Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Drittversuch nicht bestanden..
Theoretisch muss man fuer ein Staatsexamen nicht immatrikuliert sein, zumindest hier in Baden-Wuerttemberg nicht. Der Nachweis der benoetigten Vorraussetzungen reicht zur Zulassung zur Pruefung.
Ruf doch Montag am besten mal in deinem zustaendigen LPA an.
http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=57225&page=7
Mr. Wheeler
07.01.2013, 22:23
...Hat denn noch jemand Erfahrung mit dem Scheinerwerb im Ausland? Gerne auch per PN oder an mich direkt:
[email protected]
Haveasheep
16.01.2013, 17:18
@ Mr. Wheeler: Also, es gibt wohl durchaus Möglichkeiten im Ausland den Schein zu machen. Sei es USA, Ungarn, etc..
Man muss sich nur vorher genau über die Äquivalenz erkundigen. Über die Kosten brauchen wir an dieser Stelle nicht zu reden.. das ist durchaus einen Ermessenssache..
Das Hauptproblem ist nur, nach verlorenem Prüfungsanspruch, zum Physikum in Deutschland an einer Uni zugelassen zu werden.
Ich versuche immer wieder das LPA zu erreichen - aber die scheinen sehr ausgedehnte Kaffeepausen zu haben...
Hat hier noch jemand eine Idee, wenn man alle Leistungsnachweise inkl. erforderliche Studienzeit hat, wie man zum Physikum kommt? Jede Anwort ist hilfreich, solange sie ernst gemeint ist. ;)
Vielen Dank!
p.s. Kann doch eigentlich nicht sein, dass hier so viele Leute das gleiche Problem haben, aber nie jemand eine Antwort schreibt.. *hmm...*
das problem ist ja, dass du ohne prüfungsanspruch nicht mehr in deutschland studieren darfst.
warum willst du dann hier physikum machen? um dann im ausland in der klinik anzufangen? physikum darf man ja machen, ohne immatrikuliert zu sein.
ich würde mich eher an einen anwalt als das lpa wenden.
Haveasheep
18.01.2013, 15:07
ich meine gehört zu haben, dass nach dem Physikum die Karten neu gemischt werden? Also man sich regulär auf einen Klinikplatz bewerben darf. Ist das denn falsch? o.O
Coxy-Baby
18.01.2013, 15:41
Nein, also wenn du an einer Uni den Prüfungsanspruch verlierst, kannst du theoretisch an einer anderen Uni weiterstudieren (praktisch schließen alle Unis sowas aus und lassen sich den Prüfungsanspruch belegen) anders sieht es aus, wenn man durchs
Physikum/Stex fällt da ist dann nach 3.mal deutschlandweit Schluß und man muss es im Ausland durchziehen...um sich dann den Abschlus anerkennen zu lassen.
Haveasheep
18.01.2013, 16:29
ok, da kann ich soweit folgen und das ist mir auch klar.
Wie ist es denn, wenn ich Scheine dann extern mache und mich wieder bei einer Uni bewerbe, wenn ich alles habe bzw. auch schon das Physikum in der Tasche haben sollte... Sagen die dann: "schön, dass sie alles haben, jedoch ist in der Vergangenheit ihr Prüfungsanspruch erloschen und deshalb können wir sie trotzdem nicht nehmen" ?
ja.
du musst eben mit deiner uni ausmachen, dass du deinen prüfungsanspruch behälst, wenn du den schein von woanders her bekommst. aber wende dich am besten an einen spezialisierten anwalt.
Haveasheep
19.01.2013, 21:02
Hat jemand eine Ahnung, wie es denn mit einem Wechsel von Humanmed auf Zahmed via ZVS aussieht?
Ich habe einen Teilstudienplatz. Damit laufen meine Wartesemester ja weiter. Gelten die nur für die Bewerbung Humanmed oder auch für Zahnmed?
Habe mich jetzt bei Hochschulstart beworben. Dort konnte ich eingeben, seit wann ich immatrikuliert bin und ob Teil- oder Vollplatz.. beim jetzigen Semester habe ich angegeben, dass ich einen Teilplatz habe, mich aber auf ein anderes Studium bewerbe..
