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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflicht-Tertial am Uniklinikum



bvu46
04.09.2012, 12:36
Hallo,
ich studiere jetzt im 10. Semester Medizin an der TU Dresden und es ist vorgesehen, dass ich zum Februar 2013 ins PJ gehe.
Nun hat die Medizinische Fakultät festgelegt, dass jeder Student ab sofort ein Tertial am Uniklinikum Dresden absolvieren muss.
Kann das Dekanat so etwas einfach festlegen? Ich fürchte mich schon jetzt vor Stationen voller PJ-ler, die sich zudem noch darüber ärgern, dass sie ihren Wunschplatz nicht bekommen haben.
Gerade, wenn man sich Innere und Chirurgie im Ausland organisiert hat, und z.B. Pädiatrie im Wahlfach machen möchte, dann tummeln sich bestimmt viele PJ-ler dort, die Lehre geht vor den Baum oder bekommt sein Wahlfach vielleicht gar nicht.
Habt ihr damit Erfahrung. Gibt es da rechtliche Anlaufstellen?
Gruß und Danke für die Antworten:)
Johannes

Lizard
04.09.2012, 14:38
Da gerade beschlossen wurde, dass man das PJ bundesweit absolvieren kann, halte ich das für hanebüchen ;)

StellaMaris
04.09.2012, 14:48
Vielleicht befürchtet deren Uniklinik ja sinkende PJler-Zahlen wegen der nun größeren Mobilitätsmöglichkeiten und möchte dem so entgegenwirken. Da die Uni ja auch die nichtuniversitären Lehrkrankenhäuser bestimmt (so interpretiere ich das zumindest aus der ÄAppO), darf sie vielleicht auch festlegen, dass ein Tertial an der Uniklinik selbst gemacht werden muß, jedenfalls hab ich da auf die Schnelle nichts gelesen, was dem widersprechen würde.
Dass das ganz schön mies ist, steht außer Frage.

SuperSonic
06.09.2012, 12:29
So eine miese Masche... :-kotz

Ich würde als erstes das LPA kontaktieren; dieses muss ja letztendlich die PJ-Bescheinigungen bei der Anmeldung zum Hammerexamen anerkennen.

Pyrotes
09.11.2013, 19:45
Moin,

alter Thread, aber für mich aktuell.
Die Uni Kiel drängt darauf, dass ein Tertial in der Uniklinik absolviert werden muss, allerdings steht in der Approbationsordnung klar der Satz: "Die Studierenden haben die Wahl, die Ausbildungsabschnitte nach Absatz 1 Satz 4 entweder in den Universitätskrankenhäusern der Universität, an der sie immatrikuliert sind (Heimatuniversität), in den Lehrkrankenhäusern der Heimatuniversität oder in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, sofern dort genügend Plätze zur Verfügung stehen."

Das klingt für mich danach, dass ein Zwangstertial an der Uniklinik nicht zulässig ist.
Wie ist das an euren Unis geregelt?

Darla
09.11.2013, 21:21
Das scheint so eine interne Absprache der Universitäten zu sein... warum auch immer die das so machen...

Habe diesen Sommer mit dem PJ angefangen und wollte eigentlich nur die Tertiale woanders machen, Prüfung dann aber an meiner alten Uni... Um aber alle drei Tertiale woanders machen zu können, musste ich (und muss wohl jeder) die Uni komplett wechseln. Wie das ist, wenn man jedes Tertial woanders machen möchte, weiß ich nicht... konnte mir auch keiner sagen...

Der PJ-Beauftragte meiner alten Uni meinte auf meine Nachfrage bzgl. des auch von dir zitierten Satzes nur, dass ich das ja auch gerichtlich ausfechten könnte... ich selber davon aber wahrscheinlich nicht mehr profitieren würde...

Ich würde mir also an deiner Stelle überlegen, ob es sinnvoll ist, einen Uniwechsel anzustreben oder aber du das erzwungene Tertial an der Uni akzeptierst und ansonsten nimmst, was du kriegen kannst...

Shizr
10.11.2013, 00:04
Das scheint so eine interne Absprache der Universitäten zu sein... warum auch immer die das so machen...
Die Unikliniken brauchen kostenlose Arbeitskräfte. Und PJler standen an Unikliniken bisher immer in einer gewissen Menge zur Verfügung, ohne was dafür tun zu müssen.
Mit der PJ-Orts-Freizügigkeit könnte sich das ändern.


Ich bin mir relativ sicher, dass die Unikliniks-Pflichttertiale eindeutig rechtswidrig sind, weil die Approbationsordnung nun mal eindeutig den PJlern die Wahl ihres Ausbildungshauses zugesteht und nirgendwo der Universität das Recht einräumt, darauf in irgendeiner Form Einfluss zu nehmen (abgesehen natürlich davon, dass ein Haus nur begrenzte Kapazitäten hat).

Die entsprechenden Unikliniken setzen halt darauf, dass niemand versucht, das auszufechten.
Und in Anbetracht des finanziellen und zeitlichen Aufwandes und des wirtschaftlichen Risikos sowie der Tatsache, dass man selbst vermutlich nichts davon hätte, ist diese Hoffnung der Unikliniken nicht besonders gewagt.


Das wäre sicherlich was, wo Marburger Bund oder Hartmannbund mal ihre Juristen darauf ansetzen sollten, eine entsprechende Musterklage durchzubringen, um den Unis diese dümmliche Schikane auszutreiben.

Nilani
12.11.2013, 17:27
Bei uns ist es nur so (gewesen, k.A. ob sich da jetzt was ändert), dass mindestens 1 Tertial an einem Lehrkrankenhaus unserer Uni oder der Uniklinik gemacht werden musste. Ich hab ein Tertial über Uni Göttingen (total unkomplizierte Zweithörerschaft), eins im Ausland und eins am Lehrkrankenhaus der Uni gemacht. Allerdings waren einige erstaunt, dass das ging, weil sie das auch so interpretiert hatten, dass es mind. 1 Tertial an der Uniklinik sein muss, nicht nur Lernkrankenhaus.