Molekuelinchen
05.01.2013, 16:40
Hallo,
im TVÄ/VKA in der aktuellen Fassung steht folgendes:
"Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres."
Im Netz habe ich aber folgendes Infomitteilung des Marburger Bundes vom Dezember 2012 gefunden, in diesem steht folgendes:
"Die Kündigungsfrist beträgt dann, gestaffelt nach einer Beschäftigungszeit von
insgesamt mehr als 6 Monate - 4 Wochen
insgesamt mehr als 1 Jahr - 6 Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als 2 Jahren - 3 Monate
von insgesamt mehr als 3 Jahren - 4 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres."
Ist es nun richtig, dass dies bedeutet, wenn die Beschäftigungszeit über 1 Jahr aber unter 2 jahren liegt, die Kündigungsfrist 6 Wochen beträgt(unabhängig vom Kalendervierteljahr), und erst ab einer Beschäftigungszeit über 2 Jahren die Kündigungsfrist x Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres beträgt?
Bsp: wenn ich z.B. zum 1.5.13 kündigen wollte, dann müsste ich spätestens 6 Wochen, also Mitte März kündigen?
Weiß jemand sicher was dazu wie die Kündigungsfrist unter 2 Jahren Beschäftigungszeit nun ist?
im TVÄ/VKA in der aktuellen Fassung steht folgendes:
"Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres."
Im Netz habe ich aber folgendes Infomitteilung des Marburger Bundes vom Dezember 2012 gefunden, in diesem steht folgendes:
"Die Kündigungsfrist beträgt dann, gestaffelt nach einer Beschäftigungszeit von
insgesamt mehr als 6 Monate - 4 Wochen
insgesamt mehr als 1 Jahr - 6 Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als 2 Jahren - 3 Monate
von insgesamt mehr als 3 Jahren - 4 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres."
Ist es nun richtig, dass dies bedeutet, wenn die Beschäftigungszeit über 1 Jahr aber unter 2 jahren liegt, die Kündigungsfrist 6 Wochen beträgt(unabhängig vom Kalendervierteljahr), und erst ab einer Beschäftigungszeit über 2 Jahren die Kündigungsfrist x Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres beträgt?
Bsp: wenn ich z.B. zum 1.5.13 kündigen wollte, dann müsste ich spätestens 6 Wochen, also Mitte März kündigen?
Weiß jemand sicher was dazu wie die Kündigungsfrist unter 2 Jahren Beschäftigungszeit nun ist?