Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsvertrag
Und gesetzt des Falles, dass die Habilitation erfolgt ist:
Bekommt man dann automatisch einen unbefristeten Vertrag? Kann man als normaler FA/OA arbeiten oder muss man sonstige Aufgaben übernehmen z.B. Lehre / Betreuung / Forschung-Arbeitsgruppen?
FirebirdUSA
01.01.2013, 18:08
Naja, nach dem WissZeitVG muss man in der Medizin binnen 15 Jahre habilitiert sein, oder die Klinik verlassen.
Alternativ kann man verbeamtet oder auf Lebenszeit eingestellt werden, aber das sind seltene Stellen.
Das stimmt so nicht, die Habil ist davon völlig unabhängig. Du darfst nur maximal 6 Jahre vor Promotion + 9 Jahre nach Promotion befristete Verträge bekommen. Solltest du weniger wie 6 Jahre zur Promotion benötigen verlängert sich der zweite Teil entsprechend. Anschließen brauchst du eine Festanstellung auf Lebenszeit oder eben eine Professur mit Verbeamtung...
Während unserem Rechtsmedizinseminar hatte wir unsere Sektion mit einer auf Honorarbasis arbeitenden habilitierten Rechtsmedizinerin der die 15 Jahre zum Verhängnis geworden sind... und finde mal eine Stelle nicht an der Uni in diesem Fach.
Thomas24
01.01.2013, 18:18
Ja, stimmt- nach 15 Jahren ist Schluss mit den befristeten Verträgen, unabhängig von Habil/ nicht Habil.
@Nurbanu: theoretisch könnten Unis auch unbefristete Verträge vergeben, das Gesetz räumt die Möglichkeit ein
§ 1 (2) WissZeitVG.
http://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/__1.html
Irgendwie ist das alles nicht das Gelbe vom Ei. Während andere nach der WB an normalen Kliniken ihre unbefristeten Verträge bekommen, hängt man an der Uni noch 9-10 Jahre nach dem FA in befristeten Verträgen, ohne zu wissen, ob man danach wenigstens den unbefristeten Vertrag bekommt. Und die örtliche Flexibilität für die neue Stelle ist dann auch eingeschränkt wegen Eigenheim und Kindern.
Nein, du brauchst nach den 15 Jahren nicht zwingend eine Professur mit Verbeamtung (gerade letztere ist ja eh die totale Ausnahme). Soweit mir das erklärt wurde bist du mit der Habil aus den gesetzlichen Einschränkungen des WissZeitVg raus. Und so verstehe ich den Gesetzestext auch: Es sind explizit die Hochschullehrer ausgenommen - und ein solcher bist du mit der Habil.
Hm, ist das Thema nicht inzwischen ganz weit weg von der ursprünglichen Frage?
Die Ursprungsfrage ist bereits beantwortet. Nun kann man sich doch durchaus mit anderen, verwandten Fragen beschäftigen ;-) Mich interessiert nunmal Arbeitsvertrag-Uniklinik-Habilitation :-)
Ich werde mir erstmal folgenden Link zu Gemüte führen:
http://www.bmbf.de/de/7702.php
FirebirdUSA
03.01.2013, 08:08
Nein, du brauchst nach den 15 Jahren nicht zwingend eine Professur mit Verbeamtung (gerade letztere ist ja eh die totale Ausnahme). Soweit mir das erklärt wurde bist du mit der Habil aus den gesetzlichen Einschränkungen des WissZeitVg raus. Und so verstehe ich den Gesetzestext auch: Es sind explizit die Hochschullehrer ausgenommen - und ein solcher bist du mit der Habil.
Das ist ein berechtigter Einwand, mit dieser Begründung kann ich deiner Meinung durchaus folgen, war mir aber bisher anders erklärt wrden... trotzdem sind die unbefristeten Stellen an der Uniklinik selten und du must auch nach Habil erstmal eine Bekommen. Wenn das WissZeitVg nicht mehr gilt ist eine Befristung ebenso nicht mehr zulässig.
An wen sollte man sich eigentlich am besten wenden, wenn man formale Fragen zum Arbeitsvertrag hat (eigene Funktion, Befristung etc) - an die Personalabteilung, die den Vertrag auf Antrag der eigenen Abteilung ausgestellt hat, oder an das CA-Sekretariat selbst?
Passt nicht ganz in die (abgeschlossene?!) Diskussion, aber zum Thread-Titel :-)
Für Befristung würd ich die Personalabteilung fragen. Das wird teilweise dem Chefarzt nicht mal mitgeteilt.
Und eigene Funktion... mei, Assistenzarzt halt. Sonst wärst du in einem anderen Forum ;-)
Für Befristung würd ich die Personalabteilung fragen. Das wird teilweise dem Chefarzt nicht mal mitgeteilt.Im ernst?
Nein, du brauchst nach den 15 Jahren nicht zwingend eine Professur mit Verbeamtung (gerade letztere ist ja eh die totale Ausnahme). Soweit mir das erklärt wurde bist du mit der Habil aus den gesetzlichen Einschränkungen des WissZeitVg raus. Und so verstehe ich den Gesetzestext auch: Es sind explizit die Hochschullehrer ausgenommen - und ein solcher bist du mit der Habil.
Gerade per Zufall den alten Thread gesehen ;).
Da liegst du falsch. Nur weil man habilitiert ist, ist man kein Hochschullehrer. Das ist man nur, wenn man eine entsprechende Stelle hat, sprich ordentlicher Professor oder Juniorprofessor oder Hochschuldozent. Ein "nur" habilitierter oder apl. Professor ist kein Hochschullehrer.
Gerade per Zufall den alten Thread gesehen ;).
Gern geschehen!
Lg, Zufall
PS: der Zufall ist erstaunt, dass der CA nicht über die Vertragsdauer verfügt...
@par: ja, im Ernst. Mein Chef wusste das nicht, hat gemeint ich solle die Personalabteilung fragen.
Lifendhil
24.08.2013, 22:19
Kurze Frage in die Runde:
Würdet ihr einen 3-Monatsvertrag annehmen? Fach Anästhesie, Uniklinik, nicht München, Hamburg oder Berlin. Befristungslänge im Folgevertrag unklar.
Feuerblick
24.08.2013, 22:25
Nein!!! Das ist ne Frechheit und kein Angebot!
du bist wahrscheinlich sicher, dass nicht die Probezeit gemeint ist?! (da würden 3 Monate noch Sinn machen)
edit: auch hier zB - ist das die Entscheidung des CA oder der Personalabteilung?!
(PS: krass, aber danke, anignu)
psycho1899
24.08.2013, 22:38
Kurze Frage in die Runde:
Würdet ihr einen 3-Monatsvertrag annehmen? Fach Anästhesie, Uniklinik, nicht München, Hamburg oder Berlin. Befristungslänge im Folgevertrag unklar.
LOL... eh, nein... Anästhesie? Sollte doch nicht so schwierig sein, was besseres zu finden.
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