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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notarzt aus dem Bereitschaftsdienst heraus - Pflichtenkollision?



Schädelspalter
14.05.2012, 20:46
Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ich arbeite in einem relativ kleinen Krankenhaus mit Gyn, Chir, Innere, Anästhesie und etwas Belegbetten.

Es ist so, dass unser Krankenhaus den Notarzt für diese Stadt stellt - fast immer aus den Disziplinen Anästhesie oder Innere Medizin. Aus diesen Bereichen haben jeweils 2/3 der Ärzte die entsprechende Zusatzbezeichnung.
Tagsüber ist es kein Problem, wenn halt ein Anästhesist die Prämedikationsambulanz verlässt oder aber die Stationsarbeit bei den Internisten liegenbliebt, allerdings ist in Bereitschaftsdienstzeiten (Abends, Nachts, Wochenende, Feiertage) das Problem, dass man dann halt als einziger Internist oder Anästhesist das Haus verlassen muss. Zwar ist ein Hintergrund (Oberarzt) vorhanden, dieser wird jedoch nicht prophylaktisch beim Notarzteinsatz, sondern erst für eine konkrete Tätigkeit ins Haus geholt. So kann es sein, dass das Haus ohne Internist oder Anästhesist ist.

Wie bei fast jedem Notarztstandort nimmt die Häufigkeit von Einsätzen zu (allerdings noch recht überschaubar, ca. 3 pro Tag), zusätzlich kommt es durch zunehmende Spezialisierung in den letzten Jahren zu entsprechend längeren Fahrten (Stroke Unit, Traumazentrum, HKL...), da vermehrt Zentren angefahren werden, vor 10 jahren kam ein Schlaganfall noch einfach in ein internistisches Bett, heut gehts in die Stroke Unit...

Viele meiner Kollegen sind mit dieser Lösung nicht zufrieden - einfach weil wir befürchten, dass in der Abwesenheit etwas im Krankenhaus aus dem Ruder laufen kann. Gerade mit einer Gynäkologie im Haus kann es jederzeit zu einer Not-Sectio kommen, wo das Hinzuziehen des Hintergrundes u.U. fürs Kind zu spät sein kann.

Ein Kollege berichtete, dass zu dieser Problematik (Pflichtenkollision, Übernahme- Organisationsverschulden) mal was in der marburger-Bund Zeitung stand, findet den Artikel jedoch leider nicht mehr ....

Falls irgendjemand an diesen Artikel kommt (oder andere Links zu der Thematik kennt) würde ich mich über eine Info sehr freuen!

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15.05.2012, 17:18
Ähnliche Situation bei uns... Fänd' ich auch interessant.

mainzer
15.05.2012, 18:43
Gerade mit einer Gynäkologie im Haus kann es jederzeit zu einer Not-Sectio kommen, wo das Hinzuziehen des Hintergrundes u.U. fürs Kind zu spät sein kann.


ohne einen paragraphen schwingen zu können....rein vom bauch gefühl her...GEHT MAL GAR NICHT!

Brutus
15.05.2012, 19:41
Naja, ich kenne da auch so das ein oder andere Haus, wo Nachts exakt zwei Akademiker rumlaufen. Und einer von den Beiden trägt den NEF-Funk. Wobei die das in letzter Zeit immer häufiger ablehnen. Und zwar, weil sie es nicht gesondert vergütet bekommen und die Arbeit einfach liegen bleibt.
Gut, die haben keine Gyn, aber wenn der Internist mit dem Spielmobil raus ist, und der Chirurg spielt im OP, wer ist denn dann für das Haus zuständig??? :-nix

Sebastian1
15.05.2012, 20:13
Das Glück kenn ich dank Maximalversorger nicht, ist mir so als Konzept auch bei freien NA-Diensten nicht bekannt. Im Haus mit Gyn/GebH kein Anästhesist im Haus, weil der den NEF-Funk hat? Das ist doch Katastrophe mit Ansage...

Brutus
15.05.2012, 20:16
Die Gyn war bei uns sogar der Grund, dass 2 Anästhesisten Anwesenheitsdienst hatten. Einer auf der Intensiv und einer für den OP. So war selbst für die Notsectio noch die Möglichkeit vorhanden, den FA im OP abzulösen, damit dieser sofort in den Kreisssaal konnte.

Gyn ohne Anästhesie ist m.E. sogar fahrlässig, selbst wenn halt einer da, aber eben mit dem NEF-Funk unterwegs...

McBeal
15.05.2012, 20:19
Bei uns kommt es auch vor, dass der einzige Pädiater zum Neugeborenentransport rausfährt, aber dann kommt immer sofort der Hintergrund rein. D.h., das Haus ist maximal wenige Minuten (wir brauchen etwas, um mit dem Inku runterzufahren, ihn zu verladen etc.) ohne Pädiater. Dass der Hintergrund aber nur bei reinkommt, wenn etwas ansteht, finde ich auch echt fahrlässig!

