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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gibt es eine Höchstgrenze für Dienste in der (Tele)Radiologie?



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WackenDoc
02.01.2013, 20:10
Ich frag mich in dem Fall allerdings, warum die OÄ nicht die normalen Dienste mitmachen:
Entweder ist so wenig zu tun, dass das keine zusätzliche Belastung wäre oder es ist so viel zu tun, dass das eine Zumutung für euhc ist mit den vielen Diensten.

Teleradiologisch kann man doch auch befunden, wenn man Hintergrund hat.

Muriel
02.01.2013, 20:11
Das sehe ich allerdings genauso.

Thomas24
02.01.2013, 20:36
Wer sagt denn, dass die sich fein raushalten?


WackenDoc,
die Fachärzte machen ja Hintergrund... Da wir 2 OÄ + Chef haben, die Hintergrund machen, kommen sie selbst auf recht viele Dienste.

Muriel
02.01.2013, 20:41
Schau mal in den Eröffnungsbeitrag, Thomas. Wenn Hintergrund gemacht wird, konnen sie auch Vordergrund machen, wenn ja bei solchen Diensten angeblich eh kaum Arbeit anfällt.

blond
02.01.2013, 21:33
Kleines Update-
mein Kollege und ich haben heute in der Teambesprechung mitgeteilt, dass für uns bei 10-11 Diensten im Monat die Grenze unserer Belastbarkeit erreicht ist. Die OÄ machen nun auch (wieder) Vordergrunddienste mit, der Chef mehr Hintergründe. Bei uns ist das so regegelt, dass ein Facharzt den Hintergrund bei nicht-Fachärzten macht. Wir Assistenten können ihn immer anrufen, wenn wir nicht weiterkommen.

Danke für eure Antworten!

lg
blond

FirebirdUSA
03.01.2013, 08:17
Zur Ausgangsfrage ist ja eigentlich schon alles gesagt worden: Es zählen die die Regelungen des Arbeitszeitgesetz mit der maximal zulässigen Arbeitszeit. Als Arbeitszeit zählt die normale Wochenarbeitszeit + die Inanspruchnahme in der Rufbereitschaft. Während der Rufbereitschaft darfst du dich im übrigen relativ frei bewegen, wenn dein Arbeitgeber eine enge zeitliche Vorgabe macht (z.B. die Bilder müssen in 20 Minuten befundet sein), dann ist das ein Bereitschaftsdienst und keine Rufbereitschaft mehr. Bei einer so kleinen Abteilung muss man natürlich immer schauen was man fordert, nicht das man nachher noch dümmer da steht.

Brutus
03.01.2013, 08:36
Bei einer so kleinen Abteilung muss man natürlich immer schauen was man fordert, nicht das man nachher noch dümmer da steht.
Wobei noch "dümmer" ja eigentlich nicht mehr geht! Wenn ich die Wahl hätte, 15 Dienste im Monat machen zu müssen, und wegen Rufdienst auch machen zu dürfen (?), und einem evtl. bei einer Weigerung anzuordnendem Anwesenheitsdienst aufgrund des Arbeitszeitgesetz max. die Hälfte an Diensten machen zu DÜRFEN, ICH würde die Anwesenheitsdienste machen!
Am nächsten Tag auf jeden Fall frei! Ich kann zu Hause machen, was ich will, incl. mich völlig sinnfrei zu betrinken, in die Sauna zu gehen oder schlichtweg einfach mal das Telefon ausmachen und aufs Sofa gehen...

FirebirdUSA
04.01.2013, 05:39
Wobei noch "dümmer" ja eigentlich nicht mehr geht! Wenn ich die Wahl hätte, 15 Dienste im Monat machen zu müssen, und wegen Rufdienst auch machen zu dürfen (?), und einem evtl. bei einer Weigerung anzuordnendem Anwesenheitsdienst aufgrund des Arbeitszeitgesetz max. die Hälfte an Diensten machen zu DÜRFEN, ICH würde die Anwesenheitsdienste machen!
Am nächsten Tag auf jeden Fall frei! Ich kann zu Hause machen, was ich will, incl. mich völlig sinnfrei zu betrinken, in die Sauna zu gehen oder schlichtweg einfach mal das Telefon ausmachen und aufs Sofa gehen...

