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ayani
02.11.2012, 17:36
Hallo,

kennt sich jemand aus mit dem Thema?
Ich arbeite in einem Schichsystem, Früh-,Spät-, Nachtschicht.
Eine Zeit lang musste ich relativ viel Nachtdienste machen, jetzt hab ich erfahren, dass ich etliche Minusstunden habe am Ende des Jahres.
Nachtdienst beginnt um 20 Uhr und endet am nächsten Morgen nach der Übergabe, durchschnittlich so gegen 8.45 Uhr, ab 2 Uhr haben wir Bereitschaftsdienst, meistens kommt man aber nicht vor 4 Uhr raus aus der Ambulanz / Station, Bürokratie wird auch im Nachtdienst erledigt.
Was passiert wenn ich kündige mit Minusstunden auf dem Arbeitskonto?

netfinder
02.11.2012, 20:13
Nichts?

Wie waere denn der normale Ablauf, um diese Minusstunden zu kompensieren?

denkstdu
02.11.2012, 20:34
Also bei uns ist der normale Ablauf um aus den Minusstunden durch Nachtarbeit wieder raus zu kommen, weniger Nachtarbeit und halt zusätzliche Wochenenddienste. Ich würde mir das nicht so einen Kopf drum machen. Schließlich hat dir ja jemand die Nachtschichten in den Dienstplan gesetzt. Wenn du gekündigt hast und das nicht in der Probezeit ist, haste ja auch noch eine gewisse Zeit in der Abteilung, somit kann der jenige der die Dienstpläne schreibt, schauen, dass du die Minusstunden etwas reduzieren kannst.

DrSkywalker
03.11.2012, 18:37
Wer denkst sich denn so eine Schexxe aus? Da schlägt man sich als Arzt die Nächte um die Ohren und zum Dank bekommt man Minusstunden aufgedrückt, die man am Wochenende ausgleicht. Ich weiß nicht ob man da lachen oder weinen soll....Wer sich sowas antut, ist selbst schuld. Wenigstens willst du kündigen, das ist ein Schritt in die richtige Richtung!!!

Die Ausbeuter-Zeiten sind defintiv vorbei! Da hat wohl jemand in deinem Haus den Schlag nicht gehört!

Brutus
03.11.2012, 18:54
Soooo selten ist das nicht! (Heißt nicht, dass ich das mitmachen würde...)
Aber: Nimm mal den Fall, dass Du den Nacht-Dienst machst: Du kommst um 20 Uhr, hast Arbeitszeit bis 2 Uhr und danach Bereitschaft bis 8 Uhr. An dem Tag, an dem Du anfängst, hättest Du regulär 8 Stunden gearbeitet. Beim Dienst nur 6. = -2 Stunden. Dann folgt die Bereitschaft von 2-8 Uhr: sind nochmal 6 Stunden, aber Du hättest ja an dem Folgetag eigentlich wieder 8 Stunden arbeiten müssen: folglich nochmal -2 Stunden. Und das gilt nur, wenn der Bereitschaftdienst mit annähernd 100% vergütet wird und die Bereitschaftsdienstzeiten mit dem FZA addiert werden. Macht in der Summe 4 Minusstunden.
Wenn Du den Dienst bezahlt kriegst, und der FZA als Minusstunden aufgeschrieben werden, dann hast Du pro Dienst -10 Stunden!
Da kommt bei 4-6 Diensten schon mal etwas zusammen...
Im Falle der Kündigung trägt der AG das Risiko. Wenn Du nicht mehr ausgeglichen werden kannst, dann verfallen die Minusstunden. Urlaubstage dürfen nicht verrechnet werden. :-)

shake
03.11.2012, 19:03
Im Falle der Kündigung trägt der AG das Risiko. Wenn Du nicht mehr ausgeglichen werden kannst, dann verfallen die Minusstunden. Urlaubstage dürfen nicht verrechnet werden. :-)

Ist das so? Kann man das irgendwo sicher nachlesen? Ich hab das hier bei einem Kollegen nämlich auch schon anders erlebt. Da wurden seine 8 urlaubstage vereinzelt aufgrbraucht...für wochenenenden z.b. (im Schichtdienstsystem)

stennadolny
04.11.2012, 08:33
"Minusstunden" sind eine protokapitalistische Sauerei unter völliger Mißachtung der geltenden Arbeitszeitgesetzgebung und insbesondere der EU-Arbeitszeitrichtlinie: Deutschland ist echt Kongo, um die schale Illusion von (häufig) schlecht bis deutlich minderqualifizierter (nicht nur sprachlich) ärztlicher Präsenz noch auf jedem provinziellen Misthaufen vorzugaukeln....

