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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflichtfamulatur Allgemeinmedizin statt Pflichttertial Allgemeinmedizin??



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Saphira.
13.05.2012, 19:53
Hallo,

ich bin eben über diese Quelle gestoßen und nun wirklich schockiert. Muss man nun wirklich auch noch eine Pflichtfamulatur für Allgemeinmedizin machen, wenn man erst 2014 das 2. STEX ablegt. Ist das schon durch, oder hilft da ein Protest noch?

Finde es unmöglich, dass uns so etwas auferlegt wird. Wer das machen möchte, kann das ja gerne tun, aber alle dazu zu zwingen, 4 Wochen (oder gar noch mehr???) Famulatur in einem Bereich zu absolvieren, den man später auf keinen Fall einschlagen möchte, finde ich doch nicht ganz fair.

Was haltet ihr davon? Habt ihr vielleicht noch mehr Quellen oder Informationen dazu gefunden? Und wer denkt, dass ein Protest da sinnvoll ist und würde sich anschließen?

https://medicampus.uni-muenster.de/neueao.html

Liebe Grüße,
Saphira.

Fr.Pelz
13.05.2012, 20:24
Hm, ich muss ehrlich sagen, dass ich eine Famulatur nicht so schlimm fände, wie ein PJ-Tertial. Man muss ja sowieso eine ambulante machen. Es muss natürlich sicher gestellt sein, dass es genug Lehrarztpraxen gibt (vermutlich ist das nicht so und zu den Semesterferien würden dann 2 Famulanten sich beim Hausarzt langeweilen...) Außerdem kann man von Famulaturen mehrere machen und wenn du unbedingt eine beim niedergelassenen Kardiologen machen willst, kannst du das immernoch tun.
Rein prinzipiell ist es schon wichtig auch mal die Abläufe einer allgemeinärztlichen Praxis zu lernen, das Patientenspektrum, auch damit man als Nicht-Hausarzt später weiß wie man die Zusammenarbeit mit seinem Zuweiser gestalten kann.

SuperSonic
13.05.2012, 20:44
Rein prinzipiell ist es schon wichtig auch mal die Abläufe einer allgemeinärztlichen Praxis zu lernen, das Patientenspektrum, auch damit man als Nicht-Hausarzt später weiß wie man die Zusammenarbeit mit seinem Zuweiser gestalten kann.
Dafür gibt's das Blockpraktikum, eine verpflichtende Famulatur muss nicht sein!

Gast26092018
13.05.2012, 20:47
Ist das wirklich beschlossene Sache? Kennt ihr andere Quellen?

Ich finde das unmöglich, da ich meine Famaulaturen fast hinter mir habe:-heul

WackenDoc
13.05.2012, 21:06
Wurde hier doch schon diskutiert:
http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=76834&page=12&p=1528762#post1528762

Gast26092018
13.05.2012, 21:23
Diese verfluchten *****, die können doch nicht einfach so kruzfristig die Approbationsordnung ändern:-? Es gibt Leute die planen im voraus, das bringt jetzt meine ganzen Pläne durcheinander. Das ist doch sowieso totaler Quatsch, als ob das etwas ändern würde:-? Das macht die Ausbildung nur schlechter...

Feuerblick
13.05.2012, 21:27
Moah, Maximus! Nun erkundige dich doch erst mal, WELCHE der Änderungen wann in Kraft treten und für WEN sie zutreffen :-wand

Änderungen zum 1.April 2013
-PJ Logbuch durch die Uni
-PJ auch an anderen Lehrkrankenhäusern möglich, die nicht zur Heimatuni gehören

Änderungen zum 1.Oktober 2013
-Blockpraktikum Allgemeinmedizin von 1 Woche auf 2 Wochen verlängert

Änderungen zum 1.Januar 2014
-Schriftliche Prüfung des Hammerexamens wird vor das PJ gezogen (2.Ärztliche Prüfung), nach dem PJ kommt die 3. Ärztliche Prüfung, die mündliche Prüfung. Betrifft also diejenigen, die jetzt im 3. Klinischen Semester sind.

Gast26092018
13.05.2012, 21:36
:-)) Aber da steht nichts von der Pflichtfamulatur:-nix Wurde das wieder verworfen? Dann wäre ich beruhigt, ich habe fast ein Herzinfarkt bekommen:-D Wann wird das letzte Wort gesprochen?

Das wäre cool, wenn ich ein PJ-Tertial in einer unifernen Klinik machen könnte. Ich würde gerne nach München:-love :-)

Feuerblick
13.05.2012, 21:39
*seufz* Im anderen Thread (siehe Wackens Link) wurde auch über die Sache mit der Pflichtfamulatur gesprochen. Genaues wird man wissen, wenn das Ganze komplett durch ist. Im übrigen: Da es dich ja irgendwie betrifft, warum googelst du nicht mal, worum es bei dieser Novelle überhaupt geht????

epeline
13.05.2012, 21:39
Das wäre cool, wenn ich ein PJ-Tertial in einer unifernen Klinik machen könnte. Ich würde gerne nach München:-love :-)

du bist schon so nen richtiger blitzmerker, was?

