Eve Lyn
13.06.2012, 10:53
Hey Leute!
Das Nachrückverfahren ist für Plätze gedacht, die von der Hochschule verteilt worden sind, von den Studieninteressierten nicht angenommen wurden und somit an andere Bewerber verteilt werden können.
Was passiert denn, wenn jemand im Nachrückverfahren doch den begehrten Studienplatz bekommt, den allerdings nicht annimmt, da er z.B. gerade einen Dienst macht.
Müsste es dann nicht ein Nachrück-Nachrückverfahren geben, da so wiederum ein Platz freibliebe?
Oder haben diese anschließend freigewordenen Plätze dann etwas mit dem Losverfahren zu tun?
Das Nachrückverfahren ist für Plätze gedacht, die von der Hochschule verteilt worden sind, von den Studieninteressierten nicht angenommen wurden und somit an andere Bewerber verteilt werden können.
Was passiert denn, wenn jemand im Nachrückverfahren doch den begehrten Studienplatz bekommt, den allerdings nicht annimmt, da er z.B. gerade einen Dienst macht.
Müsste es dann nicht ein Nachrück-Nachrückverfahren geben, da so wiederum ein Platz freibliebe?
Oder haben diese anschließend freigewordenen Plätze dann etwas mit dem Losverfahren zu tun?