Und daß die Kliniken in öffentlich-rechtlicher oder "gemeinnütziger" Trägerschaft da BEI ÄRZTEMANGEL (!!!!) genauso übel reagieren wie viele private (und der Marburger Bund), spricht nicht für die BRD und auch nicht für die Intelligenz und Kampfkraft ihrer Ärzte (und die der Arbeitgeber- und chefarztkontaminierten Zwangsverärztekammerungen )

Also: Vollarbeitszeit ist JEDE Anwesenheit am Arbeitsort (siehe Jäger-Urteil des EuGH !) mit ständiger und sofortiger Arbeitsbereitschaft. Ob dies nun als "Bereitschaftsdienst" laut Tarifvertrag definiert und/oder bezahlt wird, ist völlig unerheblich.

Die BERECHNUNG der Arbeitszeit hat mit ihrer Einstufung als Bereitschaftsdienst NICHTS zu tun, soferne man ständige Arbeitsbereitschaft am Arbeitsort hat (, was ja auch arbeitsphysiologisch logisch ist !).

Daß man dafür die EU braucht und man in Deutschland im Gegensatz zu den meisten EU-Ländern nicht selbst freiwillig (!!) draufgekommen ist, sagt schon sehr viel über unser hochverschuldetes Land aus.

In der Tat bekommt man im ND in der Regel sogar ÜBERSTUNDEN (!!), weil man an diesem Tag bereits von Mitternacht bis mindestens 08 00 Uhr (natürlich OHNE die gesetzlich eigentlich garantierte Pausenzeit, in der man nicht behelligt werden darf.....) Vollzeit gearbeitet hat (= ständige Arbeitsbereitschaft am Arbeitsort).

Mit dem Anfall von Minusstunden wird man dann vom AG DOPPELT verarscht: Einmal, weil dies illegal ist und man unbezahlte Mehrarbeit ohne jede sinnvolle Grundlage aufgebrummt bekommt und andererseits, weil man dadurch seitens der Entlohnung über den Tisch gezogen wird: Der AG bezahlt nämlich meist nicht in der Nacht Vollarbeitszeit, verlangt dann aber, daß man unbezahlte Mehrarbeit (="Minusstunden" hereinholen...) macht, die er eigentlich mit Vollarbeitszeit vergüten müßte......

Ich komme mir vor wie im Frühkapitalismus und keiner schreit auf.

Wer übrigens wissen möchte, welche Psychiatrien in Südbayern mit "Minusstunden" (sehr viele....) arbeiten, kann mich gerne per PN anschreiben.

Und ich würde auch darum ersuchen, Kliniken, die dies immer noch tun (wahrscheinlich vergleichsweise viele) in diesen Foren eindeutig zu nennen.

Lava
04.11.2012, 08:37
[B][U]Also: Vollarbeitszeit ist JEDE Anwesenheit am Arbeitsort (siehe Jäger-Urteil des EuGH !) mit ständiger und sofortiger Arbeitsbereitschaft. Ob dies nun als "Bereitschaftsdienst" laut Tarifvertrag definiert und/oder bezahlt wird, ist völlig unerheblich.

Das interessiert mich jetzt. Hast du dazu einen Link? Wobei die Frage ist, ob das Bereitschaftsdienstzimmer auch der Arbeitsort ist. ;-)

Kandra
04.11.2012, 10:13
Das Krankenhaus ist dein Arbeitsort. Und solange dein Dienstzimmer nicht ein Container neben dem Krankenhaus ist, befindet es sich daraus schlussfolgernd wohl am Arbeitsort ;)

Lava
04.11.2012, 10:28
Es befindet sich halt schon in einem anderen Gebäude, nämlich über dem Labor :-nix

Slippengringo
04.11.2012, 11:38
Es befindet sich halt schon in einem anderen Gebäude, nämlich über dem Labor :-nix

Deswegen machst du dort aber ja keinen Urlaub oder lässt sonstwie relaxed die Seele baumeln wie zu Hause...

Nurbanu
04.11.2012, 12:45
Das interessiert mich jetzt. Hast du dazu einen Link? Wobei die Frage ist, ob das Bereitschaftsdienstzimmer auch der Arbeitsort ist. ;-)
http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/eugh-03-09-09-c-151-02.htm

Brutus
04.11.2012, 13:24
^^ Das Problem am "Jäger-Urteil" ist allerdings, dass es ein reines Arbeitszeiturteil ist. Es ging darum, ob die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gewertet werden muss im Sinne de Arbeitszeitgesetzes. Also, ob die Bereitschaftsdienststunden auf die 48h/Woche Höchstarbeitszeit angerechnet werden müssen.
Das hat leider nichts mit der Bezahlung oder Einteilung von Arbeitszeit und Bereitschaftzeit zu tun. Wie die Verwaltung das berechnet ist deren Sache, solange sie das Arbeitszeitgesetz beachtet.
Im Prinzip könnte sie auch sagen, der Dienst beginnt um 20 Uhr und geht bis morgens um 8 = 12 Stunden Bereitschaftsdienst. Wenn das ein Bereitschaftsdienst C ist (60% Vergütung) dann hättest Du umgerechnet knapp sieben Stunden verdient. Dann zieh davon mal die geforderten 16 Stunden (2 Tage Regelarbeitszeit) ab, und Du kommst auf 9 Stunden Minus!
Bei Stufe D hast Du immerhin fast 12 Stunden "verdient", damit fällt die Minusbilanz nicht ganz so schlecht aus: "nur" 4 Stunden...

Insofern nicht Arbeitszeit nach ArbZG und tariflicher Entlohnung vermischen...

Lava
04.11.2012, 13:33
Mist. Schade. Ich mache nämlich auch mit jedem Nachtdienst Überstunden, die bei uns durch die Tagdienste (=alles zwischen 16 und 20Uhr geht aufs Überstundenkonto) und Wochenenddienste ausgeglichen werden. Schon ne miese Rechnung eigentlich, aber so ist es halt.

McDreamy
05.11.2012, 13:57
Kann mir dieses System mit den Minusstunden mal wer erklären? Ich denke, ich schnall es einfach nicht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es darum, dass der Arbeitgeber beliebig eine Zeit festlegen kann, die er dann als "Bereitschaftsdienst" deklariert (z.B. von 00.00 - 08.00 Uhr). Eine Stunde Bereitschaftsdienst wird aber nur bspw. mit 60 % vergütet?

Auf deutsch gesagt: Eine Std Nachtdienst zählt nur als halbe Std. Arbeit? Das mag vielleicht legal sein (wobei ich das jetzt auch nicht überprüft habe) aber in Ordnung ist das ganz sicher nicht. Was ist denn, wenn man mal die ganze Nacht durcharbeitet... ?

Moorhühnchen
05.11.2012, 14:09
Ich mache nämlich auch mit jedem Nachtdienst Überstunden...Überstunden oder Minusstunden?

teletubs
05.11.2012, 14:25
Kann mir dieses System mit den Minusstunden mal wer erklären?

Bei uns ist es ganz einfach: sieben Tage Nacht und dafür eine Woche frei. Im Nachtdienst hast du so zwischen 12-13h reine Arbeitszeit. Nach einer Woche hast im Durchschnitt 85h bei einer 50h-Woche bei uns. Da du darauf eine Woche frei hast macht das 15 Minusstunden (85-50 -> 35h in der Nachtwoche plus...in der freien Woche 50h -35h -> 15h minus).

Und es gab bei uns schon Leute, die durch viele Nachtdienste am Ende -200h hatten. Denen wurde weder Gehalt noch sonstewas abgezogen...kann ja jeder Nacht machen. :-))

Slippengringo
05.11.2012, 14:36
Mh? Hast du nen 50h-Vertrag unterschrieben?!
Wäre auch an der Beantwortung vom McDreamy's Fragen interessiert. Sucht sich der Arbeitgeber selbst aus von wann bis wann Bereitschaftsdienst herrscht und zu welchem Prozentsatz der vergütet wird?

teletubs
05.11.2012, 14:44
Mh? Hast du nen 50h-Vertrag unterschrieben?!


Ist in der Schweiz selbstverständlich :-)) Ist mit Dienste etc.pp

Lava
05.11.2012, 15:16
Überstunden oder Minusstunden?

Minusstunden natürlich.