Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienstvergütung
Espressa
02.08.2012, 16:39
Stimmt, und außerdem ist die Pauschale sehr großzügig gewählt. Wirklich oberstes Limit was man mit Diensten überhaupt reibekommen würde.
Ich bekam auch deutlich mehr als ich je durch unser beklopptes Schichtsystem bekommen hatte vorher.
Ich dachte die berechnen das anhand des Durchschnitts des Verdiensts der letzten 3 Monate? Naja, in 8 Wochen kann ich auch berichten was meine nette Verwaltung so bezahlt.
Thomas24
02.08.2012, 22:27
Gratulation!!^^
Moonchen
03.08.2012, 16:19
Ich hab auch mal ne Frage zur Dienstvergütung (TVÖD Ärzte) - und zwar bekommt man ja an Feiertagen mit FZA 35% Zuschlag, beim Bereitschaftsdienst in der Nacht auch nochmal Zuschläge.. Wenn ich jetzt nun an einem Feiertag nachts arbeite, bekomme ich da den höheren Zuschlag oder sogar beide!?
lg
Moonchen
SuperSonic
03.08.2012, 17:48
Siehe TVÖD (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Oeffentlicher_Dienst/Tarifbeschaeftigte/TVoeD.pdf?__blob=publicationFile) § 8 Abs. 1. Die Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit werden beide berücksichtigt.
michi2243
03.08.2012, 17:54
Man sollte in Zukunft die steuerfreien Nachtzuschläge erhöhen! So bleibt einem wenigstens am Ende des Monats auch was übrig. Sollte der MB mal verhandeln...
Moonchen
05.08.2012, 07:30
Siehe TVÖD § 8 Abs. 1. Die Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit werden beide berücksichtigt.
Vielen Dank!
Dann habe ich gleich noch eine Frage: Bei uns ist das so, dass bei den Wochenend- oder Feiertagsdiensten die ersten 4 Stunden als Überstunden aufgeschrieben (und irgendwann unter der Woche als Freizeitausgleich abgefeiert) werden, die restlichen Stunden sind Bereitschaftsdienst.. Bekomme ich für diese Überstunden dann auch den Zuschlag ausgezahlt?
(wie ihr vielleicht merkt habe ich gerade die erste Gehaltsabrechnung mit Diensten bekommen und blicke da nicht so ganz durch :-oopss )
Espressa
05.08.2012, 09:08
Vielen Dank!
Dann habe ich gleich noch eine Frage: Bei uns ist das so, dass bei den Wochenend- oder Feiertagsdiensten die ersten 4 Stunden als Überstunden aufgeschrieben (und irgendwann unter der Woche als Freizeitausgleich abgefeiert) werden, die restlichen Stunden sind Bereitschaftsdienst.. Bekomme ich für diese Überstunden dann auch den Zuschlag ausgezahlt?
(wie ihr vielleicht merkt habe ich gerade die erste Gehaltsabrechnung mit Diensten bekommen und blicke da nicht so ganz durch :-oopss )
Also bei uns ist die Regelung unter der Woche so. Wenn man erstmal im Anschluss an die normale Arbeitszeit länger bleiben muss, zählt es als Überstunde, aber nur bis 19:00 Uhr oder so. Danach werden die Bereitschaftsstunden gerechnet. Am WE oder Feiertag gibt es keine reguläre Arbeitszeit, somit sind alle Stunden Dienststunden.
Und wie du selbst sagst, sollen die ÜS abgefeiert werden, also kommt es erst gar nicht zur Vergütung. In unserem Fall pflegt man den Montag nach einem WE-Dienst "abzufeiern", sprich kommt einfach nicht arbeiten und 8 h werden abgezogen. Die hat man meist über die Dienste angesammelt.
Prinzipiell auch bei dir evt. so vorzustellen, mit zwei Feiertagen oder einem WE hast du dir einen freien Tag angesammelt, sozusagen, und den Rest bekommst du bezahlt.
Sealwolf
08.08.2012, 14:07
die zuschläge gibt es für arbeitszeit, für rufbereitschaft gelten andere zuschläge.
es hängt daher nur davon ab, ob die zeit arbeits- oder bereitschaftszeit ist;
wie das dann verrechnet wird, ist irrelevant.
die zuschläge stehen m.E. auch dann zu, wenn die stunden nie zur auszahlung kommen,
sondern direkt mit überstunden ausgeglichen werden.
p.s. zum thema abgaben: wir haben vor 1 jahr mal spasseshalber ausgerechnet,
dass wir für 1 stunde nächtliche rufbereitschaft 12,90,- pro stunde netto bei
25,- brutto verdienen. die anfangs angeführten zahlen sind also leider
im traurigen durchschnitt. das nennt sich kalte progression.
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