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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufhebungsvertrag? Kündigung ausserhalb der vertraglichen Frist?



ayani
11.12.2012, 12:58
Hallo !

Ich habe das Forum schon durchsucht,konnte aber nichts aktuelles finden.
Gibt es Möglichkeiten ausserhalb der vertraglichen Fristen zu kündigen oder ist dafür die einzige Mögichkeit ein
Aufhebungsvertrag ?
Kann man einen Gesprächstermin mit dem Chef vereinbaren und einfach daraum bitten oder sollte man das lieber sein lassen und irgendwie durchhalten ?
Die Person um die es dabei geht ist niemand die sich einfach längere Zeit krank schreiben lassen würden, sucht aber nach Möglichkeiten schneller aus dem Vertrag rauszukommen, weil die Situation für sie am Arbeitsplatz immer unerträglicher wird, ihre Kündigungsfrsit beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Sie möchte aus persönlichen Gründen da so schnell weg, geht dabei nicht um einen Stellenwechsel.
Ich denke einfach mit dem Chef oder leitendem OA sprechen, oder wie seht ihr das , bin halt selbst nicht lange dabei :)

FirebirdUSA
11.12.2012, 15:28
Wie du schon selbst vermutest ist die einzige Möglichkeit ein Aufhebungsvertrag mit Zustimmung des Chefs und der Verwaltung.

Brutus
11.12.2012, 16:07
Vertragspartner ist letztendlich die "Verwaltung", also deren Vertreter, die Personalabteilung.
Allerdings ist es halt so, dass die häufig auf die Chefärzte verweisen. Das ist zwar prinzipiell nicht richtig, allerdings wird die Personalabteilung wohl keinem Aufhebungsvertrag zustimmen, wenn der betroffene Chef nicht einverstanden ist.

Ich würde als Erstes dem Chef sagen, dass Du kündigst. Wenn er von sich aus fragt warum, dann erklär es ihm. Wenn er es versteht, gut, wenn nicht, auch gut. Dann zur Personalabteilung und erfragen, ob sie einem Auflösungsvertrag zum Ende des Jahres zustimmen.

Und wenn die sich trotz der (für Dich) unzumutbaren Zustände weigern, Dich ziehen zu lassen, dann bleibt Dir immer noch die Möglichkeit einer F Diagnose... :-))

linda
11.12.2012, 16:09
Genau. Es ist keine schlechte Idee, gegenüber der Verwaltung durchblicken zu lassen, wie unglücklich man ist und wie dringend man weg will - denn für die Klinik ists dann besser, jemanden mit einem Aufhebungsvertrag schnell los zu sein, als daß die Stelle blockiert ist durch eine Krankschreibung bis zum Vertragsende!
Unabhängig davon: natürlich müssen alle Beteiligten einem Aufhebungsvertrag zustimmen.

Evil
11.12.2012, 16:37
dann bleibt Dir immer noch die Möglichkeit einer F Diagnose... :-))
Wobei ich damit vorsichtig wäre, denn wenn Du Dich in naher Zukunft privat versichern möchtest, kann das ein Problem darstellen.

Mark-Alexander
11.12.2012, 17:06
Suche dir einen guten Anwalt für Arbeitsrecht. Er wird dir helfen auch ohne F-Diagnose. "Das Kündigungsschutzgesetz ist nicht für die Arbeitgeber erlassen worden."

Brutus
11.12.2012, 17:26
Wobei ich damit vorsichtig wäre, denn wenn Du Dich in naher Zukunft privat versichern möchtest, kann das ein Problem darstellen.
Das ist richtig, dann lieber die arbeitgeberinduzierte K59.1. :-))