LG
Ally

THawk
15.05.2012, 20:36
Ich halte es auch für unverantwortlich. Eine rechtliche Einschätzung kann ich aber nicht bieten.
Auch in einem kleinen Haus können einem bei der Geburt die Geburtsprobleme auf die Füße fallen, wenn auch die (zuvor bekannten) Problemfälle dort in der Regel nicht entbinden.

wjsl
15.05.2012, 22:18
Der Rufbereitschaft leistende Arzt kann die dem Arbeitgeber anzuzeigende Stelle frei auswählen. Er
muss allerdings sicherstellen, dass ihn der Ruf erreicht und dass er in angemessener Zeit seine
Tätigkeit im Krankenhaus aufnehmen kann. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, vorzugeben, dass der
Arzt z.B. innerhalb von 20 Minuten die Arbeit aufnehmen muss. Will der Arbeitgeber für die Aufnahme
der Arbeit eine Zeitspanne vorgeben, muss er vielmehr Bereitschaftsdienst anordnen (BAG vom
31.01.2002 – 6 AZR 214/00).
(...)
Die Rufbereitschaft gehört nach wie vor zur Ruhezeit im Sinne des § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die
Ruhezeit wird allerdings mit dem Abruf des Arbeitnehmers zur Arbeit unterbrochen mit der Folge für die
im Krankenhaus beschäftigen Arbeitnehmer, dass sich an das Ende der Rufbereitschaft die gesetzlich
vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden anschließen muss, wenn mehr als die Hälfte der Ruhezeit
tatsächlich zur Arbeitsleistung in Anspruch genommen worden ist (§ 5 Abs. 3 ArbZG).

http://www.marburger-bund.de/imb/infomaterial/merkblaetter/rufbereitschaft/02_Rufbereitschaft-TV-rzte-TdL-VKA.pdf

Dies wird auch an folgender Stelle noch einmal bestätigt:
http://www.arztrecht.org/verlag/pdf/arbeitsrecht/Bereitschaftsdienst_2009.pdf

Wenn gewährleistet sein muss, dass sofort jemand im Notfall griffbereit ist, kannst du das als Notarzt nicht garantieren. Es sei denn ein anderer stünde zur Verfügung, der dich vertreten könnte, aber der würde dann ja auch Bezahlung verlangen, und in der Realität wird es dann wohl daran scheitern, dass kein Arbeitgeber zwei Leute bezahlt, wo er dasselbe haben könnte, wenn er das nur bei einem macht.

Inwiefern das inoffiziell an manchen Kliniken anders gehandhabt wird, ist wohl etwas, das man nur vor Ort herausfinden könnte, aber wie die anderen schon schreiben ist das wohl auch eher als grenzwertig zu beurteilen.

Sebastian1
15.05.2012, 22:25
Die von dir zitierten Urteile gehen an der Fragestellung völlig vorbei. Es geht dabei nicht um Rufbereitschaft, sondern um eine Bereitschaft für zwei Dienstaufgaben gleichzeitig, von denen die eine erfordert, die andere zu vernachlässigen (nämlich als Notarzt das Haus zu verlassen).

THawk
15.05.2012, 22:26
Und was haben die Ausführungen zur Rufbereitschaft mit der Frage zu tun? :-nix

WackenDoc
16.05.2012, 06:34
Wie öfter bei wjsl- NICHTS!

Grombühlerin
16.05.2012, 08:06
Mit dieser Frage hab ich mich auch mal beschäftigt.... allerdings ohne Ergebnis, ich denke, so lange nichts passiert läuft es halt so.
Chef fand es auch praktisch, dass der NA, der die Patienten gebracht hatte, sie gleich in der Notaufnahme weiter versorgen konnte. Anamnese hatte er ja schon gemacht.

Ich hatte damals noch keinen NA-Schein, mich hat als Anfänger allerdings die Situation gestresst, dass mein Hintergund-OA draußen unterwegs war.Und für die Reise (hin und zurück plus Erstversorgung und Übergabe) zum nächsten Maximalversorger war er locker 2h beschäftigt.

Das ist ja irgendwie auch nicht besser! Kennt jemand da Richtlinien? Wie lange darf/soll der Hintergrund brauchen, wenn im Haus nur jemand mit <6Mon Berufserfahrung ist?

Geburtshilfe ohne Anästhesie im Haus finde ich auch nur gruselig....