Wenn du den "Anwesenheitsdienst" dann von zu Hause aus machst wäre das ganze gar nicht so schlecht ;) Nein, jetzt mal ehrlich, eine Ausbildung findet dann aber auch nicht mehr statt, wenn du nur noch frei hast bzw. Bereitschaft machst. 15 Dienste im Monat ist definitiv zu viel, aber offensichtlich hatten in diesem Fall die Oberen ja ein einsehen.

Brutus
04.01.2013, 08:45
^^ Moment! Wenn ein Anwesenheitsdienst angeordnet wird, dann darf ja aufgrund des Arbeitszeitgesetzes nur eine deutlich geringere Anzahl an Diensten gemacht werden:

Wenn ich die Wahl hätte, 15 Dienste im Monat machen zu müssen, und wegen Rufdienst auch machen zu dürfen (?), und einem evtl. bei einer Weigerung anzuordnendem Anwesenheitsdienst aufgrund des Arbeitszeitgesetz max. die Hälfte (Anm. der o.g. 15 Dienste /= 6-8) an Diensten machen zu DÜRFEN, ICH würde die Anwesenheitsdienste machen!
Also wäre die Wahl ja: 15 Rufdienste/Monat oder 6-8 Anwesenheitsdienste/Monat.
Und mit den Anwesenheitsdiensten funktioniert ja die Weiterbildung in jedem Fachgebiet!?
Damit wäre zumindest eine annehmbare Anzahl von Bereitschaftsdiensten geregelt, im Gegensatz zu der Rufdienstgeschichte.

Ich glaube, Du meinstest aber auch, dass ICH 15 (!) Anwesenheitsdienste machen würde... :D :-))

FirebirdUSA
07.01.2013, 06:04
@Brutus: Wie kommst du den darauf das du bei Anwesenheitsdiensten nur die Hälfte machen dürftest? Im Gegensatz zu Rufdiensten hast du am nächsten Tag ja frei und das ist der Grund warum ich hier an der Weiterbildung gezweifelt habe. Die Betreuung in Anwesenheitsdiensten durch Hintergrund-OA ist i.d.R. nur minimal...

Muriel
07.01.2013, 06:43
Anwesenheitsdienste zählen von der Zeit komplett als Arbeitszeit, Rufdienste nicht. Daher dürfen nur weniger der ersten Sorte gemacht werden, um das AZG nicht auszuhebeln.

FirebirdUSA
07.01.2013, 17:40
So einfach ist die Rechnung nicht, in diesem Fall gehen wir ja davon aus, dass die eigentlichen Regeln für die Rufbereitschaft (nur geringe Einsatzwahrscheinlichkeit) nicht gelten und statt dessen Anwesenheitsdienst eingeführt werden könnte.
Bei uns beginnt die Rufbereitschaft z.B. um 21 Uhr und endet um 7:30 Uhr. Davor und danach wird regulär gearbeitet. Bei 3 Diensten/Woche komme ich nun bei einer durchschnittlichen Dienstbelastung von 3h auf 51h Wochenarbeitszeit.
Wird nun Bereitschaftsdienst eingeführt, habe ich jeweils am nächsten Tag frei d.h. -8,5h, somit komme ich mit Diensten auf eine Wochenarbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz von 48h, bezahlt werden mir davon aber nur ca. 45h da der Bereitschaftdienst ja nur prozentual bezahlt wird (je nach Einteilung des Bereitschaftdienst mache ich sogar Minusstunden und bekomme Geld abgezogen).

Brutus
07.01.2013, 18:44
Ich verstehe Deine Rechnung nicht so ganz. Ich versuche es mal:

So einfach ist die Rechnung nicht, in diesem Fall gehen wir ja davon aus, dass die eigentlichen Regeln für die Rufbereitschaft (nur geringe Einsatzwahrscheinlichkeit) nicht gelten und statt dessen Anwesenheitsdienst eingeführt werden könnte.
Ja, so habe ich es auch verstanden. Rufdienst kann nicht mehr angeordnet werden, weil regelmäßig Arbeit anfällt.


Bei uns beginnt die Rufbereitschaft z.B. um 21 Uhr und endet um 7:30 Uhr. Davor und danach wird regulär gearbeitet. Bei 3 Diensten/Woche komme ich nun bei einer durchschnittlichen Dienstbelastung von 3h auf 51h Wochenarbeitszeit.
Gut, Du machst also in den 3 Diensten insgesamt 9 Stunden, die in die Arbeitszeitberechnung eingehen. Sprich, Du hast eine 42 Stunden Woche, durch die Dienstbelastung kommst Du auf 51 Wochenstunden. Richtig?
Das bedeutet ja, dass die Rufdienste eben NICHT in die Arbeitszeit eingerechnet wird, sondern NUR die wirklich angefallenen Stunden...


