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lux12345
11.11.2012, 08:56
Hallo zusammen,

ich hätte eine kurze Frage zu den Zusatzweiterbildungen in Bayern, speziell zu Notfallmedizin.

Von der BLAEK wird vorgeschrieben, dass man für die Bezeichnung
- als Voraussetzung 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung haben muss,
- weiterhin 6 Monate WB in Intensivmedizin oder Notaufnahme,
- den 80h Notarztkurs und
- 50 Einsätze (auf die bis zu 25 Notfallversorgungen angerechnet werden können).

Soweit sind mir die Regularien klar, aber bedeutet das, dass ich erst NACH den 24 Monaten mit den restlichen Dingen (Kurs, Einsätze) anfangen kann oder wäre es auch möglich, zB nach einem Jahr WB schon den Kurs zu machen und die restlichen Voraussetzungen zu erfüllen und dann nur noch nach insgesamt 24 Monaten WB die Bezeichnung zu beantragen?
Kann ja schließlich auch gut sein, dass die BLAEK sagt: "Aha, auf der Bescheinigung des Notarztkurses steht aber Datum xyz drauf. Da waren Sie ja noch gar nicht 24 Monate Assistenzarzt..."

Es gibts ja noch mehrere Zusatzweiterbildungen, für die auch die 24 Monate Voraussetzung sind. Ich nehme an, dass das dann bei denen auch so gehandhabt wird...

Vielen Dank schonmal für die Antwort!
Lux

WackenDoc
11.11.2012, 09:01
Das müsstest du nochmach ganz genau nachlesen und ggf. bei der Ärztekammer nachfragen.
In Niedersachsen ist es z.B. so, dass man den Kurs zu nem beliebigen Zeitpunkt machen kann, die Einsätze aber erst nach den 6 Monaten Anästhesie/Intensiv, aber je nach dem wann die liegt nicht zwingend nach den 24 Monaten.

Wie ich gehört habe, sind andere Ärztekammern aber entspannter, was das angeht.

mainzer
11.11.2012, 10:39
kann ich nur zustimmen....die ärztekammer sind das bisweilen sehr.....ähem...eigen...

einfach direkt nachfragen

WackenDoc
11.11.2012, 11:17
In dem Zusammenhang am besten auch gleich nachfragen, wie die die Einsätze dokumentiert haben wollen:
In NDS wollen die das auf ner speziellen Tabelle, die es aber nur auf Anfrage bei der Ärztekammer gibt-jeder Einsatz dann vom jeweiligen Notarzt abgezeichnet. Zusätzlich muss noch einer der Notärzte, mit denen man gefahren ist, ne fachliche Stellungnahme abgehen.
Kein Hinweis darauf und keine Möglichkeit zum Download des Formulars auf deren Homepage.

Von Berlin hab ich gerüchteweise gehört, dass die Einsätze aus anderen Bundesländern nicht anerkennen.

Die gute Nachricht: Bayern gilt eher als entspannt.

Ist schon alles nicht ganz so einfach. Ich glaub, dass die Anmeldung zur Prüfung schon ein Bestandteil der Prüfung ist, so kompliziert ist das teilweise.
Kannst ja mal im RD-Bereich hier im Forum nachlesen, wie mein Weg zur Zusatzbezeichnung war.(Ist fast nen Blog geworden)

lux12345
11.11.2012, 12:51
Danke für die Antworten! Werde dann morgen da mal anrufen und hoffentlich eine verbindliche Antwort bekommen! :-)

denkstdu
11.11.2012, 14:18
@lux12345: kannst du dann bitte das noch einmal posten, was du herausbekommen hast. Vorallem bezüglich des Nachweises in Bayern. Habe zur Zeit mir die Protokolle kopiert und mein Name steht halt auch mit drauf. Aber ich weiß nicht, ob es wirklich so geht. Auch dachte ich das 25 Notfälle im KH auch mit zu den 50 Einsätzen gerechnet werden können. Wann du den Kurs machst, ist denen egal, halt nach der Appro. Du kannst auch schon Einsätze mitfahren in Bayern sobald du die Appro hast auch wenn du noch keinen Kurs gemacht hast oder 24Monate gearbeitet. Auch dachte ich, dass ein neuer Beschluss rauskam, dass die 6 Monate ITS in die 24 Monate mit reinfallen.

WackenDoc
11.11.2012, 14:31
Ich glaub, die 6 Monate Intensiv/Anästhesie können überall innerhalb der 24 Monate gemacht werden.

mainzer
11.11.2012, 15:20
bei uns in rlp verlangte die ärztekammer doch tatsächlich, dass - obwohl man in der anästhesie in vollzeit arbeitet - die 6 monate anästhesie/intensiv/aufnahme zusätzlich zu den 24 monaten gerechnet werden....also ist der "große" schein defacto erst nach 30monaten erwerbbar...bitter...

lux12345
12.11.2012, 09:22
Also, habe grade dort angerufen. Es ist so, dass man in der aktuell noch gültigen Regelung die Bezeichnung erst nach 30 Monaten beantragen kann, d.h. 24 Monate + 6 Monate Intensiv/Anästhesie/Notaufnahme. Die Kurse dazu kann man aber auch schon vorher machen.
Ab 1. Januar 2013 wird es möglich sein, die 6 Monate Intensiv/Anästhesie (Notaufnahme zählt dann nicht mehr!) auch innerhalb der 24 Monate zu machen, d.h. Antrag kann man nach 24 Monaten stellen.

denkstdu
12.11.2012, 19:04
Das heißt alle Prüfungen nach dem 1.1.2013 zählt die Notfaunahme nicht mehr mit dazu, sondern nur noch Intensivzeit in den 24 Monaten.
Was ist denn das für eine Sch*****.

mainzer
12.11.2012, 19:49
ärztekammer-gehabe halt....wie immer! *ätzend* (gott sei dank hab ich die zusatzbezeichnung schon..)

lux12345
14.11.2012, 16:24
möglicherweise gibts da ja auch eine übergangsregelung. das hab ich nicht nachgefragt, da ich eh erst ab januar zum arbeite

lux12345
14.11.2012, 16:24
n anfange

rogerM
14.11.2012, 20:40
die genannten voraussetzungen für den notarzt sind doch überall gleich und für den 80h kurs gibt es für die kursanmeldung extravoraussetzungen, in sachsen minds. 15. wb-monat. also wo ist jetzt das problem?

Solara
14.11.2012, 21:03
die genannten voraussetzungen für den notarzt sind doch überall gleich und für den 80h kurs gibt es für die kursanmeldung extravoraussetzungen, in sachsen minds. 15. wb-monat. also wo ist jetzt das problem?

trifft nicht für alle anderen landesärztekammern zu.

denkstdu
14.11.2012, 21:05
@rogerM oh nein da liegst du völlig falsch. Siehe da: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.306.1125.5943

In Bayern kann man den Kurs machen sobald man Arbeitet, da muss man nicht erst 15 Monate gearbeitet haben. Die Einsätze kannste auch mit fahren, sobald du die Appro hast.
Und ich habe nachgefragt, wenn man die ersten Einsätz noch vor dem 1.1.2013 gemacht hat, kann man auch nach den alten Bestimmungen den Schein erwerben.

smurfonline
14.11.2012, 21:12
Und ich habe nachgefragt, wenn man die ersten Einsätz noch vor dem 1.1.2013 gemacht hat, kann man auch nach den alten Bestimmungen den Schein erwerben.

Hmm...heißt das, wenn ich vor dem 1.1.2013 schon NA Einsätze gesammelt habe, dann gelten die alten Bestimmungen noch für mich und es wird auch 6 Monate Notaufnahme angerechnet?

denkstdu
15.11.2012, 05:35
Ja genau so hat die Tante bei der Blaek mir das gesagt. Du hast da sie Option nach der alten und neuen. Wobei ich aber nicht weiß wie lange die alte da noch gilt, aber ich denke dann mind. noch 2 Jahre. Und wenn du nach der alten es machst, dann sind es eben 30 Monate gesamt und du kannst entweder Intensiv oder Notaufnahme anrechnen lassen.

Ach noch was: die Einsätze müssen auf einem Formular vom Notarzt abgesegnet werden. Das Formular findeste auf der blaek Seite unter Weiterbildung/Formulare.