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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Facharzt-Zeiten-Anerkennung in anderem Bundesland



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erich
13.05.2012, 13:10
Erich

WackenDoc
13.05.2012, 13:14
Ich denke, dass du ohne die Weiterbildungsermächtigung des Chefs in keiner Ärztekammer die Anerkennung der Zahlen und der Zeit bekommst.

erich
13.05.2012, 13:33
.....

WackenDoc
13.05.2012, 13:36
Naja- dein Chef hatte aber doch keine Weiterbildung, oder?

erich
13.05.2012, 13:54
-----

WackenDoc
13.05.2012, 13:58
Hä? Hat der in der Zwischenzeit seine Weiterbildungsermächtigung verloren oder was war da los?
Jedenfalls geht es drum, ob er in dem Zeitraum, wo du da warst, weiterbildungsermächtigt war oder nicht.

erich
13.05.2012, 14:06
Also ...

WackenDoc
13.05.2012, 14:16
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Du wirst ja nicht nach ner bestimmte WBO ausgebildet, sondern musst dich für ne WBO-Version entscheiden, mit der du abschließt.
Ich schließ jetzt auch mit ner anderen Version ab als ich mit angefangen hab. Dabei muss man halt schauen, ob die Inhalte in den Zeugnissen noch passen oder ob ich nochwas nachholen muss, weil es dazu gekommen ist oder geändert wurde.

Die Frage ist wirklich nur, ob er in dem Zeitraum, wo du da Assistenzarzt warst, eine Weiterbildungsermächtigung hatte und natürlich in welchem Umfang.
Wenn es in dem Zusammenhang zu Änderungen wegen der WBO gekommen ist, müsste ihm die Weiterbildungsermächtigung aberkannt worden sein- also mit dem Ergebnis, dass er sie entweder gar nicht mehr hatte oder in einem anderen Umfang.

erich
13.05.2012, 15:06
Man bastelt

WackenDoc
13.05.2012, 15:11
Also ist die WB-Ermächtigung quasi wegen der großen Umstellung ausgelaufen und er hat keine neue beantragt.

Aber dann in nen anderes Bundesland wird sehr riskant sein- du weisst ja vorher nie was die wirklich anerkennen.
Ich befürchte, dass du tatsächlich das Jahr nachholen musst und du nur die anderen Assistenten vor dem Chef warten kannst.

erich
13.05.2012, 15:19
.....

WackenDoc
13.05.2012, 15:24
Was machst du denn für nen Zweitfacharzt? Wahrscheinlich kannst du die neue Weiterbildungszeit nicht auf die Chirurgie anrechnen, oder? Und Zahlen fehlen dir aus der Zeit dann wahrscheinlich auch, oder?

Nen weiterbildungsermächtigten Oberarzt hattet ihr nicht zufällig, oder?

erich
13.05.2012, 15:32
xxxxx

abcd
14.05.2012, 08:41
Vielleicht kann Dir die ÄK, die Dir sagte, das sei prinzipiell kein Probem, eine Bescheinigung geben, dass die Ausbildung unter dem CA die Anforderungen der WBO 04 erfüllt.

erich
14.05.2012, 18:01
Ich befürchte, dass du tatsächlich das Jahr nachholen musst und du nur die anderen Assistenten vor dem Chef warten kannst

Warnen sollte man wohl eher vor der Ärztekammer, weil da einer nicht weiß was der andere verspricht. Und die Ärztekammer, die mir zweimal sagte, dass es kein Problem sei, ist dieselbe, die das jetzt abgelehnt hat. :-(

dreamchaser
14.05.2012, 18:14
Wenn du das schriftlich (Mail, Brief) hast, dass das kein Problem sei, dann sollte es ja auch kein Problem sein. Und wenn du dir das nur hast sagen lassen ohne schriftliche Bestätigung, dann ist das deine Schuld und du hast Pech gehabt. Sorry, aber irgendwann in diesem Leben hat man doch begriffen, dass nur schriftliche Absprachen was taugen und der Rest null und nichtig ist bzw. abhängig vom guten Willen der Gegenpartei.

abcd
14.05.2012, 19:11
Unser alter Ca hatte keine aktuelle WBE nur die volle nach der WBO davor. Bevor er in Ruhestand ging haben wir ihn endlich dazu bekommen, die neue zu beantragen. Die ÄK hat das dann nicht mehr bearbeiten wollen, lohne sich ja nicht mehr für zwei Monate und es sei alles kein Problem für seine Assis, da er ja die alte volle WBE habe. Das sagte die ÄK zu unserem Chef. Die Dame die das sagte, namentlich bekannt, hat vor ein paar Wochen, den Antrag zur Facharztprüfung abgelehnt und dazu gesagt, dass das ja schon ein paar Jahre her sei. Zwei Wochen später, nach Rückfrage durch den neuen CA, dessen Antrag auf volle WBE läuft und noch nicht entschieden ist, war die Prüfung dann doch möglich und der Assistent ist inzwischen Facharzt.

erich
16.09.2012, 15:21
xxxxx

erich
19.04.2016, 10:59
Hallo,
nur abschließend: es funktioniert! ÄK Nr. 1 hätte mir meine Zeiten nicht anerkannt, bei ÄK Nr. 2 wars kein Problem.

Und, @ dreamchaser - weiß ja nicht wie oft und mit welcher ÄK Du Dich schon rumschlagen durftest, aber wenn schriftliche Auskünfte 2-3x beantragt werden müssen (weil lt. einem MA formlose Anfrage per Mail reicht, lt. nächstem MA bei tel. Nachfrage erst die zuvor angegebene Mailadresse falsch ist und nochmal 4 Wochen später für die gleiche Info dann doch alle Zeugnisse schriftlich und beglaubigt eingesandt werden müssen) und man dann nach 9 Monaten und 4 Nachfragen mal gnädigerweise ne schriftliche Antwort bekommt muss man sich halt ein Jahr lang nach dem richten was sie einem mündlich sagen. Kein Grund für abfällige Bemerkungen.

Solara
19.04.2016, 11:03
Jetzt würde mich brennend interessieren, was in den x editierten Beiträgen so alles stand.

Die Fälle mit diversen ÄK gingen so gut wie alle problemlos mit der gegenseitigen Anerkennung. Nur ein Auslandsfall war komplizierter.