Nurbanu
06.01.2013, 18:54
Hallo,
bedeutet folgender Absatz, dass auch Warter an einem Studienorientierungsverfahren teilnehmen müssen und wenn ja, wie sieht dieser aus? Ist damit der TMS gemeint (der ja nur beim AdH zählt)? Die Info findet sich ausschließlich im Adh Verfahren.
Einschreibvoraussetzungen:
Wenn Sie Ihr