Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Das neue Patientenrechtegesetz
WackenDoc
19.10.2012, 19:25
Naja- letztendlich werden die nen Zettel in die Hand bekommen, lesen sich den durch und gut ist. Evtl. kann man es sogar so einfach wie bei den Impfungen machen- die müssen nur lesen aber nicht unterschreiben (wobei wir das bei meiner Firma IMMER beim ersten Mal unterschreiben lassen.). Oder man macht ne Sammelaufklärung für Standardkrams wie eben Blutentnahmen, konventionelles Röntgen etc. In Praxen wird das alles wohl noch komplizierter als im Krankenhaus- einfach wegen dem höheren Durchlauf und kürzeren Zeiten, die der Patient da verbringt.
Feuerblick
19.10.2012, 19:27
Wenn ich an Tagen wie dem gestrigen oder dem heutigen jedem Patienten die Risiken und Nebenwirkungen der Augendruckmessung erklären soll, kann ich mich beerdigen...
Lustiger- oder besser passenderweise hab ich gerade von einem Urteil des Landgerichtes Heidelberg gelesen, dass eine Aufklaerung vor Blutentnahme nicht noetig ist weil unpraktikabel fuer aerztliches und nichtaerztliches Personal mit "aeusserst weitreichenden Konsequenzen fuer Alltag und Praxis".
Der Anwalt in der Fortbildung hat es so erklärt, dass das Arzthaftungsrecht bisher nur aus Urteilen bestand, durch die zwar vieles geregelt war- aber eben keinen zusammenhängenden Gesetzestext- deswegen jetzt das neue Gesetz. Dieses muss übrigens nicht in der jetztigen Form gültig werden, sondern kann bis zum 1.1 noch verändert werden- und wird anschließend höchstwahrscheinlich wieder durch Urteile ergänzt. (Vielleicht verwässert gerade wegen der Praktikabilität?)
Er meinte auch, dass er in Anhörungen zum Gesetzestext gewesen war und es viele Eingaben von Patientenvertretern/Verbraucherschützern/Selbsthilfegruppen etc gegeben hatte, die ein strengeres Gesetz forderten.
Hab aber auch noch keine Fachkunde Strahlenschutz und dürfte deswegen noch nicht mal für CTs aufkären (das läuft bei uns eh meist unter "Sie wissen ja, sie könnten allergisch auf KM reagieren und es ist ne Strahlenbelastung, unterschreiben sie hier").
Die Fachkunde Strahlenschutz für Notfalldiagnostik beinhaltet nicht CTs... Dafür bräuchte man die Fachkunde Strahlenschutz für CTs und an die kommt man als nicht Radiologe nicht so schnell dran... ich habs probiert, weil wir in Diensten in der Neurologie keinen Vordergrundradiologen im Haus haben. Bei uns gibt es da so eine "Lösung" aber auf die wollte ich mich nicht verlassen...
unceljohn
21.10.2012, 14:24
Aufklärung über eine Blutentnahme?! Das ist jetzt nicht deren Ernst?
unceljohn
21.10.2012, 14:37
Er meinte auch, dass er in Anhörungen zum Gesetzestext gewesen war und es viele Eingaben von Patientenvertretern/Verbraucherschützern/Selbsthilfegruppen etc gegeben hatte, die ein strengeres Gesetz forderten.
Jaa, bitte wir wollen hier auch unbedingt amerikanische Zustände à la "die Vorsorgeuntersuchung während der Schwangerschft können wird gerne durchführen, die Geburt leider nicht... zahlt unsere Versicherung nicht...
Mal ernst, ich habe mal nach den Veränderungen ge- googelt und nichts wesentliches gefunden.
http://www.rechtsanwalt-schock.de/patientenrechtegesetz.htm
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/
Habt ihr mal nen Link zu den hier diskutierten Veränderungen. Wie gesagt ich sehe so auf den ersten Blick keine wesentlichen... ?!
