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lupo__
02.08.2012, 21:33
Hallo miteinander!

Ich zitier mal die neue AO:
"Die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach §13 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen, ist nicht zulässig." (Zusatz zu §3 ("Praktisches Jahr") Abs. 4, gültig ab 01.04.2013)
Auf gut deutsch: Alle, die vorher Geld von ihren Lehrkrankenhäusern bekommen haben, welches mehr als der in §13(1)Nr.2 BAföG festgesetzten Summe besteht, dürfen das nicht mehr kriegen. Das sind gegenwärtig 373 Euro.

Bei allem Jubel über die neue AO ist das beim besten Willen eine Frechheit. In der Gesetzesbegründung steht übrigens wortwörtlich die Argumentation des Medizinischen Fakultätentages. Das ist der Lobbyverband der medizinischen Fakultäten samt ihrer Unikliniken. Haben die Unikliniken Angst, dass keiner mehr kostenlos Blut für sie abnimmt? :-(

Wie seht ihr das? Egal, weil man ja sowieso fast nirgendwo was bekommt?

Strodti
02.08.2012, 23:38
Mich würde das betreffen... Starte am 20.8. das PJ in einer Klinik, die mir Zimmer, Frühstück + Mittagessen und 450 Euro PJ-Vergütung stellt. Mit 'Geld- oder Sachleistungen' würde ich damit dicke drüber kommen und die Verwaltung muss die Vergütung zusammenstreichen.

Kackbratze
03.08.2012, 00:16
Die meisten Kliniken bieten neben der Vergütung weitere Boni an, die am Ende einen geldwerten Vorteil darstellen ;-)

SuperSonic
03.08.2012, 11:51
Das ist eine weitaus größere Frechheit als die hausärztliche Pflichtfamulatur. :-??? Wenn wenigstens 450 € (geplante (http://www.minijob-zentrale.de/nn_161100/DE/0__Home/news/12__07__18__450__Euro__Grenze.html) neue Minijob-Grenze) Geldleistung die Obergrenze wären, aber maximal 373 € inklusive Sachleistungen (und dazu dürfte das Mittagessen zählen) ist einfach unverschämt als Kompensation für ein Vollzeitpraktikum!

StellaMaris
03.08.2012, 12:09
Ich fände es auch noch ok, wenn die 373 EUR unabhängig von den Sachleistungen wären... aber ich denke auch, dass das Mittagessen davon abgezogen wird, und wenn man dann vielleicht noch ein Zimmer im Schwesternheim braucht für 1 Tertial, minimiert sich die Auszahlungssumme ganz schön. :-?

Strodti
03.08.2012, 12:53
Mich würde interessieren, was da politisch abgelaufen ist... ist das der Kompromiss für die Mobilität? Finde das eine Frechheit.

Shizr
03.08.2012, 13:19
Schätze schon. Das ist eine so blödsinnige, willkürlich gewählte Zahl, das riecht schon danach, als hätte man sich damit die Zustimmung für was anderes erkauft.

So wie die Pflichtfamulatur Hausarzt wohl der Kuhhandel ist, der uns das Qualquartal erspart hat. Ist ja in der Politik so üblich, eine dämliche Idee umzusetzen, um nicht eine noch dämlichere umsetzen zu müssen.


Was mich interessieren würde...
§ 13 BaFöG geht ja noch weiter.

(2) Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende
1. bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 49 Euro,
2. nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 224 Euro.
Die Frage, die ich mir nun stelle... die weitaus meisten Peejays werden ja nicht mehr bei Mutti wohnen.

Gilt diese Vorschrift auch für PJler? Oder dadurch, dass sich explizit auf § 13 Abs. 1 Nr. 2 bezogen wird, eben nicht?

Wenn ja, würden wir nämlich nicht mehr über 373 Euro reden, sondern über 597.
Was m.E. schon irgendwie brauchbarer klingt. Wobei natürlich immer noch die Berücksichtigung von Sach- und Geldleistungen ein Problem ist.

StellaMaris
03.08.2012, 13:50
Bringt aber auch nur was, wenn man Anspruch auf BaFöG hat... und wer weiß, was da dann wieder alles abgezogen wird.

