Moorhühnchen
14.08.2012, 18:48
Gericht: Patientin nach Schönheits-OP in Mainzer Klinik im Wachkoma - Schadensersatz gefordert
„Restinfusion aus OP“. Für sich betrachtet ein harmloser Satz. Für eine 52-jährige Frau und Mutter zweier Teenager aber wurde er im Juni 2011 zum Verhängnis. Weil die Nachtwache einer Mainzer Schönheitsklinik, eine Medizinstudentin im 10. Semester, den Eintrag auf dem Anweisungsbogen für die Medikamentenvergabe falsch interpretierte und der Frau den vom Anästhesisten vergessenen Rest eines Narkosemittels anhängte, erlitt sie einen Herzstillstand. Die Patientin konnte reanimiert werden, seither aber liegt sie im Wachkoma (die AZ berichtete).
Der Ehemann der Frau, die damals zum Facelifting in die auf Schönheitsoperationen spezialisierte Fontana-Klinik in Finthen gegangen war, hat Klage vor dem Mainzer Landgericht erhoben. Dort fordern er und seine Anwältin Michaela Bürgle Schadensersatz in Höhe von knapp 864.000 Euro. Die Berufshaftpflichtversicherung der Klinik hat bisher jede Zahlung verweigert.
OP verlief ohne Komplikationen
Am Dienstag trafen sich die Parteien zum ersten Anhörungstermin vor der 2. Zivilkammer. Ob die Versicherung zahlen muss, hängt vor allem auch von der Frage ab, wer überhaupt verantwortlich ist für diesen verhängnisvollen Fehler. Eine Frage, die womöglich auch noch das Strafgericht beschäftigen wird.
Der Vorsitzende der Zivilkammer, Rüdiger Orf ließ sich den Ablauf von Operation und der Nachsorge für die Patientin von Chirurg, Narkosearzt und Nachtwache haargenau erzählen. Danach sei die achtstündige Operation ohne Komplikationen verlaufen. Die Patientin sei ansprechbar gewesen und habe von selbst vom OP-Tisch auf das Bett wechseln können.
Arzt: "Das Schlimmste, was passieren kann."
Der Narkosearzt habe die gegen 19 Uhr eingetroffene Nachtwache nach eigenen Angaben genau angewiesen, was sie tun solle, sollte es wider Erwarten Probleme geben. Er will ihr auch einen Schrank im OP-Saal gezeigt haben, aus dem sie eine Glukoseflasche nehmen sollte, sofern es der Patientin, die Diabetikerin ist, schlecht ginge. Die Studentin bestreitet das. „Mir wurde nichts von einer Glukoselösung gesagt.“
Der Narkosearzt drückte sein „tiefstes Bedauern“ für das Schicksal der Patientin aus. „Das ist das Schlimmste, was passieren kann.“ Dann sprach er von einer „Wahnsinnstat“. Er sei nur ab und zu in der Schönheitsklinik tätig. „Ich kannte die Nachtwache nicht und nahm an, sie sei eine examinierte Krankenschwester. Sie machte einen sachverständigen Eindruck.“
Griff nach falscher Flasche
Er räumte ein, dass er vergessen haben muss, beim Säubern des Operationssaals die Kochsalzlösung mit der Beimischung des Narkosemittels Propofol zu entsorgen. Sein Eintrag „Restinfusion aus OP“ habe sich auf die der Patientin angehängte reine Kochsalzlösung für die Nacht bezogen.
Als die Patientin gegen 21.15 Uhr über Übelkeit klagte und sich mehrfach übergeben musste, entschied die Nachtwache ohne telefonische Rücksprache mit einem der Ärzte, die „Restinfusion aus OP“ anzuhängen. Nach eigener Aussage griff sie nach der vergessenen Flasche mit dem Narkosemittel, im Glauben, es sei eine Nährlösung.
Ob es zu einer Fortführung des Prozesses oder zu einer Einigung zwischen den Parteien kommt, ist noch offen.Tragische Geschichte, wahrscheinlich wird man nie so genau erfahren, was wirklich passiert ist. Nach den ersten Berichterstattungen im Radio à la: "Medizinstudentin hat Patientin aus Versehen ein Narkosemittel verabreicht", denkt man ja erstmal "Oh, wie bescheuert"... Wenn man dann den oben zitierten Bericht liest, stellt sich das ganze dann doch schon wieder anders dar.
