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Barnickle
25.08.2012, 00:54
Hallo liebe Forenmitglieder,

die folgende ist mir zwar peinlich und lässt mich eventuell im falschen Licht da stehen, aber ich muss sie einfach stellen um Gewissheit zu bekommen.

Zu diesem Wintersemester werde ich voraussichtlich einen Studienplatz bekommen. Ohne Bafög oder einen Kredit werde ich mein Studium nicht finanzieren können. In meiner familiären Situation würde ich auch definitiv den Höchsatz bekommen.

Allerdings gibt es da ein Problem mit dem Vermögen.
Aus privaten Gründen hatte ich hohe Schulden bei meiner Schwester aufgenommen. Anfang diesen Jahres haben wir einen sogenannten "Schenkungsvertrag" aufgesetzt, in dem festgelegt wurde, dass ich die Schulden bis zum 1. August zurückzahle. In diesem Jahr habe ich viel gearbeitet und so das Geld erwirtschaftet. Die Schulden wurden nun überwiesen, jedoch sieht das Ganze für das Bafög-Amt sicher sehr verdächtig aus und ich möchte es nicht riskieren, mich strafbar zu machen. Man liest ja schrecklich viel über Bafög-Betrugsfälle.

Vor kurzem habe ich auch eine Sacharbeiterin am Telefon erwischt. Diese meinte, dass so alles völlig in Ordnung sei. Aber doch klang sie von Anfang an relativ genervt und schien den Sachverhalt nicht ganz verstanden zu haben.

Wie verfahre ich nun am besten? Soll ich, wenn ich den Bescheid bekomme, einfach im Amt direkt nachfragen? Oder beim Antrag stellen gleich den Schenkungsvertrag irgendwie eintragen? Vielleicht geht es auch einfach so?

Vielen Dank für Antworten!

LotF
25.08.2012, 13:58
du kannst ja offensichtlich die Kredittransfers vom Konto deiner Schwester auf dein Konto nachweisen. Folglich dürfte das Ganze überhaupt kein Problem sein. Den Schenkungsvertrag verstehe ich nicht, da es sich hierbei ja nicht um eine Schenkung, sondern um eine Rückzahlung eines geleisteten Kredites handelt. Letzeren hättet ihr vertraglich inkl. gängiger Zinsen aufsetzen sollen, ich wüsste aber auch nicht, wie das Amt nachprüfen sollte, dass die Unterschriften nicht von Anfang des Jahres sind, falls man das jetzt noch macht... Eine Schenkung lässt das Amt micht Sicherheit nicht durchgehen und lastet dir das Vermögen an.

Nurbanu
26.08.2012, 01:00
1. Familiäre Schulden sind immer verdächtig. Ohne Nachweise wie Überweisungen am besten mit entsprechendem Verwendungszweck könnte es als Betrug und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Aber bevor du noch einen Herzkasper bekommst:

Wie gewonnen, so zerronnen. Deinen Verdienst darfst du ausgeben, wie du lustig bist. Du bist nicht gezwungen, Vermögen anzusparen. Der Datenabgleich betrifft Zinsen/Sparkonten, aber nicht Girokonten. :D

Es wäre etwas anderes, wenn du 6000 auf dem Konto hast und es abhebst ohne Belege, wofür es draufgegangen ist. Das ist natürlich auffällig.

Das war auch schon 2. ;-)

LotF
26.08.2012, 01:12
problematisch ist natürlich, dass natürlich auch Sachwerte Vermögen darstellen und angegeben werden müssen. Das ist nunmal nicht nur bei Gold, sondern auch Auto und Inneneinrichtung oder Immobilien der Fall. Solange du das Geld also nicht für Dienstleistungen verprasst, bringt dir das so gut wie nichts. Der Datenabgleich müsste, soweit ich informiert bin, auch die Zinsen der Girokonten erfassen. Zumindest werden diese auch mit in der Liste auftauchen und zur Not fragt das Amt dann eben den Kontostand beim Antragssteller nach - wenn die Auskunft dann nicht erfüllt, erfolgt eben keine Auszahlung.

