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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaubstage im öffentlichen Dienst - Aufstockung auch für Ärzte????



nikilaus
04.09.2012, 19:03
Hallo ihr,

Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sollen ja ab diesem Jahr unabhängig vom Alter 30 Urlaubstage erhalten. Dies soll wohl in unserem Haus noch dieses Jahr umgesetzt werden. Unsere Personalabteilung bzw. der Betriebrat sagten mir jedoch, dass sie nicht sicher seien, ob dies auch für Ärzte gelte, da wir ja einen gesonderten Tarifvertrag (VKA) hätten. Kann mir darüber evtl. jemand Auskunft geben? Es kann doch eigentlich nicht sein, dass jeder Angestellte im Krankenhaus 30 Urlaubstage erhält unabhängig vom Alter, Ärzten dies aber erst ab 40 zugestanden wird?


Danke für eure Hilfe!

stennadolny
04.09.2012, 19:07
Es gilt auch für Ärzte, im Zweifelsfall MB kontaktieren.

Typisches Für-Dumm-Verkaufen der zentralen Rampensauen im KH.

nikilaus
04.09.2012, 19:08
Ok, danke! Ist es bei euch schon umgesetzt?

stennadolny
04.09.2012, 19:16
Ja, war nie ein Problem. Haben aber auch eine anständige ärztliche Vertretung im Haus (MB). Übrigens hat das Urteil NICHTS mit irgendwelchen branchenspezifischen Tarifverträgen, sondern mit Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer zu tun.

denkstdu
04.09.2012, 19:20
War bei uns auch kein Problem, bin eher noch aus den Wolken gefallen als ich jetzt gesehen habe, dass ich auch noch Urlaubstage für letztes Jahr bekommen habe, weil da ja die Aufstockung schon losging.

nikilaus
04.09.2012, 19:24
Mensch, dann muss ich mich bei uns nochmal ins Zeug legen, dass die das so langsam auch nochmal umsetzen! Vielen Dank an euch!

stennadolny
04.09.2012, 19:25
Würde mir mal überlegen, mich nach einem anderen AG umzusehen.....

nikilaus
04.09.2012, 19:32
Wenn mir die Arbeit ansonsten und im Team nicht so gut gefallen würde, würde ich vielleicht drüber nachdenken ;-)

LMD
05.09.2012, 10:09
Bei uns gab es ein schreiben, in welchem erklärt wurde, dass die Ärzte einen anderen Tarifvertrag hätten, das Haus aber so nett sei und uns die Tage trotzdem geben. Also mir egal, habe meine urlaubstage...und überlege schon 2 wochen wie ich die am günstigsten aufteile...

Solara
05.09.2012, 10:14
Auch hier VKA und Aufstocken der Urlaubstage.

Hoppla-Daisy
05.09.2012, 10:31
Tja, bisher hatte ich 30 Urlaubstage (avr Caritas). Ab 01.01.2013 hab ich laut neuem Tarifvertrag nur noch 29 Urlaubstage, weil ich nicht schon am 31.12.2011 angestellt war. Dat is doch Beschiss!

Solara
05.09.2012, 11:27
Daisy, das ist nicht deren Ernst, oder?!?

Leelaacoo
05.09.2012, 12:24
Bei uns gabs auch keine Probleme...nur dass es mir nichts mehr nützt...bin schon zu alt...hängt aber nicht mit dem TV sondern mit dem Arebitgeber zusammen, sind ja ein kommunales Klinikum...die kirchlichen Häuser backen da ja schon immer ihre eigenen Kuchen (noch ein Grund, so weit wie möglich von denen fortzubleiben...).

LG lee

Hoppla-Daisy
06.09.2012, 09:12
Daisy, das ist nicht deren Ernst, oder?!?
Doch, das ist mein Ernst!

Ich zitiere aus den Erläuterungen zur Tariferhöhung bei AVR Caritas NRW:
"Neben Gehaltssteigerungen wurden auch Urlaubsansprüche neu geregelt. Gemäß dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes BAG) im März 2012 war die derzeitige Urlaubsaltersstaffelung unrechtmäßig. So entstand für das Jahr 2012 der Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub in der 5 Tage Woche. Dieser Anspruch muss – je nach Dienstgeber - ggf. noch per Antrag geltend gemacht werden.

Ab dem Jahr 2013 wird der Urlaubsanspruch neu geregelt.
Dann erhalten alle Mitarbeitende bis zum 54. Lebensjahr 29 Tage
und ab dem 55. Lebensjahr 30 Tage Urlaub.

Besitzstandsregelungen:
Wer am 31.12.2011 in einem Beschäftigungsverhältnis stand und bis Dezember
2012 noch das 40. Lebensjahr vollendet (Jahrgang 1972), behält weiterhin 30
Urlaubstage.
Bei einem Dienstgeberwechsel verfallen diese Ansprüche, sind aber ggf. im Zuge
des Fachkräftemangels bei einem Arbeitsplatzwechsel verhandelbar.
Für Auszubildende wurde neu geregelt, dass diese nicht 27 Tage - wie im
öffentlichen Dienst - erhalten, sondern den gleichen Urlaub wie alle anderen
Caritasmitarbeitende."

Tolle Wurst, echt jetzt! :-( :-( :-(

WackenDoc
06.09.2012, 09:30
Was sagt denn euer Betriebsrat dazu- das kann doch nicht rechtens sein.
Aber du suchst ja hoffentlich eh ne andere Stelle. Das ist doch voll die Verar*** da.

Hoppla-Daisy
06.09.2012, 09:32
Der Betriebsrat findet das toll...

Brutus
06.09.2012, 10:05
Ab dem Jahr 2013 wird der Urlaubsanspruch neu geregelt.
Dann erhalten alle Mitarbeitende bis zum 54. Lebensjahr 29 Tage
und ab dem 55. Lebensjahr 30 Tage Urlaub.

Ich mag ja unter Umständen gerade etwas auf dem Schlauch stehen... ABER: So, wie die es da formulieren, dürfte das wieder genau die Situation sein, die zu dem Urteil geführt hat: eine Ungleichbehandlung aufgrund Alter. Kann man also die nächste Klage anstrengen. :-nix
Sieh zu, dass Du da weg kommst, oder geh zu der Personalabteilung und sag ihnen, dass Du gewillt bist zu bleiben, aber nicht zu den Bedingungen. Wenn, dann möchtest Du genauso wie die anderen Ü40 auch die 30 Tage behalten. Du würdest ja sonst wieder auf dem Level eines 26j. anfangen... :-((

peipper
06.09.2012, 14:37
Doch, das ist mein Ernst!

[...]

Tolle Wurst, echt jetzt! :-( :-( :-(


Hi Daisy,

Ähnliches auch bei uns:

Ab dem Jahr 2013 wird der Urlaubsanspruch neu geregelt.
Grundsätzliche erhalten alle Mitarbeitende bis zum 54. Lebensjahr 29 Tage Urlaub (bezogen auf die 5 Tage Woche)
und ab dem 55. Lebensjahr 30 Tage Urlaub.

Es gilt hierzu eine Besitzstandsregelung:
Mitarbeiter, die bereits am 31.12.2011 beschäftigt waren und im Laufe des Jahres 2012 noch 40 Jahre alt werden oder bereits 40 Jahre alt sind, bekommen dauerhaft 30 Tage Urlaub.
Diese Besitzstandsregelung gilt nur bei demselben Dienstgeber.