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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NSV: Untersuchung des Indexpatienten unüblich?



PechvogelStudi
28.06.2012, 15:13
Während meines Blockpraktikums in einer allgemeinmedizinischen Praxis habe ich mir nach der Blutentnahme unglücklicherweise eine Nadelstichverletzung zugezogen. Wie im empfohlen, habe ich die Wunde unter fließendem Wasser abgespült und mehrere Minuten desinfiziert. Dann bin ich ins nächstgelegene Krankenhaus zum D-Arzt gegangen und habe die NSV gemeldet.

Verwundert hat mich, dass sowohl der Praxisinhaber, der junge Assistenzarzt, der D-Arzt und die Arzthelferinnen es, sowohl in Arztpraxis als auch Krankenhaus, als vollkommen unüblich ansahen, von dem Patienten, an dessen Nadel man sich gestochen hatte, irgendwelche Infektionsparameter in Bezug auf HIV oder HCV zu bestimmen. Nach mehrmaligem Insistieren konnte ich den Praxisinhaber dann doch überzeugen, nach Einholung des Patienteneinverständnisses, Anti-HCV und Anti-HIV im Labor nachzumelden, aber auch nur unter der Bedingung, dass ich die entstehenden Kosten selbst trage. Insgesamt hatte ich den Eindruck, mich hielten alle aufgrund dieses Vorgehens für paranoid.

Auch für die Zukunft würde mich interessieren, ob es in der Regel wirklich so ist, dass man den Indexpatienten nicht untersucht, sondern einfach den BG-Fall aufnimmt und 26 Wochen auf sein Glück hofft?

Eilika
28.06.2012, 20:20
Ich kenne es so, dass beim Indexpatient nach Hep C und HIV gesucht wird. Je nach Klinik wurden auch die Transaminasen mit abgenommen...

Brutus
29.06.2012, 17:13
Bei der Untersuchung des Indexpatienten muss kalkuliert werden, dass ein „diagnostisches Fenster“
besteht. Dieses wird als der Zeitraum verstanden, in dem der Patient bereits infektiös ist, ein
Nachweis seiner Infektiosität serologisch jedoch nicht möglich ist. Die Zeitspanne beträgt wenige
Tage bis max. 3 Monate (HIV Infektion). Die hohe Anforderung an die Sicherheit des Nachweises
bzw. des Ausschlusses im Hinblick auf die Tragweite der Konsequenzen ist die Begründung dafür,
dass eine routinemäßige Untersuchung des Indexpatienten nicht in das Regeluntersuchungsprogramm
aufgenommen wurde.
Für die komplette Empfehlung der BGW siehe hier: Link! (http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/Fachartikel/Regeluntersuchungsprogramm__Nadelstichverletzungen ,property=pdfDownload.pdf)
Dazugehörige Webseite... (http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/Fachartikel/Regeluntersuchungsprogramm__Nadelstichverletzungen .html)

Lava
29.06.2012, 17:34
Interessant! Also bei uns wird noch vom Indexpatienten Blut abgenommen.

WackenDoc
29.06.2012, 17:46
Ich kenn das auch so, dass der Indexpatient nach Einwilligung getestet wird. War in meinem letzten Krankenhaus auch genauso mit dem Betriebsarzt und dem Krankenhausingenieur (zuständig für Arbeitsschutz) abgesprochen.
Wir waren sogar dran, nen Algorithmus für die elektronische Patientenakte zu basteln, dass die Laborwerte vom "Spender" anonymisiert auch in der Akte des "Empfängers" abgelegt werden können und dass bei der Erstversorgung die Kontrolle der "Spender"-Ergebnisse nicht vergessen würde.