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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befristeter Arbeitsvertrag?



xOdinx
24.10.2012, 22:01
Hallo zusammen,

heute war es soweit. Ich habe meinen Arbeitsvertrag für meine erste Assistelle nach Hause geschickt bekommen. Beim Lesen sind mir allerdings 2 Sachen aufgefallen, zu denen ich gerne eine zweite Meinung hören würde. Vielleicht kann mir jemand helfen.

1. Im Arbeitsvertrag steht drin, dass die Stelle befristet sei. Und zwar auf 4 Jahre. Hat mich ein wenig überrascht, da davon beim Gespräch keine Rede war bzw. nur von einer Festanstellung gesprochen wurde. Festanstellung stand auch im Stellenangebot.
Ich weiß jetzt nicht ob ich Festanstellung mit unbefristet gleichsetzen kann (kenne es so). Hab ich da eine realistische Chance einen unbefristeten Vertrag rauszuholen oder mach ich mich eher umsonst gleich unbeliebt?

2. Etwas kritischer ist mir aufgefallen, dass bei der Befristung dabei steht; Zitat:
"Der Arbeitsvertrag ist befristet nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in Weiterbildung in der jeweiligen Fassung bis zum 31.12.2016"

X "zu seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt"

Ich bin leider nicht so der Beamtendeutsch Versteher. Allerdings müsste die Befristung doch dann mindestens 6 Jahre betragen, oder? Ich bin Berufsstarter, meine WB dauert mind. 6 Jahre(UC) und mein Chef ist zur vollen WB berechtigt.
Sollte ich da eher mal nachhaken und eine Korrektur "verlangen"?

Liebe Grüße

Brutus
24.10.2012, 22:22
Guck mal hier: Klick mich, ich bin ein Link! (http://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/%C3%84ArbVtrG)

Ein befristeter Arbeitsvertrag nach Absatz 1 kann auf die notwendige Zeit für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung, höchstens bis zur Dauer von acht Jahren, abgeschlossen werden. Zum Zweck des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung zum Facharzt anschließenden Erwerbs einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung kann ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag für den Zeitraum, der für den Erwerb vorgeschrieben ist, vereinbart werden. Wird die Weiterbildung im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung abgeleistet und verlängert sich der Weiterbildungszeitraum hierdurch über die zeitlichen Grenzen der Sätze 1 und 2 hinaus, so können diese um die Zeit dieser Verlängerung überschritten werden. Erfolgt die Weiterbildung nach Absatz 1 im Rahmen mehrerer befristeter Arbeitsverträge, so dürfen sie insgesamt die zeitlichen Grenzen nach den Sätzen 1, 2 und 3 nicht überschreiten. Die Befristung darf den Zeitraum nicht unterschreiten, für den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt. Beendet der weiterzubildende Arzt bereits zu einem früheren Zeitpunkt den von ihm nachgefragten Weiterbildungsabschnitt oder liegen bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Anerkennung im Gebiet, Schwerpunkt, Bereich sowie für den Erwerb eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung vor, darf auf diesen Zeitpunkt befristet werden.
Danach dürftest Du gute Chancen haben, dass die Befristung zumindest auf 6 Jahre verlängert wird.
Allerdings verstehe ich Festanstellung auch als einen unbefristeten (von mir aus mit Probezeit) Vertrag.
Ich würde als Erstes mal den Chef dazu befragen. Wenn der das ähnlich sieht, dann frag ihn, ob er das mit der Verwaltung klärt...
Ich würde ihm das auch sagen, dass im Gespräch mit ihm und durch die Stellenanzeige, Du davon ausgegangen bist, dass es ein unbefristeter Vertrag ist. Und ER will DICH haben...

Kackbratze
24.10.2012, 22:29
Meist kommt die Verlängerung nach dem CommonTrunk, der von den Verwaltungen als "1. Schritt der Weiterbildung" gewertet wird, d.h. nach dem CT kommt die Verlängerung zum UCH-Facharzt.
ABER das solltest Du vorher abklären, wenn das nicht der Fall ist, könnte es passieren, dass nach dem CT Schluss ist (LOL, bei der aktuellen Stellensituation, aber Verwaltungen sind nicht die hellsten).

xOdinx
24.10.2012, 22:39
Meist kommt die Verlängerung nach dem CommonTrunk, der von den Verwaltungen als "1. Schritt der Weiterbildung" gewertet wird, d.h. nach dem CT kommt die Verlängerung zum UCH-Facharzt.
ABER das solltest Du vorher abklären, wenn das nicht der Fall ist, könnte es passieren, dass nach dem CT Schluss ist (LOL, bei der aktuellen Stellensituation, aber Verwaltungen sind nicht die hellsten).

