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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenpflegepraktikum



retsam
12.06.2012, 14:57
Hallo,

das Krankenpflegepraktikum darf man erst nach der Aushändigung der Hochschulzugangsberechtigung beginnen. Jedoch bekomme ich meine erst am 23.06.2012.

Ich möchte mich jetzt für ein Praktikum im August bewerben. Kann man das auch mit dem Dokument auf dem die Durchschnittsnote enthalten ist, machen. Das Dokument habe ich schon bekommen, es ist aber keine Hochschulzugangsberechtigung. Dort ist die Durchschnittsnote enthalten.

ehemaliger User_25062015
12.06.2012, 15:03
Öhm es is doch völlig wurscht, womit du dich da bewirbst, hauptsache das Praktikum wird erst dann absolviert, wenn du die Hochschulzugangsberechtigung erhalten hast und da das im August bereits der Fall ist, gibts eigentlich kein Problem.

Photoxipam
12.06.2012, 15:18
Andere Frage: Wieso stellst Du Deine Frage nicht in dem von Dir erst kürzlich eröffneten Thread http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=78416 ?

Zumal es bereits einen Sammel-Thread gibt, in dem man alle Fragen, die das KPP betreffen, stellen kann: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=6011&highlight=h%E4ufig+gestellte+fragen