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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kürzung der Altersvorsorge



macnini
19.09.2012, 08:43
Hallo zusammen,

ich bin heute Morgen auf einen eher beunruhigenden Bericht gestoßen und würde gerne die Meinungen hier dazu hören. Laut dem Magazin "capital" werden aufgrund niedriger Zinsen am Kapitalmarkt die Versorgungswerke Finanzierungsprobleme haben und können evtl. ihre Leistungsversprechen nicht mehr einhalten. Das würde heissen, dass wir, die jungen Einzahler, uns auf niedrigere Renten werden einstellen müssen. Und im Gegensatz zu unseren Nachbarländern wird uns Vater Staat nicht für unsere eingezahlten Beiträge garantieren. :-dagegen

Was sagt ihr dazu?

Muss ich als Arzt eigentlich im Versorgungswerk Mitglied sein oder kann ich auch wahlweise in die "normale" Rentenkasse einzahlen?

Den Bericht findet ihr im Link unten.

Gruß,
macnini

Renten in Gefahr (http://www.capital.de/politik/:Versorgungswerke--Renten-von-rund-800-000-Freiberuflern-in-Gefahr/100047531.html)

Nurbanu
19.09.2012, 10:51
Muss ich als Arzt eigentlich im Versorgungswerk Mitglied sein oder kann ich auch wahlweise in die "normale" Rentenkasse einzahlen?

Ja, du bist Pflichtmitglied im Ärzteversorgungswerk. Du kannst zusätzlich in die normale Rentenkasse einzahlen, macht aber keinen Sinn. Doppelte Abgaben und geringe Renten.

Zoidberg
19.09.2012, 14:12
Das ist doch Unsinn, jeder kann sich das zu Beginn aussuchen und läßt sich entweder aus der GRV befreien und wird im Versorgungswerk Mitglied oder halt nicht.

Relaxometrie
19.09.2012, 14:27
Das ist doch Unsinn, jeder kann sich das zu Beginn aussuchen und läßt sich entweder aus der GRV befreien und wird im Versorgungswerk Mitglied oder halt nicht.
Das habe ich auch gedacht, habe jetzt aber mal auf der Seite der Ärzteversorgung Nordrhein (war meine erste Ärzteversorgung nach dem Studium) nachgelesen. Dort steht (http://www.naev.de/index.php/mitgliedschaft/info-zur-mitgliedschaft#2):
Jede Person, die der Ärztekammer Nordrhein angehört, ist grundsätzlich auch Pflichtmitglied der Nordrheinischen Ärzteversorgung.

Da ich mich direkt nach dem Studium von der gesestzlichen Rentenversicherung befreien lassen habe, habe ich mich nicht weiter darum gekümmert, wie es ist, wenn man sich nicht befreien lässt. Jetzt lese ich aber Folgendes:
"Angestellte Ärzte, die sich nicht von der Angestelltenversicherung zu Gunsten der Nordrheinischen Ärzteversorgung haben befreien lassen, sowie Beamte auf Zeit und auf Probe zahlen: 3/10 der für sie maßgebenden Angestelltenversicherungsbeiträge."
Soll also bedeuten, daß man zusätzlich einen Pflichtanteil in die Ärzteversorgung zahlt, selbst wenn man in der Deutschen Rentenversicherung versichert bleibt und dort Beiträge in voller Höhe zahlt?

Nurbanu
19.09.2012, 15:19
Pflichtmitgliedschaft am Ort der Berufsausübung
"Künftig gilt für alle Mitglieder ärztlicher Versorgungswerke auch das Lokalitätsprinzip, was ganz einfach bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte immer in dem Versorgungswerk Pflichtmitglied sind, das für den Ort ihrer Berufsausübung zuständig ist. "

https://www.aerzteblatt.de/archiv/46567

@ Relaxometrie

Eigentlich hast du dir deine Frage in deinem ersten Absatz beantwortet: Im Versorgungswerk bist du Pflichtmitglied.
Du kannst dich von der gesetzlichen-RV zugunsten der ärztlichen-RV befreien lassen, aber nicht umgekehrt, d.h. ja, du zahlst doppelt.

