Fr.Pelz
09.12.2012, 09:47
Hi,
ich bin ja mal wieder extrem uninformiert. Dass die Praxisgebühr abgeschafft wird, weiß ich immerhin. Was hat das für einen Einfluss auf die Pflicht, sich zum Facharzt überweisen zu lassen? Mir erzählen jetzt dauernd Patienten, dass das auch wegfällt. Bei einer KV hab ich folgendes gefunden: "Die Überweisung zu einem anderen Vertragsarzt erfolgt unverändert zur Auftragsleistung, zur Konsiliaruntersuchung oder zur Mit-/ Weiterbehandlung. " http://www.kvbb.de/praxis/ansicht-news/article/wegfall-der-praxisgebuehr-und-abschlagsberechnung-ab-2013/1/
Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen?
Und ändert sich irgendwas an der Notwendigkeit zur Einweisung ins Krankenhaus?
Dankö!
ich bin ja mal wieder extrem uninformiert. Dass die Praxisgebühr abgeschafft wird, weiß ich immerhin. Was hat das für einen Einfluss auf die Pflicht, sich zum Facharzt überweisen zu lassen? Mir erzählen jetzt dauernd Patienten, dass das auch wegfällt. Bei einer KV hab ich folgendes gefunden: "Die Überweisung zu einem anderen Vertragsarzt erfolgt unverändert zur Auftragsleistung, zur Konsiliaruntersuchung oder zur Mit-/ Weiterbehandlung. " http://www.kvbb.de/praxis/ansicht-news/article/wegfall-der-praxisgebuehr-und-abschlagsberechnung-ab-2013/1/
Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen?
Und ändert sich irgendwas an der Notwendigkeit zur Einweisung ins Krankenhaus?
Dankö!