retsam
12.06.2012, 13:57
Hallo,
das Krankenpflegepraktikum darf man erst nach der Aushändigung der Hochschulzugangsberechtigung beginnen. Jedoch bekomme ich meine erst am 23.06.2012.
Ich möchte mich jetzt für ein Praktikum im August bewerben. Kann man das auch mit dem Dokument auf dem die Durchschnittsnote enthalten ist, machen. Das Dokument habe ich schon bekommen, es ist aber keine Hochschulzugangsberechtigung. Dort ist die Durchschnittsnote enthalten.
das Krankenpflegepraktikum darf man erst nach der Aushändigung der Hochschulzugangsberechtigung beginnen. Jedoch bekomme ich meine erst am 23.06.2012.
Ich möchte mich jetzt für ein Praktikum im August bewerben. Kann man das auch mit dem Dokument auf dem die Durchschnittsnote enthalten ist, machen. Das Dokument habe ich schon bekommen, es ist aber keine Hochschulzugangsberechtigung. Dort ist die Durchschnittsnote enthalten.