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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflichtfamulatur Allgemeinmedizin statt Pflichttertial Allgemeinmedizin??



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Shizr
15.12.2012, 16:20
http://www.bundesrat.de/cln_320/SharedDocs/Drucksachen/2012/0601-700/674-12_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile. pdf/674-12%28B%29.pdf

"Der Bundesrat hat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:"
Und dann kommt halt der Passus mit der erhöhten PJ-Vergütung.

][truba][
18.12.2012, 20:23
Also mit der Übergangsregelung das erst die, die ab nächsten Jahr in den klinischen Abschnitt kommen eine Hausarztfamulatur machen müssen hat sich meine Planung damit wieder geändert.

Allerdings hab ich hier einen Hausarzt bei dem ich famulieren wollte und bei dem ich mir ziemlich sicher bin auch einiges zu lernen und daher lieber dort als in einer "ambulanten Einrichtung" famulieren würde.

Ich check leider gerade nicht ob ein Hausarzt auch zur ambulanten Versorgung zählt und ich damit dann noch 3 Klinikfamulaturen machen könnte oder ob das eher nicht dazu zählt.

Kann mir das einer sagen oder klärt das nur ein Anruf bei meinem LPA?

LG Thomas

epeline
18.12.2012, 20:30
also ich war 3x im krankenhaus und 1x bei nem niedergelassenen Kinderarzt

Saphira.
18.12.2012, 21:33
Also in Baden-Württemberg zählen Hausärzte wie niedergelassene Fachärzte zur ambulanten Versorgung und somit auch als ambulante Famulatur. Du könntest (zumindest hier, kann mir nicht vorstellen, dass das wo anders anders sein soll) dann 1 Monat Hausarzt und 3 Monate Krankenhaus machen und müsstest auch nichts ambulantes mehr im Krankenhaus machen. Ich hoffe ich konnte dir helfen. Zur 100%igen Sicherheit bleibt natürlich immer nur das LPA oder die Formulare vom LPA, vielleicht findest du ja da im Internet auch welche für das Bundesland deiner Uni?

LK81
21.12.2012, 17:35
Ich habe da mal eine Frage zum besseren Verständnis:
wie ist jetzt die aktuelle Regelung für die Pflichtfamulatur Allgemeinmedizin?

Bin im 9.FS und mir fehlen nur noch 30 Tage (nach der bisherigen neuen Fassung: Hausarzt; nach der alten: der Wahlmonat). Dabei würde ich mich eher noch für einen Klinikmonat interessieren.

Wäre für konkrete Aussagen (am besten noch mit einer konkreten Quelle, die man auch im LPA nutzen könnte - die tun sich mit Neuerungen im allgemeinen sehr schwer :-/) dankbar.

-Julchen-
21.12.2012, 20:20
Wenn du die 30 Tage bis Oktober 2013 fertig kriegst, dann darfst du noch den Wahlmonat machen. Alle, die ihre Famulaturen erst danach komplett kriegen, müssen den Hausarztmonat machen!
http://tablet.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Downloads/A/Approbationsordnung_Aerzte/AEnderung_der_Approbationsordnung_fuer_AErzte_Wann _aendert_sich_was.pdf

risingsun
21.12.2012, 20:31
Aha? Und was ist hiermit: http://www.bundesrat.de/cln_236/SharedDocs/Drucksachen/2012/0601-700/674-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/674-12.pdf

edit: oh ok.. betrifft der vorbehalt denn nicht nur die pj vergütung? kompliziert..

Saphira.
21.12.2012, 21:05
In Ba-Wü ist es nach offizieller Lage eigentlich jetzt shcon so, dass die Übergangsregelung schon umgesetzt wird. Wer jetzt schon im klinischen Abschnitt ist muss keine Hausarztfamulatur machen, sondern eben eine ambulante und zwei stationäre und eine nach Wahl. Alles gibt es unter den neuesten Gesetzesentwürfen und je nach der Uni auch auf der internen Homepage der Uni, so wie zum Beispiel bei mir. Bin mir sicher, dass das Mode machen wird und so in der Art auch von allen umgesetzt werden wird.
Das mit Oktober 2013 trifft also nach der neuesten Übergangsregelung überhaupt nicht mehr zu! Wenn du dir ganz sicher sein willst, ob das auch für dein Bundesland und deine Uni speziell gibt, bleibt immer nur der Weg übers LPA aber der Gesetzesgeber hat es bereits so festgelegt.

P.S. Ansonsten hilft auch noch der Blick in die aktuelle Marburger Bund Zeitung die heute bei mir ankam.. da steht ziemlich genau das gleiche drin. Vielleicht kriegst du die ja auch?

-Julchen-
22.12.2012, 12:17
Wieso sollte das mit Stichtag 1.10. nichtmehr gelten?? Wir haben auch von unserem Unidekanat eine Mail mit allen Infos zur Änderung und evtl. Übergansgregelungen bekommen, da ist der 1.10. Stichtag. Oder ist das nur Zufall und jede Uni macht das anders? Andererseits sollten doch alle langsam mal ihre eigene Regelung gefunden haben, schließlich wollen die, die jetzt dann ins PJ gehen, wissen woran sie sind?!

MissGarfield83
22.12.2012, 12:32
Wieso sollte das mit Stichtag 1.10. nichtmehr gelten?? Wir haben auch von unserem Unidekanat eine Mail mit allen Infos zur Änderung und evtl. Übergansgregelungen bekommen, da ist der 1.10. Stichtag. Oder ist das nur Zufall und jede Uni macht das anders? Andererseits sollten doch alle langsam mal ihre eigene Regelung gefunden haben, schließlich wollen die, die jetzt dann ins PJ gehen, wissen woran sie sind?!

Der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung beschlossen - diese sieht vor dass das mit der Allgemeinmedizinfamulatur erst für diejenigen Pflicht ist, welche im Frühjahr 2013 das Physikum bestehen. Somit ist der Stichtag für die Famulatur obsolet.

Saphira.
22.12.2012, 13:06
Genau so sieht es aus... von wann ist denn diese Email? Vielleicht schon ein paar Wochen oder Monate alt? Wenn ja, dann kannst du den Inhalt auf jeden Fall vergessen, da die Änderungen erst seit Mitte Dezember durch sind... unsere Uni aktualisiert ständig die Übergangsregelungen und hat dies erst letzte Woche getan, so dass ich davon ausgehe, dass das jetzt auch so passt, zumal der Gesetzgeber in den Gesetzestexten es genauso drin stehen hat, die im Thread teilweise hier auch schon verlinkt sind. Von dem her handelt es sich bei deiner Info, vermutlich nur um eine alte Information, die damals richtig war, nun aber eben durch die brandneue Übergangsregelung an Gültigkeit verliert. Für dich hat das ja aber keine großen Konsequenzen, falls du den Monat HA schon gemacht hast, kannst du ihn ja weiterhin anrechnen lassen udn wenn du ihn noch nicht gemacht hast, dann hast du jetzt die Wahl und nicht mehr den Zwang, einen solchen noch zu absolvieren. Außerdem entfällt zugleich auch das Zeitproblem und man muss so nicht mehr gezwungenermaßen alle Famulaturen bis Oktober durchziehen, also noch ein Pluspunkt für uns.