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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage Dienste



Tri G -
14.05.2012, 16:20
Hallo.

Ich habe eine kurze Rechtsfrage - falls sich jemand damit auskennen sollte - so bitte ich um Antworten :-)

Also folgendes:
Es geht um die Dienstbelastung im Notaufnahmedienst. In einer hauseigenen Dienstarbeitsbelatungserhebung stellte sich heraus, dass wir im Bereitsschaftsdienst (24-h) eine durchschnittliche Belastung von 75% haben!
Damit sind wir mal locker 26% über der arbeitsrechtlich erlaubten Dienstbelastung. Diese überhöhte Dienstbelastung ist nunmehr seit 6 Monaten bekannt. Was tut sich? Nicht viel. Seitens der Chefärzte wird gesagt, dass es aktuell intensive Überlegungen mit der Verwaltung geben würde, um ein neues Dienstmodell zu entwickeln. Frage: Wie lange darf das dauern?
Weiterhin steht in unseren Arbeitsverträgen, dass wir Bereitschaftsdienste leisten müssen. Allerdings leisten wir nachgewiesenermaßen keine! Bereitschaftsdienste (die Belastung dürfte nur maximale 50% betragen). Konkrete Frage dazu: Kann man sich verweigern Dienste zu leisten?

Vielen Dank für die Antworten!

Anne1970
14.05.2012, 16:25
Sofern du Mitglied im MB bist, ruf oder mail die Geschäftsstelle deines MB-Landesverbandes ( zu finden unter http://www.marburger-bund.de/mein-lv/index.php) an, dort sitzen die Juristen, die sich damit auskennen... und auch erstmal diskret beraten :-)

Viel Erfolg!

Brutus
14.05.2012, 16:34
Hmmm. Ich kann da nur raten, dass ihr euch erst mal zusammen setzt! Was wollt ihr denn? Wollt ihr den Bereitschaftsdienst beibehalten? Oder wollt ihr einen Schichtdienst? Dazu müsst ihr euch erst mal untereinander einig sein. Wenn ihr den Bereitschaftsdienst weiterhin behalten wollt, dann müsst ihr euch Gedanken darüber machen, wie man die Arbeitsbelastung senken kann. Was arbeitet ihr denn im Dienst? Nur Notfälle, oder sind das Routinearbeiten, die man halt im Dienst abarbeitet, weil tagsüber keine Zeit mehr war?

Wenn der Verwaltung die Zustände bekannt sind, dann müssen sie handeln. Sprich, wenn die Belastung von 75% nachvollziehbar ist, und sich auch nicht ändern lässt, dann müssen eben Stellen geschaffen werden und entweder im Dienst 2 Mann vorgehalten werden, oder eben ein Schichtmodell eingerichtet werden. Dazu haben die nicht ewig Zeit. Am Besten fragt ihr erst mal intern eure MAV / Betriebsrat, bevor man mit der Keule Gewerkschaft / MB ausholt. Wenn das nix bringt, dann eben Rechtauskunft über MB, wenn man dann wieder nicht aus den Puschen kommt, dann kann ein leiser Hinweis auf die betreffende Ordungsbehörde meist sehr schnell was bewirken...

Tri G -
14.05.2012, 19:01
Hallo, danke sehr für Eure Antworten.. Also, im Assistentenkreis herrscht Uneinigkeit darüber, wie das Problem gelost werden kann. Manche lehnen den thematisierten Schichtdienst strikt ab, manche wollen das als Bereitschaft deklarierte so nicht mehr hinnnehmen. Zur Frage: ja, die ca. 75% Dienstbelastung rekrutieren sich nur aus Notfallen in der Ambulanz und auf Station. Intensiv wird in einem gesonderten Dienst betreut..
Es stellt sich mir nur die Frage der Fürsorgepflicht. Dem Arbeitgeber sind diese Zustände bekannnt, ergo müsste sie handeln, und solche rechtswidrigen Dienste nicht mehr anordnen. Ich glaube, es wird versucht, das Ganze auszusitzen, und die Uneinigkeit in der Assistentenschaft auszunutzen...

Thomas24
14.05.2012, 23:55
Es stellt sich mir nur die Frage der Fürsorgepflicht. Dem Arbeitgeber sind diese Zustände bekannnt, ergo müsste sie handeln, und solche rechtswidrigen Dienste nicht mehr anordnen. Ich glaube, es wird versucht, das Ganze auszusitzen, und die Uneinigkeit in der Assistentenschaft auszunutzen...

Kann sein, kann aber auch nicht sein- da hilft nur kompetenter juristischer Rat, z.B. vom MB.
Ob euer Zustand wirklich rechtswidrig ist, oder aufgrund einer Ausnahmesituation vom ArbZG ausgenommen ist (z.B. § 14 Abs. 2 Satz 2 ?), müsste man euch dort mitteilen können. Wichtig ist aber, dass ihr euch untereinander einig werdet, was ihr denn gerne hättet- Schichtdienst beispielsweise?

