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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfrist im ersten Jahr



ayani
13.11.2012, 21:54
Huhu :)

Die Kündigungsfrist beträgt doch im ersten Jahr einen Monat zum Monatsende, wenn ich das richtig verstanden habe, wie ist das wenn man am 15. begonnen hatte zu arbeiten.
Kann man am 1.12. zum Monatsende kündigen wenn man am 15.12 begonnen hatte zu arbeiten oder am 15.11, wegen der 6 Wochen Frist?

ful32
13.11.2012, 22:21
Lies einfach deinen Vertrag nochmal genau durch, da muss das mit drinstehen.

Für gewöhnlich gilt in der Probezeit folgendes: Dein KH kann dir ziemlich schnell ohne ANgabe von Gründen kündigen (2-6 Wochen Frist), aber andersrum hast du das gleiche Recht, dich relativ schnell davonzumachen. Natürlich wird sich niemand freuen, wenn du am letztmöglichen Tag davonmachst.... so isses halt.

EntenFreundin
13.11.2012, 22:41
Ich kenne das nur so, dass man in der Probezeit (das erste halbe Jahr) 2 Wochen zum Monatsende kündigen kann, d.h. z.B. am 15.11. wenn man zum 30.11. aufhören möchte.... Danach (also auch der Rest des ersten Jahres) dachte ich geht nur 3 Monate zum Monatsende .... würde heissen, am 15.11. zum 30.3..... Also so hab ich das immer verstanden.... Weiss jemand was anderes ?!

mainzer
14.11.2012, 08:02
Ich kenne das nur so, dass man in der Probezeit (das erste halbe Jahr) 2 Wochen zum Monatsende kündigen kann, d.h. z.B. am 15.11. wenn man zum 30.11. aufhören möchte.... Danach (also auch der Rest des ersten Jahres) dachte ich geht nur 3 Monate zum Monatsende .... würde heissen, am 15.11. zum 30.3..... Also so hab ich das immer verstanden.... Weiss jemand was anderes ?!

kenn ich auch so...
aber aufpassen...die länge der probezeit richtet sich meines wissens nach der länge der befristung...d.h. bei einem 2-jahresvertrag kann es sein, dass die probezeit nur 6 wochen "lang" ist...will heißen, wenn wirklich akutes wechselbestreben ansteht nicht den richtigen zeitpunkt verpassen ;-)
was ist der grund für die schnelle flucht?

Feuerblick
14.11.2012, 17:47
1. Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit entweder zwei Wochen zum Monatsende oder einfach nur zwei Wochen... egal wann. Das muss man im Vertrag nachlesen, da steht das drin.
2. Es ist völlig egal, ob man am Anfang eines Monats oder mittendrin begonnen hat. "Monatsende" ist Monatsende. Einzig für die Dauer der Probezeit ist es wichtig. Denn die geht wirkliche sechs Monate... notfalls also von Monatsmitte bis Monatsmitte sechs Monate später.
3. Einen Monat zum Monatsende heißt, du musst quasi einen Monat vor deinem gewünschten "Austrittsdatum" deine Kündigung eingereicht haben.
4. Achtung! Lies dir deinen Vertrag nochmal durch. Manche Verträge haben auch schon im ersten Jahr Kündigungsfristen von einigen Wochen zu Quartalsende (nicht Monatsende).

ayani
14.11.2012, 17:49
Bin verheiratet, und wir fahren beide relativ lange Strecken zur Arbeit, haben jetzt kurzfristig überlegt umzuziehen, und bei mir ist die wahrscheinlich größer eine neue Stelle vor Ort zu finden, wie gesagt bin im ersten Jahr, suche jetzt mal meinen Vertrag raus :)

ayani
14.11.2012, 17:51
Danke Feuerblick !
Hatte am Ende meiner Probezeit mal aus reinem Interesse nachgefagt, und da hieß es 4 Wochen zum Monatsende.
Ist jetzt alles ziemlich plötzlich über uns gekommen, mit Umzug etc., so ists halt manchmal.

ayani
14.11.2012, 18:19
Im Vertrag heisst es : Kündigungsfrist regelt sich nach dem 14 bis 16 AT AVR.

netfinder
14.11.2012, 18:39
Jetzt musst du nur noch Dr. Google bemuehen und nachlesen.