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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Assistenz Gynäkologie- Abtreiben Pflicht?



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Lotte19
18.09.2012, 18:58
Muss ein Assistenzarzt um Facharzt für Gynäkologie zu werden auch abtreiben?

jijichu
18.09.2012, 19:06
Nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) ist niemand zur Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch verpflichtet, also darf es auch keine Voraussetzung für die Erlangung des Facharztes sein.

siehe auch: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-034.html

Lotte19
18.09.2012, 19:17
Nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) ist niemand zur Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch verpflichtet, also darf es auch keine Voraussetzung für die Erlangung des Facharztes sein.

siehe auch: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-034.html


Aber ist es nicht Gegenstand der Weiterbildungsordnung?

Lakemond
18.09.2012, 19:24
Wo in der WB-Ordnung steht es, dass du Interruptio machen muss???

Lotte19
18.09.2012, 19:35
Wo in der WB-Ordnung steht es, dass du Interruptio machen muss???

Ok, dann habe ich das wohl falsch in Erinnerung.

Vielen Dank für die Antwort! :-top

Kackbratze
18.09.2012, 19:36
Manche Fragen kann man auch per Google oder durch Nachlesen in der Weiterbildungsordnung lösen.
Wir helfen gerne, aber sind nicht immer da. :-meinung

jijichu
18.09.2012, 19:36
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:
– der Gesundheitsberatung einschließlich Stillberatung und den Grundlagen der Ernährungsmedizin,
Früherkennung und Vorbeugung
– der konservativen und operativen Behandlung der weiblichen Geschlechtsorgane einschließlich der
Brust, der Erkennung und Behandlung von Komplikationen und der Rehabilitation
– der (Früh-)Erkennung sowie den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie einschließlich der
Indikationsstellung zur gynäkologischen Strahlenbehandlung und der Nachsorge von
gynäkologischen Tumorerkrankungen
– der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
– der Feststellung einer Schwangerschaft, der Mutterschaftsvorsorge, der Erkennung und Behandlung
von Schwangerschaftserkrankungen, Risikoschwangerschaften und der Wochenbettbetreuung
– der Geburtsbetreuung einschließlich Mitwirkung bei Risikogeburten und geburtshilflichen Eingriffen
höherer Schwierigkeitsgrade sowie der Versorgung und Betreuung des Neugeborenen einschließlich
der Erkennung und Behandlung von Anpassungsstörungen
– der Diagnostik und Therapie der Harn- und postpartalen Analinkontinenz einschließlich des
Beckenbodentrainings
– der Indikationsstellung zu plastisch-operativen und rekonstruktiven Eingriffen im Genitalbereich und
der Brust
– der Erkennung und Behandlung des prämenstruellen Syndroms
– der hormonellen Regulation des weiblichen Zyklus und der ovariellen Fehlfunktionen einschließlich
der Erkennung und Basistherapie der weiblichen Sterilität
– der Familienplanung sowie hormoneller, chemischer, mechanischer und operativer Kontrazeption
– den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine
humangenetische Beratung
– der Beratung bei Schwangerschaftskonflikten sowie der Indikationsstellung zum
Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung der gesundheitlichen einschließlich psychischen
Risiken
– der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
– der Prävention der Osteoporose
– der Sexualberatung der Frau und des Paares
– psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen, psychosozialen und psychosexuellen
Störungen unter Berücksichtigung der gesellschaftsspezifischen Stellung der Frau und ihrer
Partnerschaft
– der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen
einschließlich den Grundlagen zytodiagnostischer Verfahren sowie Einordnung der Ergebnisse in das
jeweilige Krankheitsbild
– der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich Gerinnungsstörungen sowie
lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
– ante- und intrapartale Cardiotokogramme
– Leitung von normalen Geburten auch mit Versorgung von Dammschnitten und Geburtsverletzungen
– Geburtshilfliche Operationen,
z. B. Sektio, Forceps, Vakuum-Extraktion, Entwicklung aus Beckenendlage
– Erstversorgung einschließlich Erstuntersuchung des Neugeborenen
– Lokal- und Regionalanästhesie
– operative Eingriffe
– am äußeren und inneren Genitale und der Brust,
z. B. Abrasio, Nachkürettage, diagnostische Exstirpation, Hysteroskopie
– vaginale und abdominelle Operationen,
z. B. Hysterektomien einschließlich Deszensus-Operationen, Laparoskopien
– Kolposkopien
– Anfertigung von zytologischen Abstrichpräparaten
– Ultraschalluntersuchungen einschließlich Endosonographie und Dopplersonographie der weiblichen
Urogenitalorgane und der Brust sowie der utero-plazento-fetalen Einheit auch im Rahmen der
Fehlbildungsdiagnostik
– Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
– Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung

Quelle: (Muster)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/MWBO_07122011.pdf) (S. 52)

Lotte19
18.09.2012, 19:39
Danke jijichu hatte ich nicht gefundenn. (Bin noch Erstsemester)

jijichu
18.09.2012, 19:44
Kein Problem :-)

Keenacat
18.09.2012, 19:52
– der Beratung bei Schwangerschaftskonflikten sowie der Indikationsstellung zum
Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung der gesundheitlichen einschließlich psychischen
Risiken
Wie passt das denn damit zusammen, dass man am Abbruch selbst nicht teilnehmen muss? Die Indikationsstellung und Beratung muss man ja beherrschen, also die Abbruchsindikation stellen und dann sagen "Mimimi, aber machen mag ichs nicht!!"? Oder macht man dann hintenrum den Moralapostel und verbockt gleich auch die Indikationsstellung (z.B. keine wahrheitsgemäße Beratung der Schwangeren)? :-))
Interessant.