SuperSonic
19.09.2012, 17:05
http://www.versorgungskammer.de/portal/page/portal/bvk/bvk/baev/info/merkblatt_aerzte2011.pdf
http://www.versorgungskammer.de/portal/page/portal/bvk/bvk/baev/info/blickpunkt2012.pdf

Relaxometrie
19.09.2012, 17:20
@Relaxometrie:
Eigentlich hast du dir deine Frage in deinem ersten Absatz beantwortet

Ich hatte gar keine Frage. Hab aber durch diesen Thread festgestellt, daß ich nicht wusste, daß man Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk ist und doppelt zahlt, wenn man auf die Deutsche Rentenversicherung nicht verzichten möchte.
Das hat bisher keine Rolle gespielt, da ich mich -wie wohl die meisten- von der Versicherungspflicht in der dt. Rentenversicherung befreien lassen habe.

Zum eigentlichen Thema:
Naja, was soll man machen? Entweder würde die Ärzteschaft einen großangelegten Streik gegen die Versicherungspflicht im Versorgungswerk anleiern müssen, oder man akzeptiert die Bedingungen :-nix
Für Irrungen und Wirrungen auf dem Finanzmarkt können die Versorgungswerke ja nichts. Was bleibt ihnen anders übrig, als das Geld trotzdem anzulegen?

Feuerblick
19.09.2012, 17:24
Wobei man auf das, was die Deutsche Rentenversicherung einem zahlen möchte, durchaus auch verzichten kann. Siehe auch die momentane Diskussion in Sachen Mindestrente...

Brutus
19.09.2012, 17:48
Außerdem, soooo schlecht sind die Versorgungswerke nun nicht. Es gibt ja jedes Jahr die Aufstellung, in der die Versorgungswerke ihre Anlagen darlegen (Versorgungsbrief). Kann man sich ja mal in einer lauschigen Nacht vorm Kamin antun...
Natürlich sind die Versorgungswerke auch nicht die mildtätigen Mütter, die sich mit aller Liebe ihren Kindern widmen.
Wenn man sich die AGB mal genau durchliest (z.B. zum Thema Rehamaßnahmen, Kuren, Invalidität, usw.) dann kann man schon leicht das Kotzen kriegen. Da wäre die DRV wohl besser. Allerdings lohnt es sich einfach nicht, doppelt zu zahlen. Von daher bleibe ich bei der ÄV, da weiß ich zumindest, was ich (vielleicht) kriege...

Herzkasperl
20.09.2012, 09:49
Mich hat es auch erwischt mit nem Versorgungswerk. Noch dazu "kalt", die Pflicht kam für unsere sehr spezielle Beruifsgruppe gerade ein Jahr vor meinem Stex.

Die Fragen sind aber immer: Was ist die Alternative? Und warum sollte bei einer niedrigen Inflation eine geringe Verzinsung ein Problem sein? Und damit kommen wir zum Kern: Führt uns Merkel in eine Repressions-Geldpolitik (niedrige Zinsen bei hoher Inflation) oder nicht? Wenn ja, gibt es für den Kleinanleger (bis ein paar Mio.) kein richtiges Entkommen. Da sind die Versorgungswerke auch nicht schlechter.

Also: Auswandern, z.B. Schweiz. Oder Norwegen. Schweden? Dänemark? England? USA (wobei dort das gleiche Problem herrscht...)?

ehem-user-19-08-2021-1408
20.09.2012, 11:29
Angenommen ich zahle in 40 Beitragsjahren in die RV bzw in die ÄV genausoviel ein (zB 250000€).
Wo kriege ich die höhere Monatsrente mit 67? Um wieivel % mehr?

Gibts Programme, Rechner der ÄV?
oder Berichte, wo beide Leistungen verglichen werden?

Gruß