dahema
31.05.2012, 16:34
So, das Thema Zweitstudienbewerbung WS 2012/13 ist ja nun so gut wie abgeschlossen - Zeit für die nächsten Fragen :-)
Vielleicht weiß jemand von euch zufällig, ob man in offizieller Elternzeit (also noch mit gültigem Arbeitsvertrag in ungekündigter Stellung) ein Vollzeitstudium aufnehmen darf, bzw. ob man den Arbeitgeber informieren oder sogar um Erlaubnis bitten muss? Möchte man in Elternzeit eine Erwerbstätigkeit woanders aufnehmen, geht das ja nicht ohne Zustimmung des "alten" Arbeitgebers. Irgendwie finde ich weder hier in der Suchfunktion noch im WWW irgendwelche brauchbaren Infos.
lg
-dahema
Vielleicht weiß jemand von euch zufällig, ob man in offizieller Elternzeit (also noch mit gültigem Arbeitsvertrag in ungekündigter Stellung) ein Vollzeitstudium aufnehmen darf, bzw. ob man den Arbeitgeber informieren oder sogar um Erlaubnis bitten muss? Möchte man in Elternzeit eine Erwerbstätigkeit woanders aufnehmen, geht das ja nicht ohne Zustimmung des "alten" Arbeitgebers. Irgendwie finde ich weder hier in der Suchfunktion noch im WWW irgendwelche brauchbaren Infos.
lg
-dahema