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EKT
06.06.2012, 17:30
Hallo,
wer kennt sich aus mit Honorararzttätigkeiten im Nebenverdienst (Dienste an einer anderen als der eigenen Klinik)?

1. Ist der Hauptarbeitgeber um Erlaubnis zu fragen oder lediglich zu informieren? Und wer genau - die Personalabteilung, der Chefarzt, Direktor?
2. Wenn die Nebentätigkeit in einer anderen Ärztekammer stattfindet, ist eine Anmeldung bei dieser zusätzlich zur eigenen erforderlich?

Vielen Dank,
EKT

Sebastian1
06.06.2012, 17:52
Ich habe meine freiberufliche Nebentätigkeit bei der Personalabteilung gemeldet, das war völlig problemlos. Soweit ich weiss, handelt es sich dabei zwar um eine Informationspflicht deinerseits, andererseits kann der AG dir das aber eh nicht verbieten.
Zum Thema Ärztekammer: Weiss ich ehrlich gesagt nicht, wäre für mich in der Tat auch eine interessante Frage, da ich in 2 ÄK-Bezirken freiberuflich als NA tätig bin.

Was du übrigens machen musst (und was gern vergessen wird, ich bin auch dran erinnert worden (danke, Brutus!)) ist dich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig zusätzlich versichern, wenn du als Freiberufler tätig wirst, sofern der Arbeitgeber das nicht tut.

EKT
07.06.2012, 15:30
Danke, Sebastian.

Bei der BG (egal, welcher?) muß ich mich für Unfälle während der Tätigkeit versichern? Was wäre, wenn ich dies nicht täte?

Ist der Verdienst nur beim Finanzamt zu melden oder auch bei der ÄK, wobei sich dann die jährlichen Abgaben an die ÄK entsprechend erhöhen würden?

Sorry für die wahrscheinlich völlig naiven Fragen.

Muriel
07.06.2012, 15:47
Du musst das auch der Ärztekammer bzw. der Ärzteversorgung melden. Dort zahlst Du dann 14%. Also zumindest ist das hier der Fall.

WackenDoc
11.06.2012, 23:11
In wie weit das von deinem Hauptarbeitgeber gebehmigungspflichtig ist,hängt von den Vertragsbedingungen ab.Bei meinem isses z.B. genehmigungspflichtig.
Das ganze mit Versorgungswerk und Finanzamt kommt auch noch auf mich zu.
Wie läuft das dann genau? Ich hab z.B. bisher keine Steuererklärungen machen müssen-geht das da drüber?Kennt sich jemand damit aus wie das ist,wenn man bisher von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreit war?

Brutus
12.06.2012, 08:10
Danke, Sebastian.
Bei der BG (egal, welcher?) muß ich mich für Unfälle während der Tätigkeit versichern? Was wäre, wenn ich dies nicht täte?
Ist der Verdienst nur beim Finanzamt zu melden oder auch bei der ÄK, wobei sich dann die jährlichen Abgaben an die ÄK entsprechend erhöhen würden?
Sorry für die wahrscheinlich völlig naiven Fragen.
In Deinem eigenen Interesse: MACH ES! Das Problem ist folgendes: Du bist zwar über Dein eigenes Haus BG-versichert. Ob diese Versicherung jedoch auch bei außerhäuslichen "Einsätzen" einspringt, hängt von den Bedingungen des AG ab. Manche haben "gelegentliche" Notarztdienste mit versichert. Wobei halt die Frage ist, was ist gelegentlich? Bist Du nicht BG-versichert, kann der AG Dir die Übernahme der Dienste verweigern, und, sollte etwas passieren, stehst Du ggf. ohne Versicherungsschutz da.
Gleiches gilt natürlich auch für die Berufshaftpflicht. Wenn Dein AG "gelegentliche" NA-Dienste mitversichert, ist eben auch die Frage, was ist gelgentlich? Solange Du bei öffentlichen Rettungsdienstträgern arbeitest, greift eigentlich auch die Amtshaftung, da sollte man eigentlich über den Träger versichert sein. Ist mir deutlich zu unsicher, deswegen habe ich mit eine eigene Berufshaftpflicht, die auf meine Tätigkeiten zurechtgeschneidert ist, zugelegt...
Beim Finanzamt habe ich vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, das verrechne ich dann bei der Steuererklärung. Wenn Du neu anfängst nebenbei selbstständig zu verdienen, nicht vergessen, dass diese Vorauszahlungen / Nachzahlungen auf einen zukommen!
Die ÄK verlangt ja eh einen Nachweis über die Einkommen, die kriegen einen Steuerbescheid zugestellt mit der Selbsteinstufung, sollte also reichen.
Die Ärzteversorgung will natürlich auch profitieren. Prinzipiell wollen die 14% vom Honorar bekommen. Wenn Du allerdings als Angestellter Arzt nebenher arbeitest und noch nicht die vollen Versorgungsbezüge abdrückst, dann wollen sie erstmal den Höchstsatz für Angestellte haben. Dann gibt es noch einen Höchstsatz für Selbstständige, nicht Angestellte. Sie Sätze kann man auf den Homepages der ÄV nachsehen... Auch die ÄV verlangen einen Nachweis über die Bezüge, um die korrekten Renteneinzahlungen zu prüfen.