CD95
03.08.2012, 20:58
Das Uniklinikum Essen hat allen Lehrkrankenhäusern verboten mehr als 150 Euro zu bezahlen!:-kotz

Ich bin derzeit PJ´lerin und wäre echt froh, wenn man wenigstens das für eine Vollzeitbeschäftigung mit Diensten bekommen würde!

Das Einzige was wir frei haben ist ein Essen ohne Getränke, Studientage gibt es auch nicht...

LG

Kiddo
04.08.2012, 01:09
Mich würde das betreffen... Starte am 20.8. das PJ in einer Klinik, die mir Zimmer, Frühstück + Mittagessen und 450 Euro PJ-Vergütung stellt. Mit 'Geld- oder Sachleistungen' würde ich damit dicke drüber kommen und die Verwaltung muss die Vergütung zusammenstreichen.

Kommst du in eine Kleinstadt nach Nordhessen?

Strodti
04.08.2012, 01:36
Niedersachsen... hab die Uni gewechselt :-)

SuperSonic
04.08.2012, 09:21
Mich würde interessieren, was da politisch abgelaufen ist... ist das der Kompromiss für die Mobilität? Finde das eine Frechheit.
Der Marburger Bund geht in seiner aktuellen Zeitung (Nr. 11/3. August 2012) auch nicht weiter darauf ein, sondern erwähnt nur kurz den "Deckel auf PJ-Entschädigung" ab 01.04.2013. Vom MB hätte ich mir hier viel mehr Widerstand (und Aufklärung) gewünscht - sehr enttäuschend.

Kandra
04.08.2012, 09:27
Ist doch klar wieso sie das jetzt deckeln. Dadurch, das man beim PJ jetzt nicht mehr an die Heimat-Uni gebunden ist, müssten die ja den PJlern jetzt was bieten um nicht komplett ohne dazustehen. Begrenzt man jetzt das Gehalt auf 373 Euro, lohnt sich das kaum noch, dafür irgendwo hinzuziehen, zumal ein Wohnheimsplatz etc ja wohl darauf angerechnet werden muss und man am Ende vermutlich Miese macht, je nach dem, wo es einen hinzieht.

Nilani
07.08.2012, 21:22
Ich finde die Regelung auch ne Sauerei, da ich kein Anspruch auf Bafög hab und auf das Geld angewiesen bin. Glücklicherweise gilts wohl wirklich erst ab April, da bin ich in meinem letzten Tertial im Ausland und bekomme Stipendium, was hoffentlich nicht zählt.

Coxy-Baby
07.08.2012, 22:05
Ich denke mal da gibts bestimmt Schlupflöcher, ala Teilnahme am Dienstsystem,Büchergeld etc.

StellaMaris
08.08.2012, 11:19
Auf Teilnahme am Dienstsystem hoffe ich auch, wäre eine ideale Nebenverdienstmöglichkeit.

pourdoc
10.08.2012, 14:36
hm ich darf aufgrund des Bafögs eh nicht mehr verdienen....
aber wie immer ist das eine Abzocke, die seinesgleichen sucht.

Michael72
11.08.2012, 21:38
hm ich darf aufgrund des Bafögs eh nicht mehr verdienen...

Du weisst schon, dass jeder Cent, den Du für's PJ bekommst, 1:1 vom Bafög abgezogen wird? Stichwort Pflichtpraktikum.

pourdoc
11.08.2012, 22:09
Du weisst schon, dass jeder Cent, den Du für's PJ bekommst, 1:1 vom Bafög abgezogen wird? Stichwort Pflichtpraktikum.

Alda, mach keinen scheiß..... Wo steht DAS denn ?

Michael72
11.08.2012, 22:15
Alda, guck ma hier (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/keine_freibetraege_praktikum.php). Im Endeffekt bleiben vom PJ-Geld so um die 100 Euro übrig, allerdings auch nur dann, wenn Du nicht nebenbei arbeiten gehst. Gehst Du neben dem PJ noch arbeiten wird's ziemlich kompliziert...