MissGarfield83
13.05.2012, 21:40
In der Verordnung steht nichts, aber auch gar nichts von einer Pflichtfamulatur ....

http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_2291536/SharedDocs/Drucksachen/2011/0801-900/862-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/862-11.pdf

Da steht nur was von 2 Wochen Blockpraktikum und PJ Wahlmöglichkeiten - aber sonst ... nix.

Feuerblick
13.05.2012, 21:42
Zumindest nicht in dem Teil, der bisher im Netz zu finden ist. Oder hast du den aktuellen Entwurf, Miss G.?

MissGarfield83
13.05.2012, 21:46
edit : total verwirrt.

ehemaliger User_13052016-1
14.05.2012, 09:44
Ich bin auch total verwirrt...Heißt das, wenn ich jetzt im 4. klinischen bin, dass mein Hammerexamen zeitlich verschoben wird? Und muss ich noch eine Famulatur in Allgemeinmedizin machen, ich habe meine Praxisfamulatur doch schon :P

Anne1970
14.05.2012, 11:27
Hier der offizielle Beschluss.
Gruß Anne

Saphira.
14.05.2012, 12:24
Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Oktober 2013
Die Approbationsordnung für Ärzte, die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
a)Nach § 2 Absatz 3 Satz 12 wird folgender Satz eingefügt:
"In der Allgemeinmedizin dauert das Blockpraktikum nach § 27 Absatz 4 Nummer 5 mindestens zwei Wochen." < entspricht dem Verordnungstext >
b)§ 7 Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
"3.für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung." '
Begründung:
Die Studierenden sollen zur angestrebten Stärkung der Allgemeinmedizin zu einem frühen Zeitpunkt des Studiums Einrichtungen der primärärztlichen Versorgung kennenlernen.


Also jetzt doch so wie es aussieht? Was für ein Mist!

erdbeertoertchen
14.05.2012, 13:38
Ich bin gerade total verwirrt, gilt das für Leute, die aktuell im dritten klinischen sind?
wenn man jetzt im vierten klinischen ist und alles gut geht, ist man am 01.10.2013 im PJ, also bis dahin musste man bereits die 120 Tage Famulatur anerkennen lassen??

Thunderstorm
14.05.2012, 14:21
Famulaturneuregelung:
Das bedeutet (falls ich es richtig verstanden habe) jetzt:
- 2 x 30 Tage im KH
- 1 x 30 Tage im ambulanten Bereich (kann mit einer Famu in der Nothilfe umgangen werden)
- + nochmal 30 Tage in der Allgemeinmedizin ??? -> kann diese Famu dann auch in einer Ambulanz abgeleistet werden oder muss dass dann beim Hausarzt sein?

Elena1989
14.05.2012, 14:26
Famulaturneuregelung:
Das bedeutet (falls ich es richtig verstanden habe) jetzt:
- 2 x 30 Tage im KH
- 1 x 30 Tage im ambulanten Bereich (kann mit einer Famu in der Nothilfe umgangen werden)
- + nochmal 30 Tage in der Allgemeinmedizin ??? -> kann diese Famu dann auch in einer Ambulanz abgeleistet werden oder muss dass dann beim Hausarzt sein?

Ja, genauso habe ich es auch verstanden. Und ich denke, die letzten 30 Tage können nicht durch Ambulanz umgangen werden, denn in dieser Verordnung steht: "für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung hausärztlicher Versorgung"

Ich denke, das werden dann Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten sein?

Anne1970
14.05.2012, 15:13
Hier noch eine Zusammenfassung von Andreas Hammerschmidt (MB-Studenten/Hannover), die er in meiner Facebookgruppe gepostet hat:
"Nochmal alle wesentlichen Änderungen vom Freitag in der Übersicht:
- Der schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird vor das PJ verlegt, der mündlich-praktische Teil wird nach dem PJ absolviert.
- Die Zahl der PJ-Plätze in der Allgemeinmedizin wird so erhöht, dass zukünftig für bis zu 20% der Studierenden ein PJ-Platz im Fach zur Verfügung stehen soll.
- Die PJ-Mobilität wird erhöht. Zukünftig darf das Praktische Jahr auch akademischen Lehrkrankenhäusern anderer Fakultäten absolviert werden.
- Das Blockpraktikum Allgemeinmedizin wird auf mindestens zwei Wochen verlängert.
- Das Krankenpflegepraktikum darf künftig auch an Rehabilitationskliniken "mit vergleichbarem Pflegeaufwand" absolviert werden.
- Manko: Zusätzlich zur bisherigen Pflichtfamulatur in der ambulanten Versorgung kommt eine weitere Pflichtfamulatur (vier Wochen) in der hausärztlichen Versorgung hinzu.
- Manko: Die Maximalvergütung im Praktischen Jahr wird auf 373 Euro monatlich begrenzt."

http://www.mbhessen.de/neues/beitrag/2543