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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überweisung/Einweisungen- Änderungen ab 1.1. ?



Fr.Pelz
09.12.2012, 09:47
Hi,
ich bin ja mal wieder extrem uninformiert. Dass die Praxisgebühr abgeschafft wird, weiß ich immerhin. Was hat das für einen Einfluss auf die Pflicht, sich zum Facharzt überweisen zu lassen? Mir erzählen jetzt dauernd Patienten, dass das auch wegfällt. Bei einer KV hab ich folgendes gefunden: "Die Überweisung zu einem anderen Vertragsarzt erfolgt unverändert zur Auftragsleistung, zur Konsiliaruntersuchung oder zur Mit-/ Weiterbehandlung. " http://www.kvbb.de/praxis/ansicht-news/article/wegfall-der-praxisgebuehr-und-abschlagsberechnung-ab-2013/1/
Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen?

Und ändert sich irgendwas an der Notwendigkeit zur Einweisung ins Krankenhaus?
Dankö!

Healix
09.12.2012, 10:27
Notwendigkeit zur Einweisung ins Krankenhaus? Kann doch eh jeder über die Notaufnahme kommen. Und ob man jetzt eine Einweisung mit AZ-Verschlechterung dabei hat oder nicht, ist auch egal :D

Fr.Pelz
09.12.2012, 10:31
:-D :-D :-D
Mich fragen das halt dauernd Patienten, die elektiv kommen sollen und solche Konstrukte wie nachstationär, vorstationär und ambulante Behandlung im Krankenhaus machen die Sache nicht einfacher.

Evil
09.12.2012, 10:41
Ich glaube, bei elektiven Klinikaufenthalten brauchen die entsprechenden Abteilungen für die Abrechnung eine Ein- oder Überweisung. Das ist dem Patienten natürlich insofern egal, weil er jetzt nicht mehr 1 Ulla zahlen muß, die Klinik wird ihn aber wahrscheinlich nicht behandeln wollen, bzw auf der ÜW oder EW bestehen.
Inwieweit ÜW und EW abrechnungstechnisch notwendig sind, dürfte die Chefsekretärin der entsprechenden Abteilung wissen.