Lotte19
18.09.2012, 19:57
Wie passt das denn damit zusammen, dass man am Abbruch selbst nicht teilnehmen muss? Die Indikationsstellung und Beratung muss man ja beherrschen, also die Abbruchsindikation stellen und dann sagen "Mimimi, aber machen mag ichs nicht!!"? Oder macht man dann hintenrum den Moralapostel und verbockt gleich auch die Indikationsstellung (z.B. keine wahrheitsgemäße Beratung der Schwangeren)? :-))
Interessant.

Das würde mich auch interessieren. Ist es praktisch überhaupt umsetzbar oder wird es von einem erwartet Abtreinung durchzuführen?

Feuerblick
18.09.2012, 19:59
Naja, der Beratende ist ja nie der Ausführende. Sprich: Die Beratung soll aufzeigen, welche Konsequenzen und Risiken der Abbruch hat und welche Alternativen es gibt. Dazu sollte man neutral eingestellt sein oder zumindest neutral auftreten. Eigene Meinung hat wie so oft in der Medizin hier nix verloren! Wenn man als Beratender nicht neutral sondern pro Abtreibung sein müsste - wieso konnte die Kirche dann Beratungseinrichtungen stellen? :-nix

Kackbratze
18.09.2012, 20:07
– der Beratung bei Schwangerschaftskonflikten sowie der Indikationsstellung zum
Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung der gesundheitlichen einschließlich psychischen
Risiken

Beratung bei Schwangerschaftskonflikten ist nicht immer mit einem Abbruch assoziiert.


Eine Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst:
Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs
Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen
Medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs
Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
Erläuterung der Rechtsgrundlage.
Quelle: Wikipedia.de

Die Indikation zum Schwangerschaftsabbruch ist auch bei kriminologischer Indikation gegeben und muss zumindest von einem Gynäkologen erkannt und dann indiziert werden können. Wie sich die Frau dann entscheidet ist ja für den Gynäkologen nicht relevant.

Keenacat
18.09.2012, 20:09
Eigene Meinung hat wie so oft in der Medizin hier nix verloren! Wenn man als Beratender nicht neutral sondern pro Abtreibung sein müsste - wieso konnte die Kirche dann Beratungseinrichtungen stellen? :-nix

Ja, darum gehts ja. :-)) Wie neutral bin ich denn, wenn ich Abtreibungen so schlimm finde, dass ich keine durchführen, ja, nicht mal bei einer assistieren will?
Und zu den Kirchen und ihren Dreckfingern in jedem Lebensbereich und insbesondere der medizinischen Versorgung könnt ich was sagen, werd ich aber nicht. Dann implodiert hier wieder alles.

Feuerblick
18.09.2012, 20:12
Nochmal: Du sollst neutral AUFTRETEN! Nach deiner eigenen Meinung fragt dich da keiner und die hat schlicht bei sowas auch nix zu suchen! Du sollst weder pro Abtreibung noch dagegen argumentieren sondern lediglich informieren. Sorry, aber DAS ist nun auch mal eine Fertigkeit, die man als Arzt aufbringen sollte :-nix
Ansonsten stimme ich Kackbratze zu!

Lotte19
18.09.2012, 20:16
Ja, darum gehts ja. :-)) Wie neutral bin ich denn, wenn ich Abtreibungen so schlimm finde, dass ich keine durchführen, ja, nicht mal bei einer assistieren will?
Und zu den Kirchen und ihren Dreckfingern in jedem Lebensbereich und insbesondere der medizinischen Versorgung könnt ich was sagen, werd ich aber nicht. Dann implodiert hier wieder alles.

Was hat das mit Neutralität zu tun? Ist man dann auch neutral, wenn man Sterbehilfe leistet, da der Patient es wünscht und sowieso nur noch leidet?

Ich denke so lange Abtreibungen erlaubt sind, wird es immer welche geben, die es machen und welche die es nicht machen.
Ich finde es richtig, dass man als Arzt nicht über solche ethisch heiß diskutierten Themen entscheiden muss.

Lotte19
18.09.2012, 20:17
Was hat das mit Neutralität zu tun? Ist man dann auch neutral, wenn man Sterbehilfe leistet, da der Patient es wünscht und sowieso nur noch leidet?

Ich denke so lange Abtreibungen erlaubt sind, wird es immer welche geben, die es machen und welche die es nicht machen.
Ich finde es richtig, dass man als Arzt nicht über solche ethisch heiß diskutierten Themen entscheiden muss.

Es geht alleine um eine Frage: Was ist für den Patienten medizinisch gesehen wichtig.

Keenacat
18.09.2012, 20:26
Katze sagt: "Leute, die Abtreibung ganz doll schlimm finden, können keine neutrale Beratung machen. Wenn sie neutral wären, könnten sie auch ohne weiteres eine Abtreibung vornehmen."
Alle: "ZOMG du bist so pro-Abtreibung!! Warum bist du nicht neutral??"
Katze: "Wut. :-keule"

Feuerblick
18.09.2012, 20:27
Ja, nee... is klar... Keena... sorry, aber dazu fällt mir nur :-wand ein...

Lotte19
18.09.2012, 20:29
Katze sagt: "Leute, die Abtreibung ganz doll schlimm finden, können keine neutrale Beratung machen. Wenn sie neutral wären, könnten sie auch ohne weiteres eine Abtreibung vornehmen."
Alle: "ZOMG du bist so pro-Abtreibung!! Warum bist du nicht neutral??"
Katze: "Wut. :-keule"

Die Beratung eines Arztes ist doch rein medizinisch oder nicht? Es wird erklärt wie sie abläuft und was für Risiken es gibt.

Die psychologische Beratung macht doch ein Psychologe?