pesanserinus
28.11.2012, 16:59
Hallo!
Ich habe eine Frage: ein Freund studiert z.Z. an der JLU und möchte zurück nach Berlin. Das dies nur im 1. FS möglich ist wegen des Modellstudiengangs ist ihm bewusst und er nimmt den Verlust der bisherigen Semester in Kauf. Seitens der Charité soll es mit seiner Punktzahl auch keine all zu großen Schwierigkeiten geben einen Platz im AdH zu bekommen (wurde von der Charité so gesagt am Telefon!) und er kann alternativ wohl einen Antrag auf Hochschulwechsel stellen, damit er sozusagen "Nachrücken" kann, wenn jemand seinen Platz nicht annimmt. So hätte er zwei Chancen. Nun haben wir aber gesehen, dass hochschulstart so eine Bewerbung bei bestehendem Studienplatz nur mit Begründung zulässt. Seine Begründung ist, dass er nur wenig Familie hier hat, welche in Berlin lebt und es ihm am Studienort absolut an sozialen Kontakten etc. fehlt und er dadurch starke Probleme mit dem Studium, bzw. lernen an sich hat. Es geht ihm dort einfach nicht gut. Ein ärztliches Attest, was dieses Problem bestätigt, liegt auch vor und darin wird empfohlen, dem Ortswechsel stattzugeben.
Ist es richtig, wenn wir dann den Härtefallantrag D ausfüllen mit genannten Gründen und das Attest beilegen? Kennt sich jemand damit aus, ob das so anerkannt wird?
Vielen Dank!
P.S.: Laut Studentenwerk gibt es auch mit dem BaföG keine Probleme!
Ich habe eine Frage: ein Freund studiert z.Z. an der JLU und möchte zurück nach Berlin. Das dies nur im 1. FS möglich ist wegen des Modellstudiengangs ist ihm bewusst und er nimmt den Verlust der bisherigen Semester in Kauf. Seitens der Charité soll es mit seiner Punktzahl auch keine all zu großen Schwierigkeiten geben einen Platz im AdH zu bekommen (wurde von der Charité so gesagt am Telefon!) und er kann alternativ wohl einen Antrag auf Hochschulwechsel stellen, damit er sozusagen "Nachrücken" kann, wenn jemand seinen Platz nicht annimmt. So hätte er zwei Chancen. Nun haben wir aber gesehen, dass hochschulstart so eine Bewerbung bei bestehendem Studienplatz nur mit Begründung zulässt. Seine Begründung ist, dass er nur wenig Familie hier hat, welche in Berlin lebt und es ihm am Studienort absolut an sozialen Kontakten etc. fehlt und er dadurch starke Probleme mit dem Studium, bzw. lernen an sich hat. Es geht ihm dort einfach nicht gut. Ein ärztliches Attest, was dieses Problem bestätigt, liegt auch vor und darin wird empfohlen, dem Ortswechsel stattzugeben.
Ist es richtig, wenn wir dann den Härtefallantrag D ausfüllen mit genannten Gründen und das Attest beilegen? Kennt sich jemand damit aus, ob das so anerkannt wird?
Vielen Dank!
P.S.: Laut Studentenwerk gibt es auch mit dem BaföG keine Probleme!