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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe mit der Weiterbildungsordnung bzw. -ermächtigung



Lava
16.12.2012, 21:56
Ich sehe nicht mehr durch! Ich strebe den FA für Orthopädie und Unfallchirurgie an. Laut WBO Land Hessen muss ich das in einer Einrichtung absolvieren, die die Ermächtigung für 2 Jahre Basischirurgie hat und dann nochmal 4 Jahre Orthopädie und Unfallchirurgie. Soweit, so gut. Laut Liste der LÄK Hessen hat mein Chef eine Weiterbildungsermächtigung für 48 Monate Unfall/Ortho. Da steht allerdings nicht, ob das inklusive Basischirurgie ist oder nicht! (Basischirurgie wird in der Liste gar nicht extra aufgelistet) Bisher hieß es immer, ich müsste für mindestens ein Jahr irgendwohin wechseln, wo es die Weiterbildungermächtigung für Orthopädie gäbe. Witzigerweise steht das aber so nicht in der WBO. Da steht bloß "48 Monate Ortho/Unfall" :-nix Es gibt ja kaum Kliniken, die die Ermächtigung für alle 72 Monate haben. Welche Bedingungen müssen denn jetzt erfüllt sein, wenn ich irgendwohin wechsle??? Muss da irgendwo explizit 12 Monate Orthopädie stehen? Bei einer Klinik mit Ermächtigung für 72 Monate wäre ich ja auf der sicheren Seite, aber wie sieht es mit einer Klinik aus, die 60 Monate hat? Ich seh absolut nicht mehr durch, was ich noch brauche und was ich schon habe :-oopss

WackenDoc
17.12.2012, 07:30
Am besten direkt bei der Ärztekammer anfragen- und die Liste per Mail schicken lassen. Die müssen es schließlich wissen, wem sie die Ermächtigung gegeben haben.

MissGarfield83
18.12.2012, 20:03
@lava : Bei der Übersicht auf der LAEKH Seite steht ja immer zu den Monaten auch das Kürzel gemeinsam :ja/nein. Wenn dein Haus bzw dein Chef 60 Monate Weiterbildungskompetenz hat ist meist die Basischirurgie halt mit drin - sofern du dort halt deine ITS, Stations und Ambulanzzeit absolviert hast. Das Kürzel gemeinsam bezieht sich nur darauf ob der Chef beide Richtungen - also Ortho und Unfall weiterbilden darf. Welchen Schwerpunkt er hat ist meist an der Klinik ersichtlich die ihm untersteht. Da du aber für die Weiterbildung auch spezielle orthopädische Eingriffe & Kenntnisse brauchst, sagt man meist dass man ein Fremdjahr macht wenn der Chef 60 Monate UCh Weiterbildung machen darf, da die meisten für die zu erlangenden Kenntnisse ca ein Jahr veranschlagen würden.

Insgesamt kannst du davon ausgehen, wenn du deine ITS/Ambulanz/Stationszeit absolviert hast dass du die Basischirurgie / common Trunk absolviert hast.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Lava
19.12.2012, 07:46
Hab inzwischen mit einem Kollegen gesprochen, der sich auch schon schlau gemacht hat. Die LÄK hat sich allerdings noch nicht bei mir gemeldet. Mein Kollege meinte, das kann gut nen Monat dauern... :-?

WackenDoc
19.12.2012, 08:24
Ne, bei der LÄK einfach stumpf anrufen und dann das Ergebnis per Mail schicken lassen, damit du auch was in der Hand hast.