Nurbanu
26.08.2012, 01:23
Immobilien und Auto gehören zum Vermögen, Einrichtung jedoch nicht. Sie kann ihr Geld nach Herzenslaune ausgeben, solange sie kein vorhandenes Vermögen schmälert, um unter die 5200 € zu kommen.

Über den Kontostand des Girokontos muss ein Nachweis bei Antragstellung eingereicht werden. Aber kein Nachweis über den Geldfluss. Ob nun davon jemand Geld unterm Kissen bunkert oder sich Goldschmuck kauft, ist doch nicht nachzuweisen.

PS: Ich bekomme null Zinsen, muss sogar für mein Konto zahlen.

LotF
26.08.2012, 02:00
rein theoretisch müsste man auch einen mahagoni Tisch als Vermögen angeben. Alles was über üblichen Standard hinausgeht eben.

Bei der Datenprüfung dürfte aber ein alter Kontostand ermittelt werden können, sodass eben auch erhebliche Abbuchung innerhalb der letzten Monate aufgedeckt werden können. Davor warnt das Amt ja sogar explizit. Ohne die entsprechenden Belege für den Kredit ist es eben Glückssache, ob das aufgedeckt wird oder nicht.

Zum PS: selbst Schuld würde ich da mal sagen.

Ich:1-Gott:0
27.08.2012, 23:44
hab etz nicht alles gelesen, aber das Bafög-Amt kann auch nicht alles anchvollziehen!
Zeig einfach nicht alle Bankauszüge und gut ist! Die können nicht nachweisen, dass es DEIN Geld ist. Nimms einfach vom Konto! Und gib denen einen Auszug, wo das Geld nicht drauf ist!

Kandra
27.08.2012, 23:47
hab etz nicht alles gelesen, aber das Bafög-Amt kann auch nicht alles anchvollziehen!
Zeig einfach nicht alle Bankauszüge und gut ist! Die können nicht nachweisen, dass es DEIN Geld ist. Nimms einfach vom Konto! Und gib denen einen Auszug, wo das Geld nicht drauf ist!

Das ist die beste Anleitung die ich jemals gelesen habe, wenn man seine Approbation später mal in der Toilette runterspülen will. Gratz dazu.

Ich:1-Gott:0
27.08.2012, 23:51
Das ist die beste Anleitung die ich jemals gelesen habe, wenn man seine Approbation später mal in der Toilette runterspülen will. Gratz dazu.

Wegen? Das einzige was die machen können, ist dich nachzahlen zu lassen! Aber da er die Kohle ja eh nicht hat (wie er sagt), würde ich jetzt nicht groß Verträge aufsetzen und Geld ausgeben. Wenn dies dann verlangen, kann mans immernoch machen.

Kandra
27.08.2012, 23:53
Wegen? Das einzige was die machen können, ist dich nachzahlen zu lassen! Aber da er die Kohle ja eh nicht hat (wie er sagt), würde ich jetzt nicht groß Verträge aufsetzen und Geld ausgeben. Wenn dies dann verlangen, kann mans immernoch machen.

Das nennt man Bafög-Betrug und wird (in Bayern) mit >90 Tagessätzen bestraft.
Bei ihm würde es theoretisch gehen, da er ja anscheinend einen Vertrag mit seiner Schwester gemacht hat. Aber auch das würde ich vorher nachprüfen lassen um sicher zu gehen.

Ich:1-Gott:0
27.08.2012, 23:55
Das nennt man Bafög-Betrug und wird (in Bayern) mit >90 Tagessätzen bestraft.
Bei ihm würde es theoretisch gehen, da er ja anscheinend einen Vertrag mit seiner Schwester gemacht hat. Aber auch das würde ich vorher nachprüfen lassen um sicher zu gehen.

Es zählt nur was er ZU DEM ZEITPUNKT hat! Und da wird er das Geld nicht haben! Solange er es danach nicht wieder überweisen lässt! Und da er ja sagt, er zahlts zurück, gehe ich mal davon aus! Somit ist da kein Betrug!