FirebirdUSA
16.05.2012, 09:05
Passieren tut da erst mal gar nichts. Die Verwaltung kann das Aussitzen insbesondere wenn bei euch Uneinigkeit herrscht. Die Stellen sich im Zweifel erstmal dumm, ode hat eine von der Verwaltung organisierte Belastungsanalyse stattgefunden, hat einer Überlastungsanzeigen geschrieben, oder habt ihr wirklich jeden Dienst mit was ihr tut seit 6 Mo. protokolliert?
Bei uns wollten die MTAs den Rufdienst in einen Bereitschaftsdienst wandeln. Verwaltung hätte es gemacht, mehr Stellen hätte es aber nicht gegeben, da die MTA ja ab 15:30 wieder arbeiten kann nach Nachtdienst. Da wollte es dann keiner mehr...

Brutus
16.05.2012, 11:13
^^ Hmm. Passieren tut so lange nix, bis jemand (kann auch anonym erfolgen) Anzeige bei der entsprechenden Ordnungsbehörde macht. Die werden dann ermitteln und dann kann der Arbeitgeber sich auf Strafzahlungen einstellen. Im Wiederholungsfall m.E. bis zu 25000€.
Insofern kann sich schon was tun, selbst wenn die Verwaltung sowas gerne aussitzen will und / oder sich die Arbeitnehmer nicht einig werden können.

Mit den MTA verstehe ich nicht wirklich. Nach einem Bereitschaftdienst, der bis morgens läuft, wie soll die MTA da am Nachmittag wieder arbeiten dürfen? Nach dem Bereitschaftsdienst MUSS per Gesetz eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Damit ist die MTA an dem Arbeitstag raus. Wenn man mal rechnet, dass man morgens um 8 Uhr die Klinik verlässt, ist 15:30Uhr nicht mit dem ArbZG zu vereinbaren. Selbst wenn schon um 7 Uhr abgelöst werden sollte. Da hat man in Verwaltung aber eine sehr merkwürdige Auslegung des Gesetzes, und aus Unwissenheit wird das (leider immer noch) dann geschluckt! :-((

Aber es ist halt leider so: viele der Arbeitnehmer kennen sich einfach nicht wirklich in ihren Rechten aus. Bei uns fing das schon damit an, dass in einer Abteilung mit 30 (!) Personen genau 3 MA waren, die ihre Abrechnung wirklich prüfen konnten! Und das in einem Haus, wo von 12 Monatsabrechnungen 11,5 fehlerhaft waren!!!
Jene 3 konnten zumindest auch die wichtigen Abschnitte des Tarifvertrages entweder auswendig, zumindest wussten sie aber, wo man es nachlesen konnte...
Vom Arbeitszeitgesetz und seinen Folgen waren wir noch zu 2...
Das Problem was daraus resultiert ist, dass die Verwaltung dann irgendwann anfängt, eine Personalagentur zu engagieren, die vom ArbZG nicht wirklich Ahnung haben, aber der Verwaltung Vorschläge machen, wie die Dienstplanung in der Zukunft aussehen soll. Natürlich wird dies nach den Vorgaben der Verwaltung erstellt...

wjsl
18.05.2012, 00:42
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FirebirdUSA
22.05.2012, 11:14
Mit den MTA verstehe ich nicht wirklich. Nach einem Bereitschaftdienst, der bis morgens läuft, wie soll die MTA da am Nachmittag wieder arbeiten dürfen? Nach dem Bereitschaftsdienst MUSS per Gesetz eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Damit ist die MTA an dem Arbeitstag raus. Wenn man mal rechnet, dass man morgens um 8 Uhr die Klinik verlässt, ist 15:30Uhr nicht mit dem ArbZG zu vereinbaren. Selbst wenn schon um 7 Uhr abgelöst werden sollte. Da hat man in Verwaltung aber eine sehr merkwürdige Auslegung des Gesetzes, und aus Unwissenheit wird das (leider immer noch) dann geschluckt! :-((


Die Ruhezeit nach BD beträgt im KH nur 10h (wenn an einem anderen Tag 12h ermöglicht werden), Ende Bereitschaftsdienst 7 Uhr, also wieder ab 17 Uhr. Stimmt ist etwas später, macht aber keinen großen Unterschied. Bei uns wird bis 21:30 Uhr gearbeitet. Mit einer Anassung des Schichtmodells als möglich. Außerdem kannst du die Ruhezeit sogar auf 9h verkürzen (s. §7 Abs. 1.3 ArbZG) und §7 Abs 2 lässt noch viel mehr zu. Ich kenne aber nicht den Tarifvertrag unserer MTRAs.

Brutus
22.05.2012, 11:46
Naja, mit der Verkürzung der Ruhezeiten und der Erhöhung der Tagesarbeitszeit ist ja immer auch an einen Ausgleich gekoppelt. Und da es ja trotz Mehrarbeit kein zusätzliches Personal geben soll, ist es ja eine Milchmädchenrechnung, wann das Ganze in die Buchse geht! Aber wie schon gesagt, solange WIR das Alles so schlucken, wird sich eh nix ändern. Denn meistens ist ja der Status quo die billigste Alternative der Verwaltungen, so dass die sehr darum bemüht sind, diesen auch zu halten...