So, nochmal zu BG und Berufshaftpflicht: Ich zahle für die BG (BG-W) um die 350€, für die Versicherung um die 375€. Dafür könnte ich 365 Tage im Jahr NA spielen und wäre auf der sicheren Seite. :-))


In wie weit das von deinem Hauptarbeitgeber gebehmigungspflichtig ist,hängt von den Vertragsbedingungen ab.Bei meinem isses z.B. genehmigungspflichtig.
Das ganze mit Versorgungswerk und Finanzamt kommt auch noch auf mich zu.
Wie läuft das dann genau? Ich hab z.B. bisher keine Steuererklärungen machen müssen-geht das da drüber?Kennt sich jemand damit aus wie das ist,wenn man bisher von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreit war?
Ich würde Dir als Erstes mal raten, mit Deiner Personalabteilung zu sprechen. Unter Umständen kannst Du nämlich die Honorare bei Dir mit versteuern lassen. Dann ändert sich zumindest in Sachen Finanzamt nix. Wenn die das nicht machen, dann am Besten mit einem Steuerberater oder -hilfe reden. Die können da am Besten weiterhelfen. Zur Not auch beim Finanzamt nachfragen, die wollen dann aber unter Umständen direkt so Sachen wir Vorauszahlungen anleiern. Und wenn Du nicht weißt, wieviele Einsätze Du so im Quartal machst, kann das schnell in die roten Zahlen gehen...
ÄK und Versorgungswerk kann ich DIR nix zu sagen. Wie oben gesagt: eigentlich 14% ans VW, allerdings ob das für BW auch gilt, keine Ahnung...
ÄK musst Du eben bei der Selbsteinstufung berücksichtigen.

WackenDoc
01.07.2012, 14:24
Mal ne andere Frage: Wenn ich über meinen Arbeitgeber der Nebentägigkeit mit ner Unfallversicherung versichert bin so mit Invaliditätsleistung, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld incl Wegeunfällen. Brauch ich dann noch ne BG-liche Versicherung oder wäre das doppelt gemoppelt?

Rob85
23.07.2012, 20:59
mhh gute Frage, ruf doch einfach mal bei der Versicherung an und frag die und lass es dir dann schriftlich geben....

haemo
05.11.2012, 16:25
Wieviel bekommt man denn eigentlich so für freiberufliche Notarzteinsätze? Wäre für mich im nächsten Jahr auch relevant, aber wenn man das nur sehr gelegentlich mal macht ist die Frage, ob es sich lohnt, dafür die Versicherungen aufzustocken.

mainzer
05.11.2012, 19:01
Wieviel bekommt man denn eigentlich so für freiberufliche Notarzteinsätze? Wäre für mich im nächsten Jahr auch relevant, aber wenn man das nur sehr gelegentlich mal macht ist die Frage, ob es sich lohnt, dafür die Versicherungen aufzustocken.

alles zwischen 25 und 45€/h ist möglich, wie ich gerade wieder lernen durfte....hängt von einsatzzahl, -ort, und natürlich vom tag (24.12...31.12...) ganz stark ab...
denke mal alles zwischen 25 und 35€/h ist realistisch.

haemo
07.11.2012, 11:12
Und woher bekommt ihr die Info, wer wann einen Notarztsucht? Seid ihr bei einer Notarztbörse eingetragen oder so?

mainzer
08.11.2012, 19:29
entweder über eine der bekannten börsen...oder aber man hat direkt zum standort und kennt den älrd...

WackenDoc
09.11.2012, 04:43
Ich hab mich durch ein paar Wachen telefoniert und im Internet meine aktuelle Agentur gefunden. Da wo ich fahr, werden die Dienste (die nicht durch die Krankenhäuser besetzt werden) zu 100% durch diese Agentur organisiert. Läuft ganz gut. Ne Mitgliedsgebühr muss man nicht zahlen. Entweder werden die vom Landkreis direkt bezahlt oder wir haben einen etwas geringeren Stundenlohn. Aber bei 32 bzw. 34€/Stunde passt es.

Und an die Großveranstaltungen bin ich über Bekannte gekommen.

EKT
09.11.2012, 07:09
... bei 32 bzw. 34€/Stunde passt es.

Aber das ist doch keine angemessene Honorarvergütung?!

WackenDoc
09.11.2012, 07:16
Dafür, dass ich die meiste Zeit dafür nicht arbeiten muss schon.

Ist der normale Notarztsatz.

Evil
09.11.2012, 09:09
Kenn ich auch so. 32 Eur/h und dann nochmal 22 Eur pro Einsatz in unserem Kreis. Finde ich sehr in Ordnung, die Dienste sind auch entsprechend gefragt.

WackenDoc
09.11.2012, 09:15
Bei uns sind schon alle Einsätze inclusive. Gibt nur nen Zuschlag für bestimmte Feiertage.
Die Dienste sind hier auch gefragt. Für November hab ich an allen 4 Wachen keinen Wochenenddienst bekommen.

mainzer
09.11.2012, 12:47
find 32€/h auch völlig adäquat wenn man vielleicht nicht grad 24h durchrollt...
@wackendoc: magst mich mal anschreiben, bei welchen großveranstaltungen du so zugegen bist und wie man evtl. da dran käme... *ganzliebguck* :-)

EKT
09.11.2012, 12:55
Dann bin ich ja mit 60 €/h, überwiegend für Schlafen, Fernsehgucken, Mit-Schwestern-Klönen, Spazierengehen, Lesen und Ähnlichem, doch nicht so schlecht dran....:-)

mainzer
09.11.2012, 14:50
Dann bin ich ja mit 60 €/h, überwiegend für Schlafen, Fernsehgucken, Mit-Schwestern-Klönen, Spazierengehen, Lesen und Ähnlichem, doch nicht so schlecht dran....:-)

wo? (gern per pn)