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Sonne92
12.01.2013, 18:00
hey leute ich überlegst mir auch mich noch mal zu bewerben.
Nun habe ich eine Frage. ich hab schon vor zwei monaten mein praktikum absolviert, aber nur 5 monate -.-
Muss ich jetzt einen nachweis haben, dass ich einen platz für den letzten monat hab?

NazahTo
13.01.2013, 11:46
ja auf jeden fall

nursemax
13.01.2013, 14:21
Reicht eine Ausbildungsbescheinigung zur Bewerbung oder muss ich genau belegen, dass ich 6 Monate im Krankenhaus gearbeitet hab. Weil unsere Ausbildung hat ein Blocksystem. Also immer Abwechslung zwischen Schule und Praxis im KH...

FrlLittmann
13.01.2013, 17:27
-----------

nursemax
14.01.2013, 16:06
ne hab die Ausbildung nicht abgeschlossen. Bin im 1. Jahr, also seit September dran... :S

Erdbeermond
14.01.2013, 16:09
Naja, wenn du im September begonnen hast, dann hast du ja sowieso noch keine 6 Monate auf Station verbracht, nicht mal zusammen gerechnet.

nursemax
14.01.2013, 16:22
ne bis zur Bewerbung nicht. Aber bis zu Studienbeginn hätte ich die 6 Monate Praxis, nur durch die Ausbildung...

nursemax
14.01.2013, 16:33
Hab mal ne email an Frau Stammnitz geschrieben. Also mal sehen welche Antwort ich bekomme. Werde berichten, wie genau die eine angefangene Ausbildung bewerten.

Erdbeermond
14.01.2013, 16:37
Dann wünsche ich dir mal viel Erfolg.

nursemax
14.01.2013, 16:46
Dankesehr!
Mal sehen obs was gibt. Mit nem 1,7er Schnitt bin ich bei den staatlichen ja komplett am verzweifeln :b

Erdbeermond
14.01.2013, 16:53
Wieso? Ein guter TMS und die Sache ist gelöst.

nursemax
14.01.2013, 17:05
chance vertan...

EVT
14.01.2013, 17:08
ham-nat?

nursemax
14.01.2013, 17:12
fürs nächste WS eingeplant!
aber ich glaub ist das flasche Thema hier, auch wenn ich eure vorschläge gerne annehme :)

NazahTo
18.01.2013, 12:20
Also eine Ausbildung zählt erst dann, wenn man bis zur Immatrikulation ein Jahr die Ausbldung bereits gemacht hat

Bubble89
22.01.2013, 14:16
Hallo,

eine kurze Verständnissfrage zu der Seitenanzahl.

In der Bewerberbroschüre steht: Zu 5 ("beide Schriftstücke nicht länger als 4 Seiten) Ist mit dem ersten Schriftstück Aufgabe 1 der Bildbeschreibung gemeint und Schriftstück 2 dann Aufgabe 2, oder bezieht sich das auf Punkt 4 und 5?

Bubble89
22.01.2013, 14:17
Hallo,

eine kurze Verständnissfrage zu der Seitenanzahl.

In der Bewerberbroschüre steht: Zu 5 ("beide Schriftstücke nicht länger als 4 Seiten) Ist mit dem ersten Schriftstück Aufgabe 1 der Bildbeschreibung gemeint und Schriftstück 2 dann Aufgabe 2, oder bezieht sich das auf Punkt 4 und 5?

te@
22.01.2013, 18:26
Ich bin der Meinung, dass hierbei Ausführlicher Lebenslauf und die Ausarbeitung der Aufgabe gemeint ist.

JPunkt5
28.01.2013, 14:22
Die 4 Seiten beziehen sich auf ausführlichen Lebenslauf und Aufgabe. Habe mich das letztes Jahr auch gefragt und einfach nachgefragt.

LG

Erdbeermond
28.01.2013, 14:50
Insgesamt - oder jeweils vier Seiten (also vier für den Lebenslauf und vier für die Aufgabe)?