Leelaacoo
16.05.2012, 08:27
Kenne die Situation aus dem kleinen peripheren Haus, wo ich meine chirurgische Stippvisite hatte ;-) Zum einen waren die Ärzte da grundsätzlich unzufrieden, da im Endeffekt der NEF - Dienst nicht extra vergütet wurde (es gab nur ne Einsatzpauschale, ca. 20 Euro, bei rund 3 Einsätzen am Tag jetzt nicht DER Bringer). Zum Anderen musste der Chirurg raus, wenn die Ambulanz voll war, während der Internist (und ich spreche in beiden Fällen ganz sicher NICHT von Fachärzten) die Innere und die Chirurgieambulanz versorgen musste, was m.E. nach eh nie geklappt hat, so dass noch 10 Leute da saßen und teils mit blutdurchtränkten Verbänden (Wengerter halt...die halten was aus hier) 2 h oder meist länger warteten (da habe ich zum ersten Mal den Anspruchsunterschied zwischen Stadt- und Dorfbevölkerung so richtig erlebt!). Klar konnte die Pflege einiges auffangen, aber da ja nicht mal Röntgen laufen konnte, war der NEF-Dienst nur eine Strafe, weil die Arbeit mehr und mehr wurde. Wenn der Chirurg mit OA im OP war, war allerdings auch der Internist zuständig. Weil das Haus recht abgelegen liegt und viele Dinge nicht hier behandelt werden konnten mussten fast zwangsläufig Fahrten ins Zentrum erfolgen (15 km), so dass der Vorteil "der Notarzt kennt seinen Patienten eh" fast immer wegfiel. Wenn von der Inneren jemand fuhr, wars das gleiche in Grün, ich fand die Mitversorgung der Innere-Ambulanz nach 3 Jahren Innere-Erfahrung jetzt net so schlimm...aber die anderen Chir-Kollegen waren schon mal gestresst und meist mussten die Pat. eh warten, weil die chirurgische Ambulanz mit Kindern und Frakturen dringlicher war. Die Anä bestand eh nur aus OÄ, die fuhren nicht und waren alle auf Rufbereitschaft (wohnten alle ca. 5 Minuten vom KH entfernt).
Ich kann nur sagen...wenn in so einer Konstellation was passiert, dann kann ich einem geschädigten Patienten nur Recht geben und auch ich würde wahrscheinlich klagen, wenn aus diesem Organisationsverschulden eine mit nahe stehende Person zu schaden käme...da in meinem Fall keine Gyn im Haus war war es gerade so auf Messers Schneide und die NEF-Dienste eh nicht täglich, so dass es nur ein paar Mal im Monat solche komischen geschichten gab. Mit Gyn im Haus und Anästhesist draußen und OA braucht vielleicht 10-15 Minuten zum Reinkommen (vorher muss ja jemand die Lage auch erstmal erkannt haben, den OA anrufen, der sich anziehen etc. ...laß ihn einen Wegeunfall haben, und seis nur nen Platten) und ein Kind kommt zu Schaden...da wäre die Klinik so was von ge******* (und zu Recht!). Und wohl auch leider der arme Assi wegen Übernahmeverschulden (eher zu Unrecht). Ich würde die Lage mal unverbindlich mit einem MB-Vertreter besprechen.
Dass natürlich mehr Diensthabende da sein müssten bedingt, dass es entweder dann mehr Dienste für alle gäbe oder mehr Leute eingestellt werden müssten, was die Klinik wahrscheinlich nicht kann (oder vorgibt, nicht zu können): im ersten Fall wird man keine Rückendeckung von Kollegen erwaten können, die auf der Spur "war schon immer so, stell dich nicht an, ist noch nie was passiert" fahren. Ist die Frage, ob du dich da durchkämpfen willst...wenn jetzt nicht dein ganzes Herz an der Klinik hängt und du nicht bereit bist, dieses Risiko zu tragen (ich wärs jetzt z.B. nicht mehr, in den ersten Jahren hab ich nur gemacht, was mir gesagt wurde): trau dich und bring das Ganze ins Rollen (ggf. zunächst im Chef-OA-Gespräch)...sonst ändert sich ja nie was und dann ist das Geheule groß, wenn was passiert.

LG Lee

nightingale
16.05.2012, 11:28
Bei Notsectiones ist bei uns eine Entscheidungs - Entwicklungszeit (also vom Alarm bis zur vollständigen Entbindung des Kindes) von 7 Minuten vorgegeben, darüber hinaus = Kunstfehler.
In der Literatur habe ich bisher nur Intervalle von 20 Min gefunden, aber ich such noch mal weiter. Das kann ja nicht sein, bei Geburtsstillstand und Hypoxie ist das zu lang.

Im Übrigen gilt bei Notsectiones Facharztstandard. Ist der FA oder überhaupt ein approbierter Kollege nur per Rufdienst erreichbar, wird es definiv brenzlig bzw unverantwortbar. Im Schlimmsten Fall sind Mutter und Kind zu versorgen, incl Neugeborenen-Reanimation!

Ich würde euch auch raten, geschlossen gegen die Auswärtsarbeit im BD vorzugehen, denn es ist m. E. ein Übernahmeverschulden und hier geht es sogar um das Leben von Neugeborenen!

nightingale
16.05.2012, 11:29
PS: ggf mit den Gyn's zusammentun, was sagen die eigentlich dazu??? Ist das Problem dort bekannt?

Thomas24
16.05.2012, 12:53
Die von dir zitierten Urteile gehen an der Fragestellung völlig vorbei. Es geht dabei nicht um Rufbereitschaft, sondern um eine Bereitschaft für zwei Dienstaufgaben gleichzeitig, von denen die eine erfordert, die andere zu vernachlässigen (nämlich als Notarzt das Haus zu verlassen).

Interessante Frage...
meines Erachtens befindet sich der Arzt im Krankenhaus gegenüber seinen stationären Patienten in einer Garantenstellung (aus Vertrag), gegenüber einer auswärts hilfsbedürftigen Person möglicherweise aufgrund seiner beruflichen Verwendung als Notarzt aber eben auch.

Solange die kollidierenden Rechtsgüter gleichwertig zu betrachten sind (z.B. auswärts lebensbedrohlich verunfallter Patient, zeitgleich lebensbedrohliche Situation im Krankenhaus), liegt eine echte Pflichtenkollision vor- der Normadressat (Arzt), kann selbst bei pflichtgemässen Verhalten objektiv nunmal nur an einem Ort anwesend sein und nur einen Patienten behandeln. Damit hätte er in einem etwaigen Strafprozess einen Rechtfertigungsgrund, und wäre ggf. straflos zu stellen.

Wenn aber eine unechte Pflichtenkollision vorliegt, d.h. die kollidierenden Rechtspflichten sind nicht gleichrangig- (beispielsweise NA auswärts im Einsatz um einen verunfallten Patienten, der meinetwegen "nur" eine Fraktur erlitten hat, während zeitgleich im Krankenhaus bei einem seiner Patienten, gegenüber er sich in einer rechtlichen Garantenstellung befindet, ein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt), dann könnte es für den betreffenden Arzt ein Problem geben. Dann hätte er sich im Zweifel nämlich streng genommen für das höherrangige Rechtsgut (Leben des stationären Patienten, vs. Fraktur des auswärtigen Patienten) entscheiden müssen. Nur- das kann der ausrückende Arzt im vorhinein ja nicht wissen, wie sich die Situation auswärts dann darstellt, oder was während seiner Abwesenheit im KH passiert.

Rechtlich also durchaus eine heisse Kiste- von den zivilrechtlichen Ansprüchen mal ganz zu schweigen.
Wenn sich einer schlau macht, wäre ich an einer Info sehr interessiert.

Brutus
16.05.2012, 13:20
Also, ich sehe das so: das Krankenhaus muss für den Rettungsdienst Notärzte stellen. Dies ist im Rettungsdienstbedarfsplan so festgelegt und es sind mit den KH entsprechende Verträge ausgehandelt worden. Dafür bekommt das Krankenhaus vom Träger des Rettungsdienstes (Kreise, kreisfreie Städte) Geld. Wenn jetzt die Verwaltung dieses Geld nicht für einen zusätzlichen Notarzt einsetzt, sondern den NA-Funk an einen der Diensthabenden gibt, die eh Anwesenheitsdienst haben, dann wird dieses Geld eben nicht für den eigentlichen Zweck ausgegeben, sondern eingespart. Da darf der Träger der Rettungsdienstes auch schon mal kritisch nachfragen, was denn mit dem Geld passiert! Andererseits dürfte im Schadensfall auch der Träger des Krankenhauses in Erklärungsnot kommen. Denn wofür bekommt er denn Geld vom Kreis / Stadt, wenn er es nicht Zweckgebunden einsetzt?
Also, die Krankenhäuser sollen einfach das Geld, was sie für die Gestellung des Notarztes bekommen, auch dafür einsetzen und sich nicht auf Kosten der Allgemeinheit (und am falschen Ende) gesundsparen.
Vor allem, dass die Ärzte ja angehalten sind, 2 (!) Dienste zu besetzen, dafür aber nur einen Dienst bezahlt kriegen... da merkt man doch schon, dass da irgendwas nicht stimmen kann!

wjsl
18.05.2012, 00:46
Sorry, hatte irgendwie "Notarzt während Bereitschaftsdienst" gelesen, und war dann auf der Schiene(ähnliche Frage in einem anderen Beitrag). Wird langsam echt Zeit dass diese Lernerei ein Ende nimmt...