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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeldanspruch in Zweitausbildung/FSJ + Studium?



*milkakuh*
26.11.2012, 11:25
Hallo liebe Wartezeitler!

Mir stellt sich gerade die Frage, wie ich die Zeit zwischen meiner Erstausbildung zur GuK und dem Studium überbrücke. Ich habe mir die Broschüre zum Thema Kindergeld durchgelesen und bin mir dennoch nicht ganz im Klaren darüber, was das für uns Wartezeitler bedeutet.

Was ich sicher herausgefunden habe ist, dass kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, wenn man einmal Vollzeit in seinem Job gearbeitet hat. Außerdem besteht ein Anspruch prinzipiell nur bis zum Alter von 25 Jahre.

Hier die Passagen, die mir für unsere Situation wichtig erscheinen:


Freiwilligendienste
Anspruch auf Kindergeld besteht während der Ableistung eines berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienstes, wie z.B. während der Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes, dem Bundesfreiwilligendienst oder internationalen Jugendfreiwilligendienst.


Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Darunter ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf zu verstehen. Hierbei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann. Zur Ausbildung für einen Beruf gehören z. B. der Besuch allgemeinbildender Schulen, die betriebliche Ausbildung, eine weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf.

Ich schilder mal gerade meine Szenarien, wie es nach der Ausbildung weitergehen könnte:

1.: Abschluss der Ausbildung zur GuK mit 22 J. --> FSJ im Rettungsdienst mit 23 J. --> Studium mit 24 J.
2.: Abschluss der Ausbildung zur GuK mit 22 J. --> Verkürzte Ausbildung zur RA + Anerkennungspraktikum mit 23. J. --> Studium mit 24 J.

Bestünde bei beiden Varianten überhaupt noch ein Kindergeldanspruch im Studium?

Vielleicht kann mir ja jemand von den Wartezeitlern helfen und wir können uns hier etwas austauschen! ;-)

Absolute Arrhythmie
26.11.2012, 11:37
Achtung, bei einer zweiten Ausbildung erhälst du eventuell hinterher kein Bafög mehr, also erkundige dich da besser mal direkt bei den Bafög-Leuten, wie das aussieht. Nicht dass du dir das versaust. Wieso rechnest du damit, dein Studium auf jeden Fall mit 24 anfangen zu können? Du hast mit 19 Abi gemacht, rechnest du damit, dass di Wartezeit auf 10 WS runtergeht? Halte ich persönlich für unrealistisch, ich würde mich eher darauf einstellen dass es bei 12 bleibt. Was spricht dagegen nach der Ausbildung im Job zu arbeiten? So könntest du Geld zur Seite legen und hättest nach 12 WS (so du denn direkt nach dem ABi die Ausbildung angefangen hast) Anspruch auf elternunabhängiges Bafög. Damit wär dann auch dein Lebensunterhalt gesichert.

Ich hab nach dem 2. Ausbildungsjahr eh kein Kindergeld mehr bekommen, weil du allein durch die Ausbildungevergütung zuviel verdienst. Kann aber sein dass sich das geändert hat.
Naja, ich würd mir das mit der Zweitausbildung gut überlegen - ich muss aber ehrlich sagen, dass ich nicht weiß wie es beim RA ist, denn für die Ausbildung muss man ja glaub ich Geld zahlen?

*milkakuh*
26.11.2012, 11:55
Vielen Dank für deine Antwort!

Das mit dem Bafög ist ein guter Einwand, wobei ich wahrscheinlich eh kein elternabhängiges bekommen würde. Die Kindergeldgrenze ist dieses Jahr weggefallen, sodass das Einkommen in der Ausbildung keine Rolle mehr spielt für den Kindergeldanspruch. Auch sonst hat sich einiges geändert zum 01.01.12.

Ich hoffe auf einen guten TMS im Mai und versuche dann zum WS 14/15 im AdH einen Platz mit Ausbildungs- + TMS-Bonus zu bekommen (meine DN im Abi ist 2,0). Ein FSJ würde mir z.B. in Tübingen aktuell nochmal einen Bonus von 0,1 geben. Die Ausbildung zur RA würde mir einfach noch unglaublich viel Spaß machen, deswegen denke ich darüber nach. Müsste für die Ausbildung etwa 2500€ bezahlen.