Wird nun Bereitschaftsdienst eingeführt, habe ich jeweils am nächsten Tag frei d.h. -8,5h, somit komme ich mit Diensten auf eine Wochenarbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz von 48h, bezahlt werden mir davon aber nur ca. 45h da der Bereitschaftdienst ja nur prozentual bezahlt wird (je nach Einteilung des Bereitschaftdienst mache ich sogar Minusstunden und bekomme Geld abgezogen).
So, hier wirds irgendwie merkwürdig! Nehmen wir mal an, Du machst Anwesenheitsdienste. Und zwar am Montag, Mittwoch und Samstag. Das heißt, dass Du am Montag, Mittwoch und Samstag jeweils 24h Anwesenheitsdienst hast. Dienstag und Donnerstag werden NICHT abgezogen, sondern nur mit 0 Stunden gerechnet! Der Freitag schlägt mit der "normalen" Arbeitszeit zu Buche, also mit 8,5 Stunden. Macht für die Woche 3*24h+8,5h=80,5 Stunden!
Und diese 80,5 Stunden werden für die Berechnung der Wochenarbeitszeit beim Arbeitszeitgesetz herangezogen! Damit liegst Du geschmeidig 32,5 Stunden über dem erlaubten Maximum...
Die Bezahlung steht auf einem anderen Blatt! Da werden der FZA am nächsten Tag und die prozentuale Bezahlung mit eingerechnet. Das hat aber NIX mit dem Arbeitszeitgesetz zu tun!

Wie gesagt: Da der Rufdienst an sich nicht in die Arbeitszeit eingerechnet wird, sondern nur die wirklich in Anspruch genommenen Zeiten, ist es möglich, sehr viele Dienste / Woche oder Monat zu machen.
Da der Anwesenheitsdienst allerdings laut BGH-Urteil als Arbeitszeit gewertet wird, und die maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche 48 Stunden beträgt, kannst Du nur eine sehr begrenzte Anzahl an Diensten im Monat machen, sonst liegst Du über dem Limit!

FirebirdUSA
07.01.2013, 20:53
So, hier wirds irgendwie merkwürdig! Nehmen wir mal an, Du machst Anwesenheitsdienste. Und zwar am Montag, Mittwoch und Samstag. Das heißt, dass Du am Montag, Mittwoch und Samstag jeweils 24h Anwesenheitsdienst hast. Dienstag und Donnerstag werden NICHT abgezogen, sondern nur mit 0 Stunden gerechnet! Der Freitag schlägt mit der "normalen" Arbeitszeit zu Buche, also mit 8,5 Stunden. Macht für die Woche 3*24h+8,5h=80,5 Stunden!
Und diese 80,5 Stunden werden für die Berechnung der Wochenarbeitszeit beim Arbeitszeitgesetz herangezogen!

Jetzt kommen wir langsam zum gemeinsamen Nenner ;-)

Gehen wir lieber mal von Montag, Mittwoch, Freitag aus (Wochenende ist meistens anders geregelt):
Rufbereitschaft - 51h

Bereitschaftsdienst: hier gilt bei uns, du arbeitest 8,5h normal (Spätschicht) und machst dann ab 21 Uhr bis 7:30 Uhr Bereitschaftsdienst (kein 24h Dienst!) und davon bin ich bei meiner Berechnung ausgegangen.
Dann hast du: 3x19h = 57h

Ich hab in meiner Rechnung das Wochenende"problem" übersehen (Samstag ist ja schon so ein freier Tag).

Brutus
07.01.2013, 21:05
Na gut, aber selbst mit "nur" 19 Stunden Arbeitszeit pro Dienst liegst Du ja innerhalb der Woche schon mit 9 Stunden überm Limit bei 3 Diensten. Und da ist noch nicht ein Wochenende mit dabei! :-)

Deswegen ja mein Kommentar: da mache ich lieber Anwesenheitsdienste, weil man davon nur max. 4-6 / Monat machen darf, während man ja im Prinzip den ganzen Monat Rufdienst machen dürfte, wenn eben wenig Arbeit anfällt...