Ich konnte meinen Betrag darüber leider nicht bearbeiten, deswegen Doppelpost, geht das im Forum nicht?
lg
Mal ernst, ich habe mal nach den Veränderungen ge- googelt und nichts wesentliches gefunden.
http://www.rechtsanwalt-schock.de/patientenrechtegesetz.htm
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenrechte/_node.html
Und was auf Seite 4 Firebird geschrieben hat, bezieht sich auf Blutabnahmen, Flexülen...
Transfusionsaufklärungen beinhalten dann auch eine extra-Unterschrift für die mini-Be für den Bedsidetest... und das gilt eigentlich auch für Kapillarblutentnahme- einmal BE am Tag plus 3mal fürs Blutzuckerprofil. Das wird ein Spaß.
Ich konnte meinen Betrag darüber leider nicht bearbeiten, deswegen Doppelpost, geht das im Forum nicht?
Doch, ganz unten am Ende deines Beitags.
unceljohn
21.10.2012, 17:10
Doch, ganz unten am Ende deines Beitags.
Komisch, da hab ich nur "Antworten", "Zitieren" und "zum Zitieren auswählen".
Also ich bin weiß Gott nicht gegen eine umfassende Aufklärung von Patienten. Wenn man das Gesetzt liest, muss man jedoch feststellen, dass es an der Realität vorbei geht. Gut, das ist sicherlich allen hier klar..
Besonders schön finde ich persönlich die Tatsache, was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht passiert. Im Umkehrschluss heißt das, es ist egal ob es gemacht wurde - hauptsache es ist dokumentiert. Es wird nach Aktenlage entschieden.
Wie ist das bei euch (vor allem in den opperativen Fächern) mit der Aufklärung? In der Regel macht ja nicht der auch später opperierende die Aufklärung. Laut gesetzt ist die Aufklärung jedoch vom Operateur selber durchzuführen (?!). Ist also eine solche Aufklärung dann nicht pauschal unrechtmäßig.
Mit diesem Gesetz wird nur mal wieder forciert einen Schuldigen für Fehler x dingfest zu machen bzw. besser dingfest machen zu können, am System aber nichts zu ändern. Dabei ist es ein Ziel:"Der Gesetzentwurf soll die Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung fördern." Dies erreicht man nicht, in dem man eine Bestrafung von Fehlern vereinfacht. Keiner will Fehler machen, aber sie passieren. Wir sind in der Medizin meiner Meinung nach noch sehr weit von einer vernünftigen Fehlervermeidungskultur entfernt, wie es sie z.B. in der Luftfahrt gibt...
Dieses Gesetz hilft weder Patienten noch Ärzten, es wird nicht für mehr Transparenz sorgen und schon gar nicht für weniger Fehler.
Die Aufklärung ist laut neuem Gesetz vom Operateur oder einer fachkundigen Person durchzuführen...sonst wäre es vermutlich völlig unmöglich, den Stationsalltag aufrechtzuerhalten.
Ja das mit der Dokumentation ist so eine Sache- schließlich bedeutet das noch mehr Aufmerksamkeit... und mehr Fachkenntnis. In der Chirurgie wird beim Labor ja hauptsächlich auf die Entzündungswerte gestarrt. Anämie ist meist pauschal Tumoranämie und erhöhte Leberwerte...naja, vielleicht "Begleitreaktion"... es sind also Szenarien denkbar, in denen rückwirkend Ärzte verklagt werden können, weil sie nicht auf Werte reagiert haben, die sie eher am Rande mal mitbestimmt haben, nach dem Motto "die PBC hätte man damals schon ausschließen müssen". Einfach weil sie dokumentiert wurden...