Problem bei mir ist, dass meine Eltern noch einen so genannten Ortszuschlag bekommen (entspricht in etwa der Höhe) des Kindergeldes, das würde mit dem Kindergeld zusammen dann auch wegfallen.

Abitur habe ich mit 19 gemacht, die Ausbildung beende ich mit 23. Habe dann allerdings erst 6 WS und hoffe somit auf einen Platz im AdH um weitere 6 WS (oder mehr) umgehen zu können...Ich glaube auch nicht, dass sich die Wartezeit in den nächsten Jahren verkürzen wird...

Absolute Arrhythmie
26.11.2012, 12:09
Ich denke dein Plan hört sich nicht schlecht an, allerdings glaub ich dass es selbst mit 2,0 im AdH recht schwer wird. Du darfst nicht vergessen, dass es ziemlich viele Leute mit nem Abi im Bereich zwischen 1,7 und 2,2 gibt, die ne Ausbildung und nen guten TMS machen.
Also vielleicht überlegst du dir nen Plan B, wie gesagt, wenn du nach deiner Ausbildung drei Jahre arbeitest, erhälst du unabhängig von deinen Eltern Bafög. Ich hab in der Zeit zB vier Semester an der FU Hagen Psychologie studiert... Gibt also viele Möglichkeiten sich die Zeit sinnvoll zu vertreiben.
Aber nach Plan A müsstest du ja erstmal Parallel zum Ende der Ausbildung (?) dich auf den TMS vorbereiten. Naja, versuchs halt mal, kann ja nicht schaden ;)
wegen Kindergeld und co würd ich im Zweifel einfach mal nen Termin mit irgendwem vom Amt machen (wer auch immer da zuständig ist -.-) und mich beraten lassen. Hier gibts ja doch oft nur Wischiwaschi-Infos ;)

*milkakuh*
26.11.2012, 12:20
Das es nicht einfach übers AdH wird ist mir klar. Da muss halt echt alles passen im TMS...Ich wollte jetzt so langsam mit den Vorbereitungen für den TMS anfangen. Abschlussprüfungen habe ich erst im Juli/August, da ist also zum Glück noch etwas Luft nach dem TMS.

Ich bin im Moment einfach furchtbar genervt aber das kennen ja wahrscheinlich alle Wartzeitler. Ich bin aktuell in der Ausbildung auf ner urologischen Station eingesetzt und das jetzt schon seit bestimmt 9 Wochen und ich finde es zunehmend langweiliger. Es ist einfach jeden Tag das selbe: Vitalzeichen messen, Waschen, Verbände wechseln, Katether und Drainagen ziehen,...Es ist absolut nicht fordernd. Wahrscheinlich liegt es daran, dass ich letzte Woche zwei Tage im Rettungsdienst gefahren bin und es einfach unglaublich toll fande! Klar gibt es auch in der Pflege interessante Bereiche, vorallem Notaufnahme und Intensiv aber da muss man halt auch erstmal wieder hinkommen...

Und dann sitzen mir natürlich meine Eltern im Nacken, dass es nun doch endlich bald mal losgehen müsste mit dem Studium....:-/

Absolute Arrhythmie
26.11.2012, 12:34
Ja, das kann ich alles gut verstehen, ich hab weiß Gott auch nicht grad davon geträumt am Ende vier Jahre in der Pflege arbeiten zu müssen ;)
aber das ist doch ein gutes Plan, ertsmal für den TMS vorbereiten und schauen was da raus kommt, dann aufs Examen vorbereiten und schauen dass das gut wird, zwischendurch Bewerbung zum WiSe und dann musst du dir "nur noch" überlegen, was du tun willst falls alle Stricke reißen.
Also ich hab jetzt mal zwei Minuten online recherchiert, und soweit ich das sehe, ist die Ausbildung zum RA eine förderungswürdige Ausbildung, das heißt wenn du das machen würdest, verlörst du für das Medizinstudium deinen Bafög-Anspruch endgültig.
Ist halt die Frage, ob du das in Kauf nehmen kannst, ich hätte es nicht gekonnt.

Zum Thema interessante Bereich in der Pflege: Nach dem Examen auf ITS anzufangen sollte gar kein Problem darstellen, im Gegenteil, da wird händeringend Personal gesucht, und zwar deutschlandweit.

