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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wegen Studiengebühren exmatrikuliert, was tun?



dup61
16.10.2012, 12:01
Hallo allerseits,
ich studiere Humanmedizin, eigentlich im 3. Fachsemester. Mein Problem: Ich habe für das WS 2012/2013 vergessen meine Studiengebühren zu bezahlen. Das hatte viele Gründe, ein wichtiger, dass die Emails und Mahnungen nicht bei mir angekommen sind. Dies habe ich auch erst durch Zufall bemerkt, weil mir davor nie der Gedanke gekommen ist, dass ich womöglich meine Studiengebühren noch nicht bezahlt haben könne. Nach langem Hin und Her, Erklärungen und Diskussionen, wurde ich dennoch exmatrikuliert, weil die Gebühren zu spät angekommen sind und der Platz schon vergeben wurde. Jetzt ist meine Frage: Inwiefern habe ich Anspruch auf einen Studienplatz bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester (3.) zum nächsten WS? Wie stehen meine Chancen? Was könnt ihr mir raten oder hat jmd Erfahrung?

Coxy-Baby
16.10.2012, 16:01
Anspruch hast du keinen, du wurdest halt geext und gut ist.... Jetzt kannst du dich an allen Unis zum 3. Semester bewerben und hoffen dass da was frei wird..... Viel Erfolg.

EVT
17.10.2012, 15:21
das oder mal nen anwalt fragen.
aber so sind halt die regeln.
bewerbung zum 3. fachsemester ist nicht so einfach, gibt viel mehr bewerber als plätze, ist also glückssache. einen anspruch oder bessere chancen als andere hast du natürlich nicht. wobei manche unis nach wiedereinsteigern fragen.. vllt mal bei denen versuchen.

Nessiemoo
17.10.2012, 23:19
Ich würde auch einen Anwalt konsultieren - besonders wenn die mahnungen nicht angekommen sind!

Sonst kannst du ja dich über hochschulstart.de halt neu bewerben und hochstufen lassen. Da aber die NC steigt, kann da natürlich auch so schwierigkeiten geben...

par
18.10.2012, 08:05
Ich stimme EVT und Healer zu: vlt. kannst du nachweisen, dass die Mahnungen nicht angekommen sind und das ganze über einen Anwalt?!. Aber man muss dazu sagen, dass in der Regel auch aus Uni-Seiten entnommen werden kann, dass eine ausbleibende Zahlung der Studiengebühren mit einer Exmatrikulation verbunden ist (weiss ich zumindest von drei Orten, korrigiere mich bitte, wenns bei euch nicht so sein sollte. Wäre aber unwahrscheinlich). Ich finde, man sollte von Seiten der Uni so wichtige Dokumente, wie Immatrikulationsbestätigung, Exmatrikulation, einmalig ausgestellte Abschlusszeugnisse zumindest per Einwurfeinschreiben senden! Das ist eine ungünstige Situation! => Viel Erfolg!!

LotF
19.10.2012, 21:02
ich kenne es zwar so, dass man unterschrieben bzw. bestätigen muss, dass man garantiert, dass E-Mails ankommen werden. Dennoch ist doch fraglich, ob solch eine Mahnung nicht in Schriftform (sprich als Brief) hätte erfolgen müssen. Mal davon abgesehen, dass man natürlich als Student verantwortlich dafür ist, dass die Gebühren überwiesen werden, kann es ja auch sein, dass ein Buchungsfehler bei der Bank geschieht und man somit gar nicht unbedingt selbst für den Fehler verantwortlich ist (wenn auch dann wohl die Bank Schadensersatz leisten müsste). Daher wäre diese Mahnungseingangssache schon durchaus relevant.

maximai
19.10.2012, 21:07
1. Anwalt fragen!

Sonst sieht es schlecht aus. Gibt es Nachweise/ Belege, dass und warum du keine Post bekommen hast?

Sonst bleibt nur die Bewerbung zum 3. FS.

Viel Erfolg!

Zünder
20.10.2012, 13:48
Ich hatte auch diverse Male den Exmatrikulationsbescheid in der Post, weil meine Zahlungsmoral nicht sonderlich gut war. Da muss man sich aber ernsthaft anstrengen, dass es dann tatsächlich auch dazu kommt...

Weiss nicht, ob ein Anwalt da noch was machen kann.