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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strahlenschutzkurs --- zum hunderttausendsten!



eva_luna
06.07.2012, 03:21
Leute, ich check es einfach nicht. Es tut mir echt leid. Die Suche hilft auch nicht weiter. Kann mir bitte jemand haarklein erklären, welche Kurse und Bestätigungen und in welcher Reihenfolge ich in folgendem meinem Fall brauche:

- ich arbeite in Bayern
- ich arbeite in der Unfallchirurgie
- ich ordne selbstständig Röntgenbilder und CTs an
- ich bildwandle im OP und in der Ambulanz

Danke, danke, danke.

dreamchaser
06.07.2012, 17:27
Für die Fachkunde Strahlenschutz brauchst du den Kenntniskurs (8 Std.), den Grundkurs (24 h) und den Spezialkurs (20h). Dazu kommt die Sachkunde, d.h. eine Bescheinigung vom Radiologen (ggf. reicht dein Chef aus, das ist aber nicht überall so), dass du für die Notfalldiagnostik z.B. in 12 Monaten 600 Bilder gesehen/befundet/was auch immer hast. Wenn du diese 4 Sachen zusammen bei deiner Ärztekammer einreichst, dann bekommst du die Fachkunde Strahlenschutz für Notfalldiagnostik (wenn du eine Sachkunde über z.B. Achsenskelett/Abdomen etc. erhälst, dann bekommst du die Fachkunde für das, ggf. auch zusätzlich zu bestehenden Fachkunden).
Wenn du Röntgenbilder und CTs anordnest und ein Radiologe ist im Haus, der die rechtfertigende Indikation prüft, dann reicht der Kenntniskurs. Wenn du alleine im Haus bist, dann brauchst du die Fachkunde (und für ein CT kommt ja meistens ein Radiologe ins Haus und prüft offiziell die Indikation - bei Teleradiologie ist die Sache komplizierter). Für die Bedienung des Bildwandlers reicht ebenfalls der Kenntniskurs. Das waren jetzt die aktuell Infos aus meinem letzten Strahlenschutzkurs von heute.

mainzer
06.07.2012, 20:48
nachdem für die fachkunde knapp 600 bilder (zumindest für die notfalldiagnostik) vorzuweisen sind (wie auch immer das dokumentiert wird) empfiehlt es sich, die fachkunde erst 12 monate nach absolvieren des kenntniskurses zu beantragen, damit keiner auf die idee kommt nachfragen zu stellen ;-) (stichwort: gefälligkeitszeugnis)