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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung Weiterbildungszeiten



Defi
28.08.2012, 14:48
Hallo,

ich habe da mal eine Frage zu der Anrechnung der Weiterbildungszeiten zum Facharzt. Laut WBO werden ja in den meisten Fachgebieten mind. 6 Monate für eine Anrechnung benötigt. Was wäre wenn ich z.B. nach 10 Monaten die Arbeitsstelle wechseln würde und noch kein ganzes Jahr voll hätte? Würde ich dann nur 6 Monate angerechnet bekommen ( bleibe innerhalb des fachbereiches nur andere Klinik)? Wie wäre das auch bei einer Schwangerschaft? Da würde ja auch die Weiterbildung unterbrochen werden. Wird dann nach dem Ende der Elternzeit automatisch weitergezählt oder werden auch nur Abschnitte im Rahmen von 6 Monaten berechnet? Bsp. Kind käme nach 14 Monaten, würden dann nur 12 monate angerechnet werden?
Vielen Dank!

dreamchaser
28.08.2012, 17:42
Ich würde doch mal sagen, dass bei 10 Monaten auch 10 Monate angerechnet werden. Und wenn du bei der nächsten Stelle 1 Jahr und 2 Monate bleibst, dann hast du insgesamt 2 Jahre Weiterbildungszeit. Es geht doch bei den 6 Monaten nur um ein Minimum.
Für die genaue Auskunft steht dir deine zuständige Ärztekammer sicher gerne zur Verfügung.

hiddl
28.08.2012, 18:34
So wie dreamchaser sehe ich das auch. 6 Monate sind Minimum und wenn Du mehr hast, werden auch mehr anerkannt (und nicht nur ganzzahlige Vielfache von 6 ;-) ).
Mutterschutz und Elternzeit zählen allerdings als Unterbrechung der Weiterbildung, da sollte man also sehen, dass man seine 6 Monate vorher hat (wobei es da wohl Ärztekammern gibt, die sich kulant zeigen, da würde ich mich aber nicht unbedingt drauf verlassen).

Defi
29.08.2012, 14:06
vielen Dank, habs kapiert. ;-) Es ging hier mal rum, dass viel vom Arbeitgeber abhängig ist, was bescheinigt wird und das das in halben Jahren besser wär, also das z.B. nach 1 1/2 Jahren die Arbeitsstelle wechselns statt nach z.B. 1 Jahr und 8 Monaten. Aber so wie ihr das geschrieben habt macht das eigentlich auch Sinn. Gruß, Defi

Defi
03.09.2012, 16:25
Ich hätte noch eine Frage zur Anrechnung von Teilzeitarbeit. Laut WBO umfasst ja die Anrechnung zur Weiterbildungszeit die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten. Genau diese werden aber von vielen Müttern die in Teilzeit arbeiten gar nicht gemacht. Erfolgt dann dennoch eine Anrechnung zur Weiterbildungszeit? Genaueres konnte ich dazu leider nicht finden...

denkstdu
03.09.2012, 16:29
hm also bei uns machen die Teilzeitkräfte auch Dienste. Aber wir haben auch ein Schichtsystem. Die arbeiten halt dann immer nur 2-3d unter der Woche oder halt am Wochenende.

Defi
06.09.2012, 09:42
Bei uns ist es genau umgekehrt. :-) Die meisten mit Kindern arbeiten halbtags ohne Dienste. Deshalb bin ich mir da nicht sicher wie die Anrechnung ist. Ein Teil sagt es würde trotzdem angerechnet werden und der andere meint ohne Dienste bekäme man das nicht angerechnet.

Schlafmützchen
06.09.2012, 16:40
Es gibt doch auch Fächer/Kliniken in denen man gar keine Dienste macht, oder in denen man erst als FA/OA Dienste macht. Und wenn man dort arbeitet wird einem das doch trotzdem angerechnet, soweit eine WB-Ermächtigung vorliegt. Insofern sollte es doch eigentlich kein Problem sein, oder?

Defi
06.09.2012, 22:28
ja da ist natürlich klar das man keine machen muss. :-) aber wie oben geschrieben müssen bei Fächern, in denen es Bereitschaftsdienst gibt, auch Dienste in gewissen Umfang abgeleistet werden ( laut Weiterbildungsordnung). Aber eben keine weiteren Angaben dazu.

WackenDoc
07.09.2012, 09:51
Ich würde da einfach mal bei der Ärztekammer nachfragen.

FirebirdUSA
08.09.2012, 13:28
Die Frage ist doch eigentlich nur ob dein Arbeitgeber dir die Arbeitszeit bestätigt, ich glaube nicht dass die Ärztekammer nochmals explizit nachfragt ob du dann auch wirklich Dienste gemacht hast.

dreamchaser
08.09.2012, 13:54
Bei mir steht das mit der Teilnahme an den Diensten im Zeugnis drin, aber ich weiss nicht, ob die das nachlesen.

WackenDoc
08.09.2012, 14:04
Wenn´s im Zeugnis steht, passt´s ja.
Bei mir wollten die für die Zusatzbezeichnung explizit eine Aussage zu der Teilnahme an Diensten.
Bin mal gespannt, was die zum letzten Zeugnis sagen- da fielen keine Dienste an.

EVT
12.01.2020, 19:04
Ich hole diesen alten Thread mal hervor. Auf die Antwort der Ärztekammer (W-L) wartet man ja immer so lange, aber ich muss bald wenigstens vorläufig planen können.

Wie sieht es mit den sechs Monate Mindestweiterbildung (Innere) bei einem Wechsel der Abteilung innerhalb des gleichen Klinikums aus? Der Vertrag und das Fach an sich bleiben ja gleich, nur die Subspezialisierung ändert sich. Es wäre keine Rotation, sondern ein Wechsel.
Vielen Dank!