Kandra
28.08.2012, 00:03
Es zählt nur was er ZU DEM ZEITPUNKT hat! Und da wird er das Geld nicht haben! Solange er es danach nicht wieder überweisen lässt! Und da er ja sagt, er zahlts zurück, gehe ich mal davon aus! Somit ist da kein Betrug!

Und genau DAS stimmt eben nicht. Nagel mich nicht auf einen bestimmten Zeitraum fest, aber als ich damals in solchen Sitzungen noch Protokoll geführt habe, sind die teilweise Jahre zurückgegangen. Sonst könnte ja jeder mal eben seiner Oma sein komplettes Erspartes überweisen und nen Tag später "arm wie ne Kirchenmaus" Bafög beantragen. Wäre es so, könnte man die ganzen Vermögensgrenzen auch gleich weglassen, weil das ja dann keine Rolle mehr spielen würde.

Ich habe das gleiche Problem. Meine Eltern haben bei meiner Geburt den "Fehler" gemacht, ein Sparkonto auf meinen Namen zu eröffnen, auf welches ich ab meinem 20. Geburtstag Zugriff hatte und wegem dem ich in meinem (Studenten-)leben keinen Anspruch auf Bafög mehr haben werde. Ok, zugegeben, ich war auch zu geizig bzw. fand es schwachsinnig die ganze Kohle für irgendwas rauszuhauen, nur um danach Schulden machen zu können. Aber eigentlich war das Geld nicht dafür gedacht, monatlich meine Fixkosten zu tragen sondern zB mir eine Wohnung einrichten zu können oder das Geld direkt in einen Bausparer etc zu stecken. Ist aber nunmal jetzt so.

Bei allem was das Bafög und die Vermögensgrenzen angeht, wäre ich ganz ganz vorsichtig. Die kennen da nix, ich habe wirklich viele Medizinstudenten da mit 90+ Tagessätzen rausgehen sehen, die teilweise kurz vor dem Abschluss und damit den Trümmern ihrer Existenz standen.

Ich:1-Gott:0
28.08.2012, 00:07
Und genau DAS stimmt eben nicht. Nagel mich nicht auf einen bestimmten Zeitraum fest, aber als ich damals in solchen Sitzungen noch Protokoll geführt habe, sind die teilweise Jahre zurückgegangen. Sonst könnte ja jeder mal eben seiner Oma sein komplettes Erspartes überweisen und nen Tag später "arm wie ne Kirchenmaus" Bafög beantragen. Wäre es so, könnte man die ganzen Vermögensgrenzen auch gleich weglassen, weil das ja dann keine Rolle mehr spielen würde.

Ich habe das gleiche Problem. Meine Eltern haben bei meiner Geburt den "Fehler" gemacht, ein Sparkonto auf meinen Namen zu eröffnen, auf welches ich ab meinem 20. Geburtstag Zugriff hatte und wegem dem ich in meinem (Studenten-)leben keinen Anspruch auf Bafög mehr haben werde. Ok, zugegeben, ich war auch zu geizig bzw. fand es schwachsinnig die ganze Kohle für irgendwas rauszuhauen, nur um danach Schulden machen zu können. Aber eigentlich war das Geld nicht dafür gedacht, monatlich meine Fixkosten zu tragen sondern zB mir eine Wohnung einrichten zu können oder das Geld direkt in einen Bausparer etc zu stecken. Ist aber nunmal jetzt so.

Bei allem was das Bafög und die Vermögensgrenzen angeht, wäre ich ganz ganz vorsichtig. Die kennen da nix, ich habe wirklich viele Medizinstudenten da mit 90+ Tagessätzen rausgehen sehen, die teilweise kurz vor dem Abschluss und damit den Trümmern ihrer Existenz standen.

Bisher kenne ich das so, dass die Leute die Kohle ienfach abheben und gut ist. Kann ja sein, dass du alles rausgehauen hast! Obs an deine Schwester oder Kumpel, wer will das nachweisen. Klar ist es seltsam, wenns 20000 sind, aber kleinere Beträge sollten kein Problem sein.