Aber mal ehrlich: mir war bisher nicht geläufig, daß man Propofol in einer NaCl-Lösung auflöst! Bin ich doof oder wird das anderswo standardmäßig gemacht?? Oder ist an dem Bericht einfach nix dran? :-nix
„Restinfusion aus OP“. Für sich betrachtet ein harmloser Satz. Für eine 52-jährige Frau und Mutter zweier Teenager aber wurde er im Juni 2011 zum Verhängnis. Weil die Nachtwache einer Mainzer Schönheitsklinik, eine Medizinstudentin im 10. Semester, den Eintrag auf dem Anweisungsbogen für die Medikamentenvergabe falsch interpretierte und der Frau den vom Anästhesisten vergessenen Rest eines Narkosemittels anhängte, erlitt sie einen Herzstillstand. Die Patientin konnte reanimiert werden, seither aber liegt sie im Wachkoma (die AZ berichtete).
Der Ehemann der Frau, die damals zum Facelifting in die auf Schönheitsoperationen spezialisierte Fontana-Klinik in Finthen gegangen war, hat Klage vor dem Mainzer Landgericht erhoben. Dort fordern er und seine Anwältin Michaela Bürgle Schadensersatz in Höhe von knapp 864.000 Euro. Die Berufshaftpflichtversicherung der Klinik hat bisher jede Zahlung verweigert.
OP verlief ohne Komplikationen
Am Dienstag trafen sich die Parteien zum ersten Anhörungstermin vor der 2. Zivilkammer. Ob die Versicherung zahlen muss, hängt vor allem auch von der Frage ab, wer überhaupt verantwortlich ist für diesen verhängnisvollen Fehler. Eine Frage, die womöglich auch noch das Strafgericht beschäftigen wird.
Der Vorsitzende der Zivilkammer, Rüdiger Orf ließ sich den Ablauf von Operation und der Nachsorge für die Patientin von Chirurg, Narkosearzt und Nachtwache haargenau erzählen. Danach sei die achtstündige Operation ohne Komplikationen verlaufen. Die Patientin sei ansprechbar gewesen und habe von selbst vom OP-Tisch auf das Bett wechseln können.
Arzt: "Das Schlimmste, was passieren kann."
Der Narkosearzt habe die gegen 19 Uhr eingetroffene Nachtwache nach eigenen Angaben genau angewiesen, was sie tun solle, sollte es wider Erwarten Probleme geben. Er will ihr auch einen Schrank im OP-Saal gezeigt haben, aus dem sie eine Glukoseflasche nehmen sollte, sofern es der Patientin, die Diabetikerin ist, schlecht ginge. Die Studentin bestreitet das. „Mir wurde nichts von einer Glukoselösung gesagt.“
Der Narkosearzt drückte sein „tiefstes Bedauern“ für das Schicksal der Patientin aus. „Das ist das Schlimmste, was passieren kann.“ Dann sprach er von einer „Wahnsinnstat“. Er sei nur ab und zu in der Schönheitsklinik tätig. „Ich kannte die Nachtwache nicht und nahm an, sie sei eine examinierte Krankenschwester. Sie machte einen sachverständigen Eindruck.“
Griff nach falscher Flasche
Er räumte ein, dass er vergessen haben muss, beim Säubern des Operationssaals die Kochsalzlösung mit der Beimischung des Narkosemittels Propofol zu entsorgen. Sein Eintrag „Restinfusion aus OP“ habe sich auf die der Patientin angehängte reine Kochsalzlösung für die Nacht bezogen.
Als die Patientin gegen 21.15 Uhr über Übelkeit klagte und sich mehrfach übergeben musste, entschied die Nachtwache ohne telefonische Rücksprache mit einem der Ärzte, die „Restinfusion aus OP“ anzuhängen. Nach eigener Aussage griff sie nach der vergessenen Flasche mit dem Narkosemittel, im Glauben, es sei eine Nährlösung.
Ob es zu einer Fortführung des Prozesses oder zu einer Einigung zwischen den Parteien kommt, ist noch offen.Tragische Geschichte, wahrscheinlich wird man nie so genau erfahren, was wirklich passiert ist. Nach den ersten Berichterstattungen im Radio à la: "Medizinstudentin hat Patientin aus Versehen ein Narkosemittel verabreicht", denkt man ja erstmal "Oh, wie bescheuert"... Wenn man dann den oben zitierten Bericht liest, stellt sich das ganze dann doch schon wieder anders dar.
Aber mal ehrlich: mir war bisher nicht geläufig, daß man Propofol in einer NaCl-Lösung auflöst! Bin ich doof oder wird das anderswo standardmäßig gemacht?? Oder ist an dem Bericht einfach nix dran? :-nix