Kackbratze
21.10.2012, 17:39
Die Folgen dieser Gesetzgebung sind doch klar zu erkennen:
mehr Ärzte in Paramedizinischen Bereichen
teurere Versicherungen für diejenigen die sich noch in der Akutmedizin überdokumentieren und verklagen lassen
achja, weniger Ärzte für Dienste in den akutmedizinischen Bereichen
Es sind also Szenarien denkbar, in denen rückwirkend Ärzte verklagt werden können, weil sie nicht auf Werte reagiert haben, die sie eher am Rande mal mitbestimmt haben, nach dem Motto "die PBC hätte man damals schon ausschließen müssen". Einfach weil sie dokumentiert wurden...
Das geschilderte Szenario existiert jetzt auch schon, daran ändert das Gesetz auch nix.
unceljohn
21.10.2012, 17:55
... es sind also Szenarien denkbar, in denen rückwirkend Ärzte verklagt werden können, weil sie nicht auf Werte reagiert haben, die sie eher am Rande mal mitbestimmt haben, nach dem Motto "die PBC hätte man damals schon ausschließen müssen". Einfach weil sie dokumentiert wurden...
"Empfehle abmulante Abklärung von..." Sollte man dann wohl in die Briefe schreiben. Naja, noch eine Frage mehr für die Vorstellungsgespräche... Wie ist das Haus eigentlich Haftpflichtversichert? :-))
Die Folgen dieser Gesetzgebung sind doch klar zu erkennen:
mehr Ärzte in Paramedizinischen Bereichen
teurere Versicherungen für diejenigen die sich noch in der Akutmedizin überdokumentieren und verklagen lassen
achja, weniger Ärzte für Dienste in den akutmedizinischen Bereichen
Jep, genau das. :-kotz
(Ich mach dann mit bei der Paramedizin.)
Aufklärung über eine Blutentnahme?! Das ist jetzt nicht deren Ernst?
Wo steht denn das genau?
Jeder vierte Satz in den Briefen die rausgehen steht doch jetzt schon "...Nachkontrolle empfohlen...", "...weitere Abklärung zu diskutieren..." - da macht Briefe diktieren keine Freude. Eigenschutz.
Es gibt halt ein wie auch immer geartetes Lebensrestrisiko und Ärzte arbeiten nicht in einer Werkstatt/Firma die Produkthaftung bzw. Werkverträge erfüllt. Da gibt es einfach keine Garantie ala "Haben sie die nächsten 2 Jahre einen Myokardinfarkt oder einen Tumor trotz unserer Abklärung, gibt es Geld zurück". Auch wenn viele glauben das läuft in etwa so...
McDreamy
24.10.2012, 19:00
Immer locker bleiben, Leute. Ich bin selbst vom Fach und kann euch sagen:
es wird sich in der Praxis wenig bis gar nichts ändern. Das Gesetz ist nur das Niederschreiben von bereits jahrelang geltender Rechtsprechung. Das was ihr hier alle befürchtet (Aufklärung wg. jedem Pipifax, sonst Gefängnis ;-) )hat auch schon die letzten 5 - 10 Jahre so gegolten! Schon nach heutiger Rechtsprechung muss man den Patienten über JEDE ärztliche Behandlung aufklären. Natürlich läuft es in der Praxis meistens in keiner Klinik so perfekt, wie es die Rechtsprechung (od. nun eben das Gesetz fordern). Die meisten Ärzte haben keine Ahnung davon, dass sie eigentlich immer mit einem Fuss vorm Kadi stehen. Auch die Aufklärungsbögen sind nicht 100 % wasserdicht. Und seien wir mal ehrlich: Ein Sachverständiger, der sich im Nachhinein bei Kaffe und Kuchen 3 Monate lang mit einem Fall beschäftigt, wird immer was finden.
Ist leider Teil unseres Berufsrisikos (was nicht heißt, dass ich das gut finde!!! Mich kotzt ja die Bürokratie heute schon an..)
holyholy
25.10.2012, 21:13
http://www.youtube.com/watch?v=r3HjRh2Y6EA&feature=plcp
Ich bin vor wenigen Tagen über diesen Bericht über das neue Patientenrechtegesetz gestolpert. Sehr interessant :)
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