Das habe ich auch überlegt,nur warum dann 4 Jahre? 2 oder von mir aus 3 Jahre hätten da mehr Sinn gemacht.

Das Verwaltungen nicht immer die hellsten sind, musste ich auch schon paar mal feststellen :-D

Vielleicht frag ich da wirklich den Chef direkt. Im Endeffekt hat er ja zu sagen wie es gemacht wird...
Danke schon mal für die Antworten!!

Relaxometrie
24.10.2012, 22:54
Vielleicht frag ich da wirklich den Chef direkt. Im Endeffekt hat er ja zu sagen wie es gemacht wird...
Das ist leider nicht so. Die Verwaltungen haben in allen Bereichen das Sagen :-keule

xOdinx
24.10.2012, 22:56
Und da bröckelt mein Weltbild....*gefaelltmirnicht*

chillersanny
27.10.2012, 11:40
Hallo :D

Ich habe gerade das Hammerexamen erfolgreich abgelegt :) und hatte aber schon im Sommer einen Arbeitsvertrag unterschrieben...ich möchte Kinderärztin werden, mein Chef hat für 5 Jahre die Weiterbildungsbefugnis...mein Vertrag beschränkt sich auf 2 Jahre. Ist das demzufolge nicht rechtens? Nun ja...der Vertrag ist ja schon unterschrieben, da werde ich jetzt wohl nichts mehr machen können...

Muriel
27.10.2012, 12:45
Bist Du als Schwangerschafts- oder sonstige Ausfallsvertretung angestellt? Das dürfte dann ja ein Unterschied sein.

chillersanny
27.10.2012, 18:11
nein.

Feuerblick
27.10.2012, 18:38
Viele Verträge sind auf zwei Jahre befristet heutzutage und werden problemlos nach diesen zwei Jahren auf fünf verlängert. Da würd ich mir mal keine Gedanken machen...

Relaxometrie
27.10.2012, 18:44
Ich habe gerade das Hammerexamen erfolgreich abgelegt :)
Herzlichen Glückwusch :-winky


Nun ja...der Vertrag ist ja schon unterschrieben, da werde ich jetzt wohl nichts mehr machen können...
Ein unterschriebener Vertag heißt zwar nicht zwangsläufig, daß Du dort anfangen musst. Aber ich sehe es wie Feuerblick: wenn Du gerne dort arbeiten möchtest und die sonstigen Bedingungen stimmen, fang erstmal an. Wenn es dann von beiden Seiten aus gut funktioniert, steht einer Vertragsverlängerung bestimmt nichts im Weg (außer vielleicht Sparzwänge der Verwaltung).

Rico
27.10.2012, 19:17
Eine andere Möglichkeit zur Befristung kann auch sein wenn die Stelle drittmittelfinanziert ist. Der Vertrag darf dann nicht länger gehen als Geld in dem Topf ist aus dem man bezahlt wird.

Brutus
28.10.2012, 09:20
Aber sollte der Grund der Befristung nicht in dem Vertrag drinstehen? Wenn es eine Drittmittelstelle wäre, dann müsste das eigentlich ersichtlich sein. Ebenso, wenn der Vertrag auf weniger als die WBZ befristet ist. Normalerweise steht doch da "ist befristet zur Erlangung der Weiterbildung im Fach XXX". Oder so ähnlich. Und damit müsste bei einem Weiterbildungsberechtigten, der die komplette Zeit hat, die Befristung auf die volle Weiterbildung gehen. Es sei denn, wie Bratze schon irgendwo schrieb, es ist auf ein Teilgebiet der Weiterbildung befristet (Common trunk, Schmerztherapie, Endoskopie, etc.). Aber der Grund muss schon drin stehen...

FirebirdUSA
28.10.2012, 23:30
Ich kenne es von Unikliniken eigentlich immer so, dass erst auf 2 Jahre befristet wird und dann auf die volle Weiterbildung verlängert wird...

SynC
29.10.2012, 19:39
Und ich kenne auch nicht wenige, die an Unikliniken erstmal nur Verträge für 1 Jahr bekommen.

Rico
29.10.2012, 20:05
Ich kenne es von Unikliniken eigentlich immer so, dass erst auf 2 Jahre befristet wird und dann auf die volle Weiterbildung verlängert wird...Wobei die initiale Befristung ohne einen der o.g. Gründe nicht zulässig ist.