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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation trotz Vorstrafe???



DocMartin
21.08.2012, 21:52
closed

mockel
21.08.2012, 22:37
oh gott :) geh schlafen. also echt, manche leute ey.

mockel
21.08.2012, 22:38
mein mitbewohner ist übrigens jurist. der wälzt sich gerade auf dem boden vor lachen ;)

Herzkasperl
22.08.2012, 08:13
LOL! Wenn es bei jeder Verkehrsgefährdung keine Approbation mehr gäbe....

Stephie84
23.08.2012, 19:03
Das wäre ja dann nen Ordnungsverstoß... keine Sorge... was schlimm ist: Diebstahl, Betrug (zB Bafög), Körperverletzung und so....

Kackbratze
23.08.2012, 19:40
Das Luftgewehr war geklaut...

Stephan0815
23.08.2012, 20:21
Bei §315b handelt es sich um den "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehrs"-Paragraphen, was keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat darstellt. Es handelt sich, soweit keine Qualifikation vorliegt, aber "nur" um ein Vergehen. Wenn man dabei fahrlässig handelte und dabei die Gesundheit von Menschen gefährdet hat, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden (oder mit Geldstrafe halt).
Ob die Staatsanwaltschaft das in diesem Fall weiterverfolgen wird, kommt auch drauf an, was die beteiligten Personen dazu berichten - die Aussage der Polizei mit "maximal Geldstrafe + Eintrag" hat eher geringeren Prädiktionswert.
Sollte denn dann Post vom Gericht kommen, wäre schon ein Anwalt anzuraten zB. wenn aufgrund der Ballerei ein Autounfall oder sowas in der Art verursacht wurde. Das Ganze kann allerdings nen paar Wochen - Monate dauern. Solange die Polizei noch kein Protokoll von deiner Erlebnisschilderung aufgenommen hat, würde ich mir noch keinerlei Sorgen machen.
Ansonsten - warum zur Hölle ballert man mit nem Luftgewehr in der Gegend herum? Alk oder Drogen wären dabei auch nicht gerade als hilfreiche Begleitumstände zu nennen... :-???

flopipop
23.08.2012, 20:45
selbst im fall eienr verurteilung als straftat: als vorbestrtaft gilt man erst bei 90 tagessätzen....alles, was drunter ist, erscheint nicht im führungszeugnis, auch wenns eine straftat war...

Kandra
23.08.2012, 21:30
"maximal Geldstrafe + Eintrag" interpretiere ich als 90+ Tagessätze ;)

PRIND
23.08.2012, 21:52
Ansonsten - warum zur Hölle ballert man mit nem Luftgewehr in der Gegend herum?

Das habe ich mich auch gefragt ... *kopfschüttel*

Matzexc1
23.08.2012, 22:17
Ich glaube um die Approbation nicht zu bekommen muss man was weitaus schlimmeres anstellen.
Aber mal ehrlich DocMartin: Irgendwas musst du dir doch gedacht haben?:grins::grins::-)):-)):-)):-D:-D:-D:-D:-D

ehemaliger User_25062015
24.08.2012, 01:29
Ja genau..wieso schießt man auch mit nem Luftgewehr rum...*hust*..

DocMartin
24.08.2012, 07:15
:-lesen

Herzkasperl
24.08.2012, 08:45
@Stephie84: Wie heißt es immer so schön: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html

Grundsätzlich ist eine Gefährdung des Straßenverkehrs eine Straftat. Mediziner und das StGB... :-)

Leichte Rechtsverstöße sind den Ordnungs*widrigkeiten* zuzuordnen.

Kandra
24.08.2012, 12:19
An die Gesetzesvertrauten unter euch. Mein Kumpel ist nicht aus Deutschland sondern studiert nur hier und macht sich jetzt natürlich Sorgen, ob die Sache sein Visum gefährden könnte. Weiß da einer was von euch dazu?

Lg

Wieso sollte eine Sache die dich betrifft, das Visum deines Kumpels gefährden?

Gesocks
24.08.2012, 21:28
[...] Ansonsten - warum zur Hölle ballert man mit nem Luftgewehr in der Gegend herum? [...]Da hat wohl jemand seine Kindheit und Jugend ohne Luftgewehr verbracht! ;-)

Thomas24
24.08.2012, 21:58
Wieso sollte eine Sache die dich betrifft, das Visum deines Kumpels gefährden?

Soll wohl sowas heissen wie, "möchte mein Eröffnungsstatement revidieren und darauf hinweisen, dass nicht ich selbst, sondern mein Kumpel in die Gegend geballert hat. Der, und nicht ich, hat jetzt Angst um die Approbation..." jaja...

gnuff
24.08.2012, 22:54
erst posten und dann kneifen und löschen... peinlich...

JJ*
24.08.2012, 22:54
Und schnell das Eingangsposting gelöscht. Ist klar. Am besten in Zukunft einfach nicht mehr mit dem Luftgewehr in den fließenden Verkehr schießen... :peace:

Kackbratze
25.08.2012, 20:10
...und den LKW-Fahrer mit dem Giftmülltransporter treffen...ins Auge...der Rest steht in der Zeitung (http://www.blau-licht-aktuell.de/)...