Ach, und warum hängen dir da deine Eltern im Nacken? Du kannst das ganze doch nicht beschleunigen. Und wenn du ab nächstes Jahr rein theoretisch deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst (die meisten meiner Kollegen in der Ausbildung haben das btw schon ab dem ersten Ausbildungstag getan), geht es sie ja im Endeffekt nix mehr an, wie du deinen Lebensweg gestaltest. Da hilfr Ungeduld und Gequengel ja auch nicht weiter.

SunnyGirl87
26.11.2012, 12:37
Bei deiner Kindergeldfrage kann ich dir leider auch nicht helfen, aber zum Thema Rettungsdienst kann ich dir sagen, dass du da auch immer das selbe machst... ;) klar hast du immer andere Einsatzsituationen und als Rettungsassistentin bist du ja auch auf dem RTW dein eigener Chef, aber nichts desto trotz sind es immer die gleichen Abläufe und Behandlungen...
Und wenn du im Rettungsdienst erst ein FsJ machst, musst du dich mal erkundigen, es gibt nämlich ziemlich viele Rettungsdienste, die dir nach dem FsJ (manche auch schon vorher) die RS-Prüfung bezahlen und dann auch die verkürzte RA-Ausbildung übernehmen... Da musst du also nicht unbedingt die Ausbildung selbst bezahlen, sondern bekommst eben ganz normal Azubi-Gehalt während der Ausbildung...
Und nachher kannst du neben dem Studium noch ganz wunderbar weiterarbeiten :)

*milkakuh*
27.11.2012, 11:55
Ich hab mich jetzt mal versucht etwas weiter zu informieren was Kindergeld und Bafög angehen. Fällt der Bafög-Anspruch im Studium auch weg, wenn man in der ersten und zweiten Berufsausbildung kein Bafög beantrat hat? Kindergeld sollte es in der Zweitausbildung noch geben, im Studium dann aber nicht mehr. Zumindest habe ich das so verstanden. Werde jetzt aber mal an den entsprechenden Stellen Termine ausmachen....

Absolute Arrhythmie
27.11.2012, 14:07
Ich hab mich jetzt mal versucht etwas weiter zu informieren was Kindergeld und Bafög angehen. Fällt der Bafög-Anspruch im Studium auch weg, wenn man in der ersten und zweiten Berufsausbildung kein Bafög beantrat hat? Kindergeld sollte es in der Zweitausbildung noch geben, im Studium dann aber nicht mehr. Zumindest habe ich das so verstanden. Werde jetzt aber mal an den entsprechenden Stellen Termine ausmachen....

Bafög fällt auch dann weg, wenn du niemals welches bezogen hast. Du würdest ja eh keins bekommen bei der Ausbildungsvergütung. Aber die Ausbildungen sind prinzipiell förderungswürdig, das ist ja die Farce.

*milkakuh*
27.11.2012, 16:04
Bafög fällt auch dann weg, wenn du niemals welches bezogen hast. Du würdest ja eh keins bekommen bei der Ausbildungsvergütung. Aber die Ausbildungen sind prinzipiell förderungswürdig, das ist ja die Farce.

:-dagegen Was ist denn das für eine Regelung??? :-???

Flomo
27.11.2012, 21:06
Nur um das nocheinmal klarzustellen: man darf so viel verdienen wie man will, Kindergeld wird trotzdem gezahlt. Es gab ein neues Gesetz hierzu. Der Freibetrag lag bisher bei 8000€/Jahr (brutto). Dieses wurde aber abgeschafft.

Gruß

P.S.: Ich kann den Rettungsdienst nur wärmstens empfehlen. Sei dir aber bewusst, dass du mit der RA Ausbildung einen Berufsabschluss erlangst den es bald sehr wahrscheinlich nicht mehr geben wird (->Notfallsanitätergesetz löst das RA-Gesetz ab). Des Weiteren ist es so, dass wenn das Gesetz so durch kommt, die RA Ausbildung bis zum 31.12.2014 beendet sein muss. Aber das ist noch etwas Zukunftsmusik. Vorsicht ist auch bei der FSJ-Platzwahl geboten, denn in einigen RD-Bereichen (in sehr vielen) bist du nur billige KTW-Kraft. Das kann sehr ermüdend und mitunter frustrierend sein!

Absolute Arrhythmie
27.11.2012, 21:54
:-dagegen Was ist denn das für eine Regelung??? :-???

Völlig Banane, aber so ist es.