Forlight
26.06.2012, 09:06
Hallo zusammen! Bin ganz froh, dass ich ich dieses Forum bzw. dieses Thema gefunden habe. Habe schon einiges gelesen, habe aber noch ein paar Fragen.
Es sieht bei mir folgendermaßen aus: bin 23 Jahre als und im 2. Semester meines Masterstudiums (Agrarwirtschaft). Habe mich damals, vor 6 Jahren, nicht getraut, Medizin zu studieren, was ich nun sehr bereue. Habe keine deutsche Staatsbürgerschaft und komme auch nicht aus der EU. Mein Schnitt liegt derzeit bei 1,6 und wird hoffentlich auch dabei bleiben. In der Informationsbroschüre von ZVS habe ich gelesen, dass es für Ausländer nur dann eine Möglichkeit gibt, ein Zweitstudium aufzunehmen, wenn schwerwiegende berufliche oder wissenschaftliche Gründe vorliegen und ich befürchte, ein Herzwunsch zählt dazu nicht. Da mein Studium zurzeit gefördert wird, kommt ein Abbruch nicht in Frage. Nun zu meinen Fragen:
1. Zählt ein Masterstudium alleine als abgeschlossenes Studium, vorausgesetzt, dass ich meinen Bachelor im Ausland erworben habe?
2. Ich reagiere überempfindlich auf Impfstoffe, daher ließen mich meine Eltern gegen manche Krankheiten nicht impfen. Ich habe auf Webseiten von einigen Unis (z. B. Tübingen) gelesen, dass man die fehlenden Impfungen nachholen muss, wenn man zugelassen wird. Ist es nur in Tübingen so oder eher eine allgemeine Regelung?
3. Wenn ein Masterstudium als abgeschlossene Hochschulbildung zählt, gilt es nur für Deutschland oder für die ganze EU? Könnte ich dann z. B. in Wien studieren?
Danke im Voraus!
Es sieht bei mir folgendermaßen aus: bin 23 Jahre als und im 2. Semester meines Masterstudiums (Agrarwirtschaft). Habe mich damals, vor 6 Jahren, nicht getraut, Medizin zu studieren, was ich nun sehr bereue. Habe keine deutsche Staatsbürgerschaft und komme auch nicht aus der EU. Mein Schnitt liegt derzeit bei 1,6 und wird hoffentlich auch dabei bleiben. In der Informationsbroschüre von ZVS habe ich gelesen, dass es für Ausländer nur dann eine Möglichkeit gibt, ein Zweitstudium aufzunehmen, wenn schwerwiegende berufliche oder wissenschaftliche Gründe vorliegen und ich befürchte, ein Herzwunsch zählt dazu nicht. Da mein Studium zurzeit gefördert wird, kommt ein Abbruch nicht in Frage. Nun zu meinen Fragen:
1. Zählt ein Masterstudium alleine als abgeschlossenes Studium, vorausgesetzt, dass ich meinen Bachelor im Ausland erworben habe?
2. Ich reagiere überempfindlich auf Impfstoffe, daher ließen mich meine Eltern gegen manche Krankheiten nicht impfen. Ich habe auf Webseiten von einigen Unis (z. B. Tübingen) gelesen, dass man die fehlenden Impfungen nachholen muss, wenn man zugelassen wird. Ist es nur in Tübingen so oder eher eine allgemeine Regelung?
3. Wenn ein Masterstudium als abgeschlossene Hochschulbildung zählt, gilt es nur für Deutschland oder für die ganze EU? Könnte ich dann z. B. in Wien studieren?
Danke im Voraus!