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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Präsenz- und Fernstudium parallel?



bugger
14.12.2012, 20:41
Gleich mal vorweg, es geht mir hier nicht darum, wie schwer oder gar unmöglich das Folgende zeitlich ist, sondern um die rechtlichen Rahmenbedingungen :)

Ist es möglich neben dem Präsenzstudium Medizin ein Fernstudium in Hagen zu absolvieren? Dafür müsste ich ja an zwei Unis immatrikuliert sein. Gibt es hier besondere Rahmenbedingungen und Vorschriften? Muss meine Mutteruni mir das irgendwie genehmigen? Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen?

LG

bugger

Kyutrexx
15.12.2012, 09:28
Die Antwort ist: jein.

Viele Unis enthalten in ihren Studienordnungen Vorschriften, die ein Parallelstudium verbieten oder die Möglichkeit dazu deutlich einschränken.
Das ist reine hochschulsache - macht jede Uni anders!

Der beste (und einzig sinnvolle) Ansprechpartner ist das Studiendekanat deiner medizinischen Fakultät.
Die werden dir das sofort sagen können - und die sind auch die einzigen, die dir die definitiv richtige Antwort liefern können und deren Aussage rechtliche Sicherheit für dich gibt!

Am besten stellst du eine schriftliche Anfrage oder wenigstens eine per Mail.

Im Falle von Problemen kannst du die dann als Nachweis anführen.

Aussagen vom Fachschaftsrat oder Leuten außerhalb des Dekanats haben KEINE rechtlich bindende Wirkung!

LotF
15.12.2012, 18:03
ist so auch nicht richtig. Oftmals hängt es nicht von der Uni ab, sondern vom Landesgesetz und das beschränkt i. d. R. nur auf zulassungsbeschränkte Studiengänge und insb. Fernstudium ist dann nochmal eine andere Geschichte und oft problemlos möglich. Hinzu kommt, dass eigentlich nicht der Studiendekan oder das Dekanat dafür zuständig ist, sondern das zentrale Studierendensekr. - also einfach mal eine nette E-Mail schreiben und gucken was die sagen. Nach belieben davor oder danach in das Landesgesetz schauen und dann läuft das schon :)

Edit: oder auch einfach mal die Zusammenfassung von der Uni lesen: http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/campuscenter/download/merkblaetter/doppelstudium.pdf

Kyutrexx
16.12.2012, 10:29
Die Universitäten sind verpflichtet, das Landesrecht umzusetzen.

Daher müssen sie entsprechende Vorschriften in ihre Studienordnungen übernehmen und damit ist das Studiendekanat zuständig.

Die Landesbehören sind NICHT für die Belange einzelner Studenten zuständig, sondern für die Gesetzgebung und deren Umsetzung.

Vermutlich werden sie einem Auskunft erteilen, dennoch ist formaljuristisch IMMER das eigene Studiendekanat für alle rechtlichen und organisatorischen Fragen zuständig.

LotF
16.12.2012, 11:45
wer spricht denn hier von Landesbehörden? Du nennst das Studierendensekr. vielleicht nur "Studiendekan", das ist bei anderen einfach nur eine Stelle innerhalb der medizinischen Fakultät und hat eben nichts mit der zentralen Universitätsverwaltung zutun, die für diese Belange zuständig ist (Studierendensekretariat).

Und natürlich sind die Universitäten verpfichtet das Landesgesetz umzusetzen, desswegen ist es ja eben auch NICHT richtig, dass es Hochschulsache ist und jede Uni anders macht, so wie du es zunächst schriebst.

Spark
12.01.2013, 01:40
Wenn ich das richtig erinnere, muss zwischen Vollzeit- und Teilzeitfernstudium unterschieden werden. Ein Vollzeitfernstudium ist komplett gleichgestellt (bringt z.B. auch keine Wartesemester). Teilzeit ist ne andere Geschichte, das kann man glaube ich problemlos machen.

An sich musst Du nur an Deiner Präsenzuni und in Hagen mal anklingeln.

(Teilzeitstudium ist übrigens nicht zwingend viel länger, da es keine Vorschriften gibt wie viele Studienmodule Du pro Semester machen musst oder darfst. Du kannst Dir also auch aus freien Stücken die gleiche Anzahl Module wie ein Vollzeitstudent reinziehen und damit gleich schnell studieren, nur mit anderem Status. Neben Medizin kaum machbar, aber rein formal erlaubt.)