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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bafög vs. Arbeitslosengeld 2



the.animal2009
26.08.2012, 00:02
hi,

hat einer vielleicht ne Ahnung, wie es sich mit Bafög und ALG II (Hartz 4) verhält.
Meine Mutter bezieht ALG II und mein Vater ist Rentner.
Ich wohne bei meinen Eltern und beziehe über meine Mutter (ALG II) Unterhalt.
Nun wollte ich wissen, ob Bafög dem ALG II angerechnet. Falls dies der Fall ist, dann wird es ja theoretisch darauf hinaus laufen, dass es zu einem Nullsummenspiel kommt, wenn das bafög-Geld gleichzeitig von ALG II abgezogen wird.
Lohnt sich dann noch ein Antrag auf Bafög oder kann man sich den Aufwand dann auch gleich sparen...

Danke für eure Antworten

Nurbanu
26.08.2012, 00:51
Für Studenten gibt es kein ALG 2. Du beantragst Bafög und ALG 2 fällt weg. Da gibt es auch keine Auswahl A oder B. Es besteht kein ALG 2 Anspruch für Studenten, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (außer bei einem Teilzeitstudium bis 15 Stunden).

the.animal2009
26.08.2012, 00:58
Heißt das etwa, dass ich verpflichtet bin Bafög zu beantragen, da die Leistungen, die meine Mutter für mich von Jobcenter bekommt, mit dem Studiumbeginn völlig wegfallen...?
Falls dies der Fall ist, erziele ich mit bafög mehr Geld als die Leistungen, die über meine Mutter für mich gezahlt werden oder weiniger....

Nurbanu
26.08.2012, 01:31
Kein ALG 2 für Studenten. Dies ist der allgemeine Grundsatz.

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/alg2.php

SuperSonic
26.08.2012, 09:03
Darum geht es hier doch gar nicht?! Ein Elternteil bezieht ALG II, nicht der/die Student/in. Die Frage ist, inwiefern der elterliche Unterhalt des Kindes als Einnahmen des/der Studenten/-in angerechnet wird und damit die BAFöG-Förderungssumme mindert.

Nurbanu
26.08.2012, 13:38
Den dürfte die Mutter doch aber nur bekommen, weil der Unterhalt für das Kind (welches bisher vermutlich noch in der Schulausbildung gewesen ist) sonst nicht gedeckt wäre? Mit Bafög wäre der Unterhalt dann anderweitig gedeckt.
Als Student, der Bafög bezieht, erhält man für die eigenen Kinder auch ggf. ALG 2, weil diese ihren Unterhalt nicht decken können. So erhält die Mutter für erwachsene Kinder ebenfalls ALG 2.
Als nächsten Schritt wäre es ratsam den ALG 2 Anspruch eines Studenten über die Mutter zu klären (der m.M.n. nicht besteht). Dann hat sich die Anrechnung vermutlich automatisch mit geklärt.

"Studierende und SchülerInnen, deren Ausbildung dem Grunde nach mit BAföG gefördert werden kann, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG II)."

Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird in diesem Fall an die Mutter ausgezahlt, ist aber für das Kind.

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html

"Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren werden vom 25. April 2006 an zum Haushalt ihrer Eltern gerechnet [...]. Ab dem 1. Juli 2006 gab es für sie nur noch 276 Euro ALG II. Aktuell (2011) sind es 291 Euro."

Bafög Grundbedarf 373 €
Wohnpauschale 49 €
Gesamt 422 €

(bei Eltern wohnend und in der Familienversicherung)

Das macht ein Plus von 131 € ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass die Hälfte des Bafögs ein Darlehen ist.

the.animal2009
26.08.2012, 14:08
Danke für die ausführliche Antwort,

und wie verhält es sich mit dem Kindergeld. Bei ALG II wird es ja mit verrechnet.
Bekomme ich dann bei 422€ Bafög noch Kindergeld dazu oder ist es schon darin mit verrechnet...

Nurbanu
26.08.2012, 14:45
Kindergeld führt zu keinem Abzug bei Bafög. Du bekommst also 422 € Bafög + 184 € Kindergeld.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das Kindergeld beim Bafög als Einkommen gewertet wird (und du daher weniger zusätzlich verdienen darfst).
Was ich aber mit Sicherheit weiß ist, dass die Hälfte des Bafög als Einkommen beim Kindergeld gewertet wird.