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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberufliche nebenerwerbliche Tätigkeit



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Grübler
03.10.2012, 10:39
Hi!

Ich werde wohl jetzt immer mal wieder für Veranstaltungsbetreuungen angefragt. Das soll auch bezahlt werden. Es handelt sich also um eine freiberufliche nebenerwerbliche Tätigkeit (neben meiner Hauptbeschäftigung in der Klinik).

Wie mache ich das mit der Steuererklärung? Muss ich die Tätigkeit extra vorher beim Finanzamt anmelden, oder reicht einfach eine Ausweisung bei der Einkommensteuererklärung nachher aus? Wie macht ihr das?

Vielen Dank schon mal für die Infos!


Gruß

Feuerblick
03.10.2012, 10:54
Solange du unter einem gewissen Einkommen bleibst, musst du das vorher nicht beim Finanzamt anzeigen und nur nachher in der Einkommenssteuererklärung angeben. Wie hoch der Betrag ist, den man nicht überschreiten darf, müsste ich jetzt auch nochmal googeln. Ich lag jedenfalls bisher immer deutlich drunter, daher hats mich nicht gestört und das Finanzamt hatte an meiner Vorgehensweise auch nichts auszusetzen... :-)
Und nicht vergessen: Die nebenberufliche Tätigkeit musst du deinem Arbeitgeber melden. Der muss sie genehmigen.

Brutus
03.10.2012, 11:46
Wenn Du das Finanzamt nicht vorher informierst, dann freu Dich schon mal auf eine evtl. folgende Nachzahlung.
Und wenn Dein freiberufliches Einkommen den Betrag übersteigt, den Du bei der Einkommensteuererklärung zurückbekommst, dann kann das Finanzamt auch eine Vorauszahlungspflicht feststellen. Dann darfst Du vierteljährlich eine vom Finanzamt festgelegte Summe überweisen, die dem (vom Finanzamt erwarteten) Einkommensteueranteil der Freiberuflichkeit entspricht.
Und wie Funkel schon gesagt hat: vom Arbeitgeber genehmigen lassen.

mainzer
03.10.2012, 12:18
hänge mich hier mal fix dran....
habe auch eine neue arbeitsstelle und fahre ab und an noch NEF für den "alten" standort...außerdem werde ich in gewisser häufigkeit für BE's bei der polizei geholt..außerdem kann ich nicht ausschließen, dass ich den ein oder anderen auftrag als "honorar-kraft" bei einer notarzt-börse übernehme...

nun bin ich am ersten tag in der personalabteilung nach nebentätigkeiten gefragt worden...diese sind anzuzeigen (hab ich beim alten arbeitgeber auch gemacht; bzw. mein chef wusste ja sowieso, wenn ich an "unserem" standort n8 gefahren bin - plan hing offiziell in unserer abteilung aus und einer der oä machte die einteilung...)...und je nach nebeneinkommen würden dann auch abgaben (kk, rente) fällig....

nun bin ich da erstmal vorsichtig, daher folgende fragen (gerade an die alten hasen unter euch):
- wie hoch ist die grenze, ab der zusätzliche abgaben fällig werden pro monat/jahr?
- sep. anmeldung bei finanzamt ab welchem betrag der nebeneinkünfte?? (hab's bis jetzt immer als zusätzliches einkommen beim steuerberater angegeben...)
- was passiert, wenn ich die nebentätigkeit beim arbeitgeber nicht angebe? (wobei er sie quasi ja immer genehmigt, wenn sie nicht gerade in die regulären arbeitszeiten fällt..)

vielen dank schonmal für alle konstruktiven antworten im voraus...bin gespannt.

Shizr
03.10.2012, 13:01
- was passiert, wenn ich die nebentätigkeit beim arbeitgeber nicht angebe? (wobei er sie quasi ja immer genehmigt, wenn sie nicht gerade in die regulären arbeitszeiten fällt..)
Wahrscheinlich gibts eine Abmahnung.

