Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberufliche nebenerwerbliche Tätigkeit
Feuerblick
06.10.2012, 11:16
Mal abgesehen davon sollte eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung (Ehrenamt heisst eigentlich nicht, dass man komplett kostenlos arbeiten muss) aber KEIN Problem sein. Wo die Grenzen für eine AWE liegen, weiß ich gerade nicht. War aber nicht sooo viel Geld pro Jahr :-nix
WackenDoc
06.10.2012, 11:32
Im Zweifel einfach mal das zuständige Finanzamt anrufen und wegen den Grenzen der Aufandsentschädigung fragen.
Wenn das, was du bekommst, drunter ist, sollte das auch gegenüber de Arbeitgeber als ehrenamtliche Tätigkeit gelten.
Müsstest aber mal schauen, wie das mit ehrenamtlichen Tätigkeiten in deinem Vertrag geregelt ist. Bei uns sind die meldepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig.
FirebirdUSA
06.10.2012, 12:51
Mal abgesehen davon sollte eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung (Ehrenamt heisst eigentlich nicht, dass man komplett kostenlos arbeiten muss) aber KEIN Problem sein. Wo die Grenzen für eine AWE liegen, weiß ich gerade nicht. War aber nicht sooo viel Geld pro Jahr :-nix
2100 Euro/Jahr ist die maximale AWE im Sinne von Übungsleiterpauschalen, etc. Wenn du drüber bist muss der Verein im übrigen auch Sozialabgaben, etc. leisten und du musst es versteuern.
Hier ein ganz guter Link (http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein-alt/arbeitsrecht/aufwandsentschaedigung/uebungsleiterpauschale/uebungsleiterpauschale-steuerfreie-aufwandsentschaedigung-13/105208/) (auch welche Tätigkeiten überhaupt unter die Übungsleiterpauschale fallen, etc.)
FirebirdUSA
06.10.2012, 12:57
Und ich werde auch sicher unter der Grenze von 17.500€ im Jahr bei der Nebeneinkunft bleiben (also umsatzsteuerfrei bleiben). Ist das gleichbedeutend mit dem "Freibetrag" für Freiberufler, sprich, dass ich mit Verdienst <17.500€ überhaupt keine Steuern darauf zu zahlen habe?
1. Welche Tätigkeiten machst du den, dass du umsatzsteuerpflichtig sein könntest? "Ärztliche" Tätigkeiten im engeren Sinne sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
2. Ich bin mir nicht sicher ob man die Befreiung von der UmStr. beantragen muss... im Zweifel nochmals beim FA nachfragen, ist doof wenn man dann 5 Jahre drin steckt... (mir so gegangen wegen nicht-ärtzlicher Nebentätigkeit mit einem Umsatz von ca. 200 Euro/Jahr... )
Wie sieht das in meinem Alter (18) aus? Ich mach grad Abi und hätte nebenbei noch Zeit für (http://drstefanschneider.de/blog/1110-rede-vorbereitung.html) eine ehrenatmliche Tätigkeit. Wo habt ihr so gemacht und wie sieht das mit der AWE aus?
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