PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeitschutzgesetz und Honorardienste



glücksdrache
06.01.2013, 10:16
Hallo,

hab mal ne kurze Frage.

In unserer Klinik ist die Frage entbrannt, ob man neben der normalen Arbeit Honorardienste machen kann oder sich strafbar macht, da man dann das Arbeitszeitschutzgesetz nicht einhält.

Beispiel: Mo-Do Schichtdienst von 8 - 20 Uhr
Fr - So frei, da aufgrund des Schichtdienstes keine Dienste und damit Gehaltseinbussen , also Sa NA
24 h

Habe in der Forensuche leider nix gefunden.

Viele Kollegen anderer Häuser machen Honorardienste. Ist das dann nach dem Motto " Wo kein Kläger, da kein Richter ?"

Danke und noch nen schönen Sonntag,
Drache

Brutus
06.01.2013, 10:47
Also erstmal musst Du diese "Nebentätigkeit" beim Arbeitgeber anmelden! Ist zwar nur für die "Akte", weil wirklich verbieten kann er Dir das nicht, es sei denn, Du schädigst damit direkt Deinen Arbeitgeber.
Dann hat Dein Arbeitgeber einen Anspruch auf Deine Arbeitskraft. Also Du musst schon in der Lage sein, Deine Arbeit korrekt auszuführen. D.h., dass Du zum Beispiel nicht Sonntags einen 24h Dienst machst, obwohl Du Montags arbeiten musst.
Ansonsten ist es Dir überlassen, was Du in Deiner Freizeit machst. Und einen 24h NA-Dienst am Samstag, wenn vorher oder nachher keine Regelarbeit ansteht, sollte auf jeden Fall möglich sein.
Übrigens: Das Arbeitszeitgesetz gilt in dem Fall nicht, weil Du einer freiberuflichen, also selbstständigen, Tätigkeit nachgehst. Das Arbeitszeitgesetz gilt aber nur für Angestellte (abhängig beschäftigte)!
In dem Sinne: viel Spaß beim Notarzten! :-))

SuperSonic
06.01.2013, 10:53
Nach Arbeitszeitgesetz strafbar machen können sich nur Arbeitgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen. Du als Arbeitnehmer hast keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

Wie Brutus schon angedeutet hat, gelten die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes jedoch nur für Arbeitgeber-Arbeitnehmer. Da du den Honorardienst aber wohl auf freiberuflicher Basis machst (Auftraggeber-Auftragnehmer), greift das ArbZG hier nicht.

Zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Präpmaus
06.01.2013, 11:22
Und was verdient ihr so als Honorararzt für einen 24 h Dienst?

WackenDoc
06.01.2013, 11:45
33 bzw 35€/Stunde brutto. Unbedingt den Versicherungsschutz klären-sowohl Haftpflicht als auch Unfallschutz für dich selber.Bei uns hat der Landkreis/die Stadt das für uns Honorarnotärzte abgeschlossen.

mainzer
06.01.2013, 13:06
@präpmaus: 30€/std für's NEF-fahren; 35€/std. für kv-dienst (also hausarzt-vertretung) wobei hier noch privat abzurechnende patienten hinzukommen (im NEF-dienst übrigens auch, da allerdings nur ne pauschale).

find ich trotzdem vollkommen i.O.

SuperSonic
06.01.2013, 14:01
35€/std. für kv-dienst (also hausarzt-vertretung)
Ich dachte, das geht erst ab dem FA?


wenn ich fliege (fixed-wing)
Was muss man sich darunter vorstellen? Mitfliegen in Passagierflugzeugen?

mainzer
06.01.2013, 14:42
Ich dachte, das geht erst ab dem FA?
wird wohl von kv zu kv bundeslandabhängig gehandhabt....hier geht das ab 2. bzw. 3. wbj; kommt natürlich auch völlig ungefiltert aller schxxx rein...aber was soll's :-)




Was muss man sich darunter vorstellen? Mitfliegen in Passagierflugzeugen?

hast ne pn

glücksdrache
06.01.2013, 18:13
@Mainzer, würde mich auch interessieren

Drache

nlh96
07.01.2013, 20:11
Mich würde das auch interessieren

EKT
09.01.2013, 19:17
Und was verdient ihr so als Honorararzt für einen 24 h Dienst?

1460 € (24 h und 20 min für die Übergabe). Abzug von Steuern, Übernahme der Haftpflicht durch die Klinik.