Eigentlich müsste, dass doch mit genug Wartesemestern klappen, oder?
Dann kann man die Scheine wohl in Zahnmed machen. ?!?
Edit:
Hier mal ein Link: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe230
schließt sich das nun aus? Oder geht das?.. Oder bekomme ich nur die Wartesemster angerechnet, die ich bis zum Humanmedstudium gesammelt habe?... arg...
Ein "Teilstudium" wird nicht als wartezeitschädliches Parkstudium gewertet, wenn man sich für den gleichen Studiengang bewirbt, für den man einen Teilstudienplatz erhalten hat. In diesem Fall werden diese Studienzeiten als Wartezeit gezählt.
Eindeutig.
Haveasheep
19.01.2013, 22:56
Dachte ich mir .. Vielen Dank :-/
willst du dann zahnärztin werden?
denn dein prüfungsanspruch kommt nicht wieder, auch nicht, wenn du den schein bei den zahnis machst. deine uni ist göttingen? guck mal in die prüfungsordnung.
Wenn man die LPA´s mal anschreibt bzw. dort anfragt und denen das schildert und dann noch den Zahni BC Schein vorzeigen kann, könnte ich mir schon vorstellen, dass das evtl. was wird mit dem HM-Physikum. Alle LPA´s durchtelefonieren kostet nicht(s) so viel.
Haveasheep
21.01.2013, 13:37
@EVT: nein, zahnärztin will ich nicht werden. und mir ist auch klar, dass ich damit meinen Anspruch nicht zurückbekomme.
Es geht einfach darum, den Histologieschein an anderer Stelle zu erhalten und sich dann extern zum Physikum zu melden.
@Zünder: Habe ich getan. Sie ganz gut aus.
Nur jetzt die Frage:
Bei bestandenem Physikum (Humanmed) - kann man sich dann regulär auf einen Klinikplatz bewerben - Obwohl man in der Vorklinik seinen Prüfungsanspruch verloren hatten? Müsste doch gehen oder?
Diese Frage konnte mir kein LPA beantworten, da es laut Aussage, Hochschulrecht ist.
Haveasheep
21.01.2013, 13:38
@EVT: nein, zahnärztin will ich nicht werden. und mir ist auch klar, dass ich damit meinen Anspruch nicht zurückbekomme.
Es geht einfach darum, den Histologieschein an anderer Stelle zu erhalten und sich dann extern zum Physikum zu melden.
@Zünder: Habe ich getan. Sie ganz gut aus.
Nur jetzt die Frage:
Bei bestandenem Physikum (Humanmed) - kann man sich dann regulär auf einen Klinikplatz bewerben - Obwohl man in der Vorklinik seinen Prüfungsanspruch verloren hat? Müsste doch gehen oder?
Diese Frage konnte mir kein LPA beantworten, da es laut Aussage, Hochschulrecht ist.
Wenn Du Dein Physikumszeugnis zur klinischen Bewerbung an der Uni vorlegen kannst, wage ich mal zu behaupten, dass es a) keine Sau mehr interessiert und Dich da b) keiner nach Fragen wird.
Ich würde versuchen den Zahni BC Schein irgendwo zu machen und dann bei den LPA´s nach Anerkennung desselbigen fragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht funktioniert.
maniac89
22.01.2013, 19:54
Wenn Du Dein Physikumszeugnis zur klinischen Bewerbung an der Uni vorlegen kannst, wage ich mal zu behaupten, dass es a) keine Sau mehr interessiert und Dich da b) keiner nach Fragen wird.
Ich denke, diese eidestattliche Erklärung ablegen (aka den Wisch ausfüllen, dass du den Prüfungsanspruch nicht verloren hast) muss man auf jeden Fall. Nachgeprüft wird das wohl eher nicht ...
UweWoellner
23.01.2013, 15:16
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei Direktbewerbungen zum 1.klinischen Semester an einigen (nicht allen) Unis sinngemäß gefragt wird: "Haben sie den Prüfungsanspruch an einer deutschen Uni in Medizin verloren?"
guttenberg und konsorten dachten bestimmt auch, es würde keinen interessieren...
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