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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : aktuelle Kündigungsfristen laut TVÄ/VKA Marburger Bund



Molekuelinchen
05.01.2013, 16:40
Hallo,
im TVÄ/VKA in der aktuellen Fassung steht folgendes:

"Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres."

Im Netz habe ich aber folgendes Infomitteilung des Marburger Bundes vom Dezember 2012 gefunden, in diesem steht folgendes:

"Die Kündigungsfrist beträgt dann, gestaffelt nach einer Beschäftigungszeit von
insgesamt mehr als 6 Monate - 4 Wochen
insgesamt mehr als 1 Jahr - 6 Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als 2 Jahren - 3 Monate
von insgesamt mehr als 3 Jahren - 4 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres."

Ist es nun richtig, dass dies bedeutet, wenn die Beschäftigungszeit über 1 Jahr aber unter 2 jahren liegt, die Kündigungsfrist 6 Wochen beträgt(unabhängig vom Kalendervierteljahr), und erst ab einer Beschäftigungszeit über 2 Jahren die Kündigungsfrist x Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres beträgt?

Bsp: wenn ich z.B. zum 1.5.13 kündigen wollte, dann müsste ich spätestens 6 Wochen, also Mitte März kündigen?


Weiß jemand sicher was dazu wie die Kündigungsfrist unter 2 Jahren Beschäftigungszeit nun ist?

Relaxometrie
05.01.2013, 17:04
Ruf doch einfach bei der Personalabteilung an und frage nach der für Dich geltenden, nächstmöglichen Kündigungsfrist.
Bis ich mich bei meiner ersten Stelle tatsächlich zur Kündigung durchgerungen hatte, habe ich dieses Spielchen 3x durchexerziert.

dreamchaser
05.01.2013, 18:29
Sind die Zahlen unten nicht die Kündigungsfristen deines Arbeitgebers gegenüber dir? Schau doch bitte die Stelle nochmal genau nach, das Zitat ist zu kurz.

Brutus
05.01.2013, 22:02
§ 35
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1)
1. Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt
die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss.
2. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)

bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,

von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Quelle: offizielle Seite der Kommunalen Arbeitgeber! (http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/tv-aerzte/tv-aerzte-vka/)

Moorhühnchen
06.01.2013, 22:43
Und weil's so schön ist, dann noch §31 - Befristete Arbeitsverträge hinterher:

(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn
die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit
beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten
Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen

zum Schluss eines Kalendermonats,

von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.


Ist es nun richtig, dass dies bedeutet, wenn die Beschäftigungszeit über 1 Jahr aber unter 2 jahren liegt, die Kündigungsfrist 6 Wochen beträgt(unabhängig vom Kalendervierteljahr), und erst ab einer Beschäftigungszeit über 2 Jahren die Kündigungsfrist x Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres beträgt?

Bsp: wenn ich z.B. zum 1.5.13 kündigen wollte, dann müsste ich spätestens 6 Wochen, also Mitte März kündigen?


Weiß jemand sicher was dazu wie die Kündigungsfrist unter 2 Jahren Beschäftigungszeit nun ist? Du mußt in Deinem Dir vorliegenden Vertrag nachschauen, ob dieser befristet oder unbefristet ist und Dich dann für entweder Brutus' oder meine Variante entscheiden! ;-)