Dass der Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigt hätte, wenn du sie angezeigt hättest, spielt keine Rolle, es gehört zu den Vertragspflichten, eine geplante Nebentätigkeit rechtzeitig anzuzeigen.

mainzer
03.10.2012, 13:18
hab ich vorher ja auch gemacht...und jetzt natürlich auch wieder vor :-)

weißt du rat zu den anderen fragen?

Brutus
03.10.2012, 14:48
nun bin ich da erstmal vorsichtig, daher folgende fragen (gerade an die alten hasen unter euch):
- wie hoch ist die grenze, ab der zusätzliche abgaben fällig werden pro monat/jahr?
Das kommt drauf an! Auf Deine Steuerklasse, die Werbekosten, Kilometerpauschale, etc, etc...


- sep. anmeldung bei finanzamt ab welchem betrag der nebeneinkünfte?? (hab's bis jetzt immer als zusätzliches einkommen beim steuerberater angegeben...)
Warum gibst Du das nicht weiterhin dem Steuerberater an? Der würde das doch für Dich regeln!
Ansonsten: Ich habe am Anfang keine Angaben beim FA gemacht. Bei der Steuererklärung habe ich dann die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angesetzt und durfte erstmal satt nachzahlen. Mit der Festsetzung der Steuer hat das FA dann direkt die Vorauszahlungen angesetzt. Und die werden jetzt je nach Höhe der Einkünfte des letzten Jahres eben angepasst. Grob übern Daumen würde ich mal 30% an Steuern ansetzen...


- was passiert, wenn ich die nebentätigkeit beim arbeitgeber nicht angebe? (wobei er sie quasi ja immer genehmigt, wenn sie nicht gerade in die regulären arbeitszeiten fällt..)
Siehe oben! Abmahnung wäre eine Möglichkeit des Arbeitgebers. Allerdings in der heutigen Zeit, in der man Mitarbeiter ja doch händeringend sucht, eine "harte" Entscheidung, weil der Arbeitnehmer ja durchaus auch überlegen könnte, bei einer solchen Maßnahme Konsequenzen zu ziehen...

FirebirdUSA
03.10.2012, 18:27
nun bin ich da erstmal vorsichtig, daher folgende fragen (gerade an die alten hasen unter euch):
- wie hoch ist die grenze, ab der zusätzliche abgaben fällig werden pro monat/jahr?

Als Abgaben fallen eigentlich nur Steuern an, KK eigentlich nur wenn du mit deinem angstellten Einkommen nicht schon über der Beitragsbemessungsgrenze bist. Wahrscheinlich musst du eigentlich auch noch Abgaben ans Versorgungswerk zahlen, keine Ahnung wie das läuft.
Zu den Steuern hat Brutus ansonsten ja schon alles gesagt.


- was passiert, wenn ich die nebentätigkeit beim arbeitgeber nicht angebe? (wobei er sie quasi ja immer genehmigt, wenn sie nicht gerade in die regulären arbeitszeiten fällt..)

Je nach Umfang darf er sie gar nicht ablehnen, aber nicht vergessen: Vorher anmelden was plant und im nächsten Jahr dann schön angeben was man wirklich gearbeitet und verdient hat nebenher (zumindestens an Uniklinik).

mainzer
03.10.2012, 19:19
Je nach Umfang darf er sie gar nicht ablehnen, aber nicht vergessen: Vorher anmelden was plant und im nächsten Jahr dann schön angeben was man wirklich gearbeitet und verdient hat nebenher (zumindestens an Uniklinik).

das ist ja das, was mich so wundert....dass ich meinem arbeitgeber die höhe meiner nebeneinnahmen mitteilen muss, wenn ich dich richtig verstehe, oder?!?! schon n bissl strange...
finanzamt geb ich eh an...das ist nicht das problem...
finde halt nur, dass meinen arbeitgeber das i-wie nix angeht...wahrscheinlich lieg ich da völlig falsch..aber trotzdem

