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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betreuung eines Kindes als Dienst - Wie bescheinigen?



Sanay
01.07.2012, 23:36
Hallo zusammen,

meine Frage, weil ich so langsam meine Bewerbung fertigstellen möchte:

Ich habe 2 Kinder (5 und 10 Jahre alt), bin seit etlichen Jahren alleinerziehend und betreue meine Kinder daher auch in Vollzeit, so dass sich aus diesem Umstand ein "Dienst" ergibt, wie ich gelesen habe.
Nun habe ich gerade eben das Abitur bestanden, genauer gesagt vor 1 Woche. Meine DN ist 1,0 - Wartezeit habe ich demnach keine und auch keinen TMS absolviert.

Zuerst möchte ich fragen, ob von euch jemand weiß, wie ich die Betreuungszeit meiner Kinder nachzuweisen habe, also welche Unterlagen muss ich der Bewerbung beifügen?
Und: Wird die Betreuungszeit überhaupt als "Dienst" gewertet, da sich diese Zeit ja auf die Jahre VOR dem Abitur (und zur Zeit auch noch, ist ja nunmal ein unbefristeter "Dauerjob" ;-) ) ersteckt? Oder kann man als Dienst nur anerkennen lassen, was man NACH dem Abitur geleistet hat?? Darauf habe ich trotz intensiver Recherche keine Antwort finden können... :(

Danke schonmal für konstruktive Antworten! :-)

Sanay

schmuggelmaeuschen
02.07.2012, 10:09
öh wo hast du denn gelesen, dass es als dienst gilt?

Sanay
02.07.2012, 10:32
Hier:

Dieser Abschnitt "Dienst" des Zulassungsantrages betrifft Sie nur dann, wenn Sie einen Dienst bereits beendet haben oder bis zum 31. Oktober 2012 beenden werden.
Wer ausgemustert wurde, macht in diesen Feldern keine Eintragung.

Als Dienst gilt:


ein Wehrdienst, freiwilliger Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren,
ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, europäischer Freiwilligendienst, das Förderprogramm "Weltwärts" oder das Förderprogramm "Kulturwärts" von mindestens sechsmonatiger Dauer,
Bundesfreiwilligendienst
ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,
eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.



Der entsprechende Link: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=774

Apropos: Inzwischen habe ich bei HSS angerufen und mir wurde weitergeholfen:

Es gilt tatsächlich als Dienst. Einreichen muss ich eine Meldebescheinigung (wegen Sozialkriterium 2), Geburtsurkunde von mindestens einem Kind und eine eigene, schriftliche Erklärung, dass ich die Betreuung meines Kindes / meiner Kinder selbst geleistet habe. :-)

Das reicht. ;-)

PRIND
02.07.2012, 10:50
Diese Regelung gab es mal, ob sie immer noch besteht weiß ich leider nicht. Im Zweifel einfach mal bei der Hotline von Hochschulstart anrufen und dir die Infos aus erster Hand holen.

Mit 1,0 wirst du aber eigentlich weniger auf den Dienst-Bonus angewiesen sein, da deine Vorraussetzungen für eine Zulassung ja sowieso mit deinem DN von 1,0 und Sozialkriterium für deine Kinder recht gut sind (zumindest bei >80% der Unis).

Edit: Ok, da war ich wohl viel zu langsam :).

Sanay
02.07.2012, 14:56
Achso, habe ich heute Morgen ganz vergessen:

Dienst-Anfangszeitpunkt und Dienst-Endzeitpunkt muss man natürlich auch angeben!

Da gilt: Der Dienst beginnt mit der Geburt des Kindes, hier also das Geburtsdatum des Kindes eintragen!
Als Datum für das Dienst-Ende sollte ich das aktuelle Datum verwenden (meine Kinder sind beide älter als 3 Jahre!). <-- Das steht nämlich nirgendwo, wie man dort Anfangsdatum und Enddatum einträgt, weil es ja ein fortlaufender Prozess ist, das Mutter- (oder Vater-)-Sein, daher hier die Info. ;-)

Vielleicht hilft das dem Ein oder Anderen, der auch Kinder hat, weiter! :-)

Sanay

MissHenders
02.07.2012, 20:18
Hy Sanay, ich habe auch diesen Dienst. Betreuung eines Kindes. Glaub ich hatte damals bei der ZVS die Geburtsurkunde mitgeschickt und Belege über Eltern- und Kindergeld, kannst du u. a. mit Kontoauszügen belegen, die wissen dann schon was gemeint ist. Die 3 Jahre Pflege bzw Betreuung insgesamt kannst du alleine nicht nachweisen, es ergibt sich aus dem Gesamtpaket, also einfach das 3 Jahre vorbei sind, hatte das damals direkt gemacht, nachdem meine Tochter 3 wurde. Der Dienst hat mir persoenlich z. B. einen Rang von ca. 70 Plätzen weiter vorne gebracht. Hoffe ich könnt die helfen, sonst einfach PN.

