SuperSonic
12.08.2012, 14:11
§ 19 (2) TV-Ärzte/VKA:
"Bei der Anrechnung von Vorbeschäftigungen werden in der Entgeltgruppe I Zeiten ärztlicher Tätigkeit angerechnet. Eine Tätigkeit als Ärztin/Arzt im Praktikum gilt als ärztliche Tätigkeit. In der Entgeltgruppe II werden Zeiten fachärztlicher Tätigkeit in der Regel angerechnet. Zeiten einer vorhergehenden beruflichen Tätigkeit können angerechnet werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind."
Verstehe ich das richtig, dass auch Zeiten nicht-ärztlicher Erwerbstätigkeit (auch vor der Approbation) angerechnet werden können? Gilt das auch für Teilzeit-/Nebenjobs? Wann ist so eine Tätigkeit "förderlich", hat da jemand Erfahrung?
"Bei der Anrechnung von Vorbeschäftigungen werden in der Entgeltgruppe I Zeiten ärztlicher Tätigkeit angerechnet. Eine Tätigkeit als Ärztin/Arzt im Praktikum gilt als ärztliche Tätigkeit. In der Entgeltgruppe II werden Zeiten fachärztlicher Tätigkeit in der Regel angerechnet. Zeiten einer vorhergehenden beruflichen Tätigkeit können angerechnet werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind."
Verstehe ich das richtig, dass auch Zeiten nicht-ärztlicher Erwerbstätigkeit (auch vor der Approbation) angerechnet werden können? Gilt das auch für Teilzeit-/Nebenjobs? Wann ist so eine Tätigkeit "förderlich", hat da jemand Erfahrung?