Evil
03.10.2012, 19:32
Wahrscheinlich musst du eigentlich auch noch Abgaben ans Versorgungswerk zahlen, keine Ahnung wie das läuft.
Das geht in den meisten ÄK automatisch, da sich die Beitragshöhe aus dem zuletzt erzielten Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit berechnet, idR wollen die die Summe der Einkünfte auf Deinem Steuerbescheid wissen.



das ist ja das, was mich so wundert....dass ich meinem arbeitgeber die höhe meiner nebeneinnahmen mitteilen muss, wenn ich dich richtig verstehe, oder?!?! schon n bissl strange...
finanzamt geb ich eh an...das ist nicht das problem...
finde halt nur, dass meinen arbeitgeber das i-wie nix angeht...wahrscheinlich lieg ich da völlig falsch..aber trotzdem
Prinzipiell schon, andererseits hat Dein Arbeitgeber aber durchaus ein Anrecht auf Deine Arbeitskraft. Es gibt durchaus Spezln, die haufenweise Notarztdienste machen, aber sich um Klinikdienste drücken. Und die Zahl der Dienste korreliert ja mit Deinen Einnahmen.

Muriel
03.10.2012, 20:08
Das geht in den meisten ÄK automatisch, da sich die Beitragshöhe aus dem zuletzt erzielten Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit berechnet, idR wollen die die Summe der Einkünfte auf Deinem Steuerbescheid wissen.


Ich glaube, Du verwechselst den Jahresbeitrag zur LÄK mit den Abgaben zum Versorgungswerk, oder? Denn letztere liegen bei freiberuflicher Tätigkeit ja niedriger als bei angestellter (14% vs. 19,9%), so dass die Gesamtsumme der erzielten Einkünfte nicht ausschlaggebend sein dürfte. Der LÄK-Beitrag berechnet sich gestaffelt wie Du oben beschriebst.

Feuerblick
03.10.2012, 20:13
Ab einem gewissen Bruttoeinkommen monatlich zahlt man beim Versorgungswerk sowieso den Höchstsatz. Da sind Einnahmen, die darüber hinausgehen sowieso nicht mehr relevant... :-nix

Kackbratze
03.10.2012, 21:47
das ist ja das, was mich so wundert....dass ich meinem arbeitgeber die höhe meiner nebeneinnahmen mitteilen muss, wenn ich dich richtig verstehe, oder?!?! schon n bissl strange...
finanzamt geb ich eh an...das ist nicht das problem...
finde halt nur, dass meinen arbeitgeber das i-wie nix angeht...wahrscheinlich lieg ich da völlig falsch..aber trotzdem

Mein Arbeitgeber wollte nur wissen, was ich mache und wieviel Zeit das in Anspruch nehmen wird.
Das Gehalt war denen vollkommen egal.

Grübler
04.10.2012, 19:48
Huch, hier ist ja was passiert. Danke für die rege Beteiligung. Das hilft mir schon weiter :-) ! Anmelden tu ich das natürlich beim Arbeitgeber.

Und ich werde auch sicher unter der Grenze von 17.500€ im Jahr bei der Nebeneinkunft bleiben (also umsatzsteuerfrei bleiben). Ist das gleichbedeutend mit dem "Freibetrag" für Freiberufler, sprich, dass ich mit Verdienst <17.500€ überhaupt keine Steuern darauf zu zahlen habe?

Kackbratze
04.10.2012, 21:37
Wovon träumst Du? Natürlich hält Vater Staat die feuchte Hand auf!

Grübler
04.10.2012, 22:35
Man wird ja noch mal träumen dürfen ;-)

PMR-Doc
05.10.2012, 18:53
Weiß jemand die Grenze zwischen Ehrenamt und Nebenerwerb?