Sanay
02.07.2012, 22:13
Hy Sanay, ich habe auch diesen Dienst. Betreuung eines Kindes. Glaub ich hatte damals bei der ZVS die Geburtsurkunde mitgeschickt und Belege über Eltern- und Kindergeld, kannst du u. a. mit Kontoauszügen belegen, die wissen dann schon was gemeint ist. Die 3 Jahre Pflege bzw Betreuung insgesamt kannst du alleine nicht nachweisen, es ergibt sich aus dem Gesamtpaket, also einfach das 3 Jahre vorbei sind, hatte das damals direkt gemacht, nachdem meine Tochter 3 wurde. Der Dienst hat mir persoenlich z. B. einen Rang von ca. 70 Plätzen weiter vorne gebracht. Hoffe ich könnt die helfen, sonst einfach PN.

Hallo!
Danke dir für deine Erfahrungs-Mitteilung! :-)
Es scheint hier nicht ganz so viele Menschen (angehende Studenten, etc) zu geben, die Medizin "mit Kindern zuhause" studieren (wollen)...
Aber vielleicht hilft dieser Thread dann eben genau jenen, die, genau wie ich heute Morgen noch, total ahnungslos mit der Frage da stehen, wie man das nun nachweist und ob man Kinderbetreuungszeiten VOR dem Abitur auch als Dienst geltend machen kann... ;-)

Sanay

MissHenders
03.07.2012, 06:05
Bitte, gerne. Nein ich denke auch, dass wir eher in der Minderheit sind ; )) wobei die Uni-Kitas schwer aus allen Nähten platzen, hab schon rum telefoniert, falls ich einen Platz kriegen sollte ....... *hoff, hoff*.
Das ist aber eine stramme Leistung: Kinder, alleinerziehend und , super Abi - Glückwunsch :-top

Nynaeve
03.07.2012, 08:29
Danke für den Tipp! Ich mache auch gerade mein Abi nach und habe schon zwei Kinder. Ich weiß zwar nicht, ob die Unis, die für mich in Frage kommen (ortsgebunden an's Ruhrgebiet wegen den Kindern) den Dienst auch anrechnen, aber ich behalt es trotzdem mal als As im Hinterkopf :-)
LG

Sanay
03.07.2012, 10:03
Danke für den Tipp! Ich mache auch gerade mein Abi nach und habe schon zwei Kinder. Ich weiß zwar nicht, ob die Unis, die für mich in Frage kommen (ortsgebunden an's Ruhrgebiet wegen den Kindern) den Dienst auch anrechnen, aber ich behalt es trotzdem mal als As im Hinterkopf :-)
LG

Hi, ich bin auch aus dem Ruhrgebiet. ;-)

Wenn du dich bei Hochschulstart bewirbst (oder auch bei Unis für andere Studiengänge), dann kreuz auf jeden Fall den Dienst "Kinderbetreuung" an und weise es nach, da ein Dienst eben häufig als nachrangiges Kriterium mit einbezogen wird und deine Chancen ein wenig steigern, einen Studienplatz zu erhalten! (Schaden kann es auf jeden Fall nicht! ;-) )...

Sanay

Sanay
03.07.2012, 10:06
Bitte, gerne. Nein ich denke auch, dass wir eher in der Minderheit sind ; )) wobei die Uni-Kitas schwer aus allen Nähten platzen, hab schon rum telefoniert, falls ich einen Platz kriegen sollte ....... *hoff, hoff*.
Das ist aber eine stramme Leistung: Kinder, alleinerziehend und , super Abi - Glückwunsch :-top

Danke! :-)
Kommt noch dazu, dass ich nur 10 Stunden in der Woche regulären Unterricht hatte und mir ansonsten den erforderlichen Unterrichtsstoff zuhause im "Selbststudium" aneignen musste. Ich habe Abitur über den "abi-online"-Weg gemacht... ;-)