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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium als Ausländerin gleich nach dem ersten Studium?



Forlight
26.06.2012, 09:06
Hallo zusammen! Bin ganz froh, dass ich ich dieses Forum bzw. dieses Thema gefunden habe. Habe schon einiges gelesen, habe aber noch ein paar Fragen.

Es sieht bei mir folgendermaßen aus: bin 23 Jahre als und im 2. Semester meines Masterstudiums (Agrarwirtschaft). Habe mich damals, vor 6 Jahren, nicht getraut, Medizin zu studieren, was ich nun sehr bereue. Habe keine deutsche Staatsbürgerschaft und komme auch nicht aus der EU. Mein Schnitt liegt derzeit bei 1,6 und wird hoffentlich auch dabei bleiben. In der Informationsbroschüre von ZVS habe ich gelesen, dass es für Ausländer nur dann eine Möglichkeit gibt, ein Zweitstudium aufzunehmen, wenn schwerwiegende berufliche oder wissenschaftliche Gründe vorliegen und ich befürchte, ein Herzwunsch zählt dazu nicht. Da mein Studium zurzeit gefördert wird, kommt ein Abbruch nicht in Frage. Nun zu meinen Fragen:

1. Zählt ein Masterstudium alleine als abgeschlossenes Studium, vorausgesetzt, dass ich meinen Bachelor im Ausland erworben habe?

2. Ich reagiere überempfindlich auf Impfstoffe, daher ließen mich meine Eltern gegen manche Krankheiten nicht impfen. Ich habe auf Webseiten von einigen Unis (z. B. Tübingen) gelesen, dass man die fehlenden Impfungen nachholen muss, wenn man zugelassen wird. Ist es nur in Tübingen so oder eher eine allgemeine Regelung?

3. Wenn ein Masterstudium als abgeschlossene Hochschulbildung zählt, gilt es nur für Deutschland oder für die ganze EU? Könnte ich dann z. B. in Wien studieren?

Danke im Voraus!

SuperSonic
26.06.2012, 21:18
Bist du Bildungsinländerin? Dein Deutsch ist besser als das der allermeisten Deutschen...
Damit würde sich das Problem mit den "schwerwiegenden beruflichen oder wissenschaftlichen Gründen" für HSS praktischerweise erledigen.


1. Zählt ein Masterstudium alleine als abgeschlossenes Studium, vorausgesetzt, dass ich meinen Bachelor im Ausland erworben habe?
Soweit ich weiß: ja.


2. Ich reagiere überempfindlich auf Impfstoffe, daher ließen mich meine Eltern gegen manche Krankheiten nicht impfen. Ich habe auf Webseiten von einigen Unis (z. B. Tübingen) gelesen, dass man die fehlenden Impfungen nachholen muss, wenn man zugelassen wird. Ist es nur in Tübingen so oder eher eine allgemeine Regelung?
Der Betriebsarzt der Universität bzw. des späteren Arbeitgebers muss im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung anbieten, den Impfschutz kostenlos aufzufrischen oder zu vervollständigen. Zwingen kann dich natürlich niemand, allerdings kann es zu Einschränkungen in Ausbildung und Beruf kommen.


3. Wenn ein Masterstudium als abgeschlossene Hochschulbildung zählt, gilt es nur für Deutschland oder für die ganze EU? Könnte ich dann z. B. in Wien studieren?
Ob du außerhalb Deutschlands als Zweitstudienbewerberin giltst, hängt von den Zulassungsbedingungen der jeweiligen Länder ab.

Herzkasperl
26.06.2012, 23:51
ad1: Ja, logisch, der Wortlaut führt zur Lösung.
ad2: In München war man da nicht so streng am Anfang. Niemand kann Dir das Studium aus gesundheitlichen Gründen verwehren, da schützt bereits das GG (freie Berufswahl etc. pp.). Allerdings, wie SuperSonic richtig feststellt: Einschränkungen kann es geben, so weit höhere Rechtsgüter Dritter (bspw. die Gesundheit der Patienten oder Deiner Mitstudenten, da reicht auch eine mögliche Gefährdung würde ich mal aus der hohlen Hand sagen) Deinem Ansinnen entgegenstehen.
ad3: DAS würde ich Dir sogar empfehlen. Der deutsche Master ist in Wien vollkommen wurscht. Und die Konkurrenz in der Ausländer-NichtEU-Quote ist geradezu traumhaft. Da gab es wohl schon Jahre, in denen alle genommen wurden.

Forlight
27.06.2012, 18:35
In erster Linie danke für Eure Antworten! SuperSonic, nein, ich bin auch Bildungsausländerin, habe kein deutsches Abi und Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Herzkasperl, die Nachricht über gute Quoten für Ausländer in Wien freut mich sehr! Ich habe schon längst kontakt mit der Medizinischen Universität Wien aufgenommen und ich erfülle ihre Zulassungsvoraussetzungen sowohl fachlich, als auch sprachlich. Noch eine Frage: kann man eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung auch vor der Bewerbung durchführen lassen?

SuperSonic
27.06.2012, 19:09
Freilich, nur musst du die Kosten dann selber tragen.

Forlight
27.06.2012, 19:11
Ich nehme an, im Vergleich zu den Kosten des bevorstehenden Studiums ist es nicht die Welt ;-)

Forlight
30.06.2012, 11:18
Ich nehme an, die Kosten der Untersuchung sind im Vergleich zu den Kosten des (hoffentlich) bevorstehenden Studiums nicht die Welt. Herzkasperl, weißt Du vielleicht, wo man Infos zur Zulassung an der Med Uni Wien bezüglich der notwendigen Noten finden kann? Ich frage mich, ob ich mit meiner 1,6 eine Chance habe oder muss man unbedingt unter 1,5 oder so liegen?

Herzkasperl
02.07.2012, 10:26
Ich weiss nicht, woher Deine 1,6 kommen (Abi?, welches Land?) und so weiter und so fort.
Hier, ist nicht schwer:
http://www.meduniwien.ac.at/studienabteilung/content/studium-lehre/zulassung-administratives/zulassung-zum-studium/diplomstudien-human-und-zahnmedizin/zulassungsvoraussetzungen/

Herzkasperl
02.07.2012, 10:30
Ach, noch etwas, hier die Nicht-EU-Quote in Innsbruck auf Seite 5:
https://www.eignungstest-medizin.at/Bericht_EMSAT11.pdf
Von 21 Bewerbern wurden 20 genommen, man musste also den Test schon fast bewusst in den Sand setzen, um in Innsbruck keinen Studienplatz zu bekommen.