Ich wurde gebeten, für VHS, DLRG, Yogaschule, Rückenschule , Koronarsportgruppe (Sportverein im Ort) usw. immer mal wieder ärztliche Vorträge zu halten. Würde ich grundsätzlich auch gerne machen, passt hier gut ins dörfliche Leben. Mein AG erlaubt aber keine Nebentätigkeiten, wohl aber Ehrenämter.
Darf man im Ehrenamt überhaupt gar kein Geld bekommen? Die VHS würde z.B. Fahrtkosten und eine eigentlich nicht nennenswerte Aufwandsentschädigung bieten, der Sportverein ähnliches, wobei da keine Fahrtkosten entstehen.
Mir ist es relativ egal, ob und wieviel Geld ich dafür bekomme, besonders vom Sportverein. Mein Aufwand wird relativ minimal sein. Ich will nur nicht dumm da stehen, weil es mal irgendwo heisst, ich hätte 55€50 verdient und das wäre eine nebentätigkeit gewesen...

Brutus
05.10.2012, 19:19
Aha! Dein AG vebietet Dir also ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht?!?! :-))

Dann lies Dir mal folgende Seite durch und dann sprich noch mal mit Deinem Arbeitgeber, ob er evtl. seine Ansichten ein wenig revidieren möchte?!

Darf mir der Arbeitgeber die Nebentätigkeit verbieten?
Oftmals findet sich in Arbeitsverträgen eine Regelung, die die Ausübung einer Nebentätigkeit ganz verbietet oder sie von der Genehmigung des Arbeitgebers abhängig macht.
Auf Grund des verfassungsrechtlich garantierten Rechts des Arbeitnehmers auf Ausübung eines Berufs sind absolute Nebentätigkeitsverbote im Wege einer verfassungskonformen Auslegung zu berichtigen. Dementsprechend kann eine solche Vertragsklausel nicht wirksam werden. Nur solche Nebentätigkeiten sind entsprechend verbietbar, die berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzten.
Liegt ein derartiges berechtigtes Interesse des Arbeitgebers nicht vor, haben Sie einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Nebentätigkeit (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.12.1970, AP Nr. 60 zu § 626 BGB; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.1988, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis).
Es ergibt sich im Ergebnis, dass in einem individuellen Arbeitsvertrag keine Verbote vereinbart werden können, die Ihnen jede Nebentätigkeit grundsätzlich verbieten.
http://www.kanzlei-graser.de/fachgebiete/arbeitsrecht/arbeitsrecht-stichwortregister/338-nebentgkeit.html

PMR-Doc
06.10.2012, 08:53
Aha! Dein AG vebietet Dir also ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht?

Naja, ich habe vor Jahren in meinem Arbeitsvertrag unterschrieben, dass ich meine Arbeitskraft ausschliesslich meinem AG zur Verfügung stelle. Inzwischen hat die Klinik einen neuen Eigentümer, der das wahrscheinlich auch anders sieht. An dem Vertrag möchte ich aber nicht rütteln, weil der einige sehr nette Dinge beinhaltet, die der neue Eigentümer tarifvertraglich nicht bieten würde.

Brutus
06.10.2012, 10:53
^^ Wenn Dein Arbeitgeber in den Vertrag schreibt, dass Du mit Antritt der Stelle sein Leibeigener wirst und er ohne Einschränkung über Deine Arbeitskraft bestimmen kann, dann ist das auch nicht rechtsverbindlich. Deswegen steht ja immer in den AGB der Satz mit dem "sollten Teile der AGB nicht wirksam sein, so berührt das nicht den Rest der Bestimmungen".
Genausowenig wird der Ausschluß der Nebentätigkeiten wirksam sein. Im Zweifel das Verbot schriftlich bestätigen lassen und dem MB zukommen lassen und anwaltlich beurteilen lassen. Das reicht bei den meisten Verwaltungshengsten bereits, um eine Umkehr von der bisherigen Praxis zu bewirken...