Kandra
28.08.2012, 00:12
Bei größeren Beträgen oder wenn das alles "zufällig" kurz vor dem Antrag passiert ist fragen die schon nach den Quittungen, keine Sorge ;)
Du kannst das handhaben wie du meinst, kein Problem. Ich hab keinen Bock auf nur die geringste Art von Stress und bin deswegen brav ^^

Ich:1-Gott:0
28.08.2012, 00:13
Bei größeren Beträgen oder wenn das alles "zufällig" kurz vor dem Antrag passiert ist fragen die schon nach den Quittungen, keine Sorge ;)
Du kannst das handhaben wie du meinst, kein Problem. Ich hab keinen Bock auf nur die geringste Art von Stress und bin deswegen brav ^^

Ich habe mit den Beträgen zu ''Glück'' kein Problem...

Nurbanu
28.08.2012, 00:38
Vermögen ist die eine Sache, Gehalt die andere. Barnickle schreibt, dass das Geld zur Schuldentilgung dieses Jahr erwirtschaftet wurde. Ich gehe nicht davon aus, dass erstmal das Gehalt auf dem Konto gesammelt wird und um zum Zeitpunkt x die Schulden mit einem Schlag abzuzahlen. Das wäre nicht nur umständlich (bei Zinsen würde man auch schnell zurückzahlen), sondern dumm und riecht nach Betrug.

Das Gehalt ist zum Leben da und es besteht kein Zwang zur Kartenzahlung oder Überweisung irgendwelcher Beträge. Das Geld wird abgehoben und dann geht es los: Essen, Sprit, Bahntickets, Freizeit, Kleidung, Hobbies, Bücher, Friseurbesuche, Snack beim Bäcker und Coffee to go, Haushaltsgegenstände, Möbel, Reisen...

DerSalamander
28.08.2012, 12:24
Ich versteh nicht so ganz, was das Problem mit der Approbation zu tun hat.
Selbst wenn du zu 90 Tagessätzen oder was auch immer verurteilt wirst, dann hat das doch nichts mit der Approbation oder deinem Studiumserfolg zu tun.
Oder versteh ich da was falsch?

Muriel
28.08.2012, 12:52
Naja, zum Antrag auf Erteilung der Approbation muss man ein Führungszeugnis beilegen. Wenn dort nun Einträge sind, kann das durchaus Probleme bereiten, unabhängig davon, ob das Examen mit tollen Noten bestanden wurde.

Barnickle
28.08.2012, 16:15
Danke für die Antworten!

Zu Gott: Genau so wie du es beschrieben hast, wäre dies reinster Betrug. Gib dein Szenario mal bei Google ein und du wirst sehen, dass so etwas wirklich hart bestraft wird.

Ich habe nochmals angerufen und die Dame am Telefon meinte, dies sei völlig in Ordnung. Trotzdem bin ich noch so unsicher. Ich werde es wohl erst im Bafög-Amt selbst erfahren. Wenn ich da gleich reinen Tisch mache und die sagen: "Nein, so wäre es Betrug.", kann ich doch noch alles zurückziehen und es lassen, oder nicht?

Wenn ich es nicht bekomme, kann ich doch generell mein Geld (was sicher schwer fällt) "einfach" für das erste/zweite Semester ausgeben und dann Bafög ab dem zweiten/dritten Semester beantragen ohne Probleme, richtig?

Nurbanu
28.08.2012, 16:35
Zwei Möglichkeiten: Antrag zu einem Zeitpunkt stellen, an dem dein Vermögen unter 5200 Euro ist (also vorher erst dein Vermögen zur Studienfinanzierung einsetzen statt Bafög) oder Antrag stellen und du bekommst weniger Geld. Bei einem Vermögen von 6000 Euro (800 Euro zu viel wären es 800 Euro / 12 Monate = 66,66 Euro/Monat).

Um welche Höhe geht es und wie zahlst du es deiner Schwester zurück? Ist es so, dass du z.B. 1000 Euro verdienst und monatlich 500 Euro deiner Schwester zurückzahlst oder bunkerst du dein gesamtes Geld erstmal?