nico32
22.05.2012, 11:02
Hallo,
gehe ich recht in der Annahme dass ich problemlos einfach mal den Antrag auf ein Medizinstudium über Hochschulstart beantragen kann, und den Studienplatz nicht annehmen muss, und im darauffolgenden Jahr keine Sanktionen habe und erneut einen Antrag abgeben kann?
Bei mir ist es so, dass ich eine etwas komplizierten Hochschulzugangsberechtigung habe und einfach mal testen will ob er überhaupt gültig ist (ausländer)..
Frage 2) Ich hätte 20 Wartesemester (!). Wenn jetzt die Erlaubnis zum Medizin studium bekommen würde, und den Studienplatz nicht annehmen würde, hätte ich nächstes Jahr keinen Nachteil dadurch, oder ?
lg
nico
gehe ich recht in der Annahme dass ich problemlos einfach mal den Antrag auf ein Medizinstudium über Hochschulstart beantragen kann, und den Studienplatz nicht annehmen muss, und im darauffolgenden Jahr keine Sanktionen habe und erneut einen Antrag abgeben kann?
Bei mir ist es so, dass ich eine etwas komplizierten Hochschulzugangsberechtigung habe und einfach mal testen will ob er überhaupt gültig ist (ausländer)..
Frage 2) Ich hätte 20 Wartesemester (!). Wenn jetzt die Erlaubnis zum Medizin studium bekommen würde, und den Studienplatz nicht annehmen würde, hätte ich nächstes Jahr keinen Nachteil dadurch, oder ?
lg
nico