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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : befreiung von der rentenversicherungspflicht



xxdanixx
12.11.2012, 08:32
guten morgen ^^

ich hab mal eine frage zur befreiung von der rentenversicherungspflicht. ich hab da nen zweiseitigen wisch gedruckt auf dem ich meinen neuen arbeitgeber angeben muss und auch noch meine alte rentenversicherungsnr angeben muss und sagen soll, zu wann ich denn von der pflicht befreit werden möchte.

nun meine frage: kann ich das einfach ausfüllen und an die ärzteversorgung schicken?? oder muss ich bei denen vorher mitglied werden?? ich blick da irgendwie nicht durch ....

für infos und tipps wär ich sehr dankbar!

Sunflower
12.11.2012, 11:15
Natürlich solltest du da vorher Mitglied sein und zumindest bei uns in SH meldet man sich normalerweise gleichzeitig bei der Ärztekammer und -versorgung an.

FirebirdUSA
12.11.2012, 12:02
Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn du Pflichtmitglied in der Ärztekammer und somit auch im ärztlichen Versorgungswerk bist (was dir vom Versorungswerk bescheinigt wird)... daraus ergibt sich --> du hast eine Pflicht dich in der Kammer anzumelden und beim Versorgungswerk und danach das Recht dich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Keine Sorge, am Anfang zahlst du erstmal in die Rentenkasse das wird aber i.d.R. nachher von deinem Arbeitgeber automatisch rückgängig gemacht sobald der Befreiungsbescheid von der Rentenversicherung da ist.

FM4
12.11.2012, 12:30
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man mit der Anmeldung beim Versorgungswerk nicht automatisch Mitglied der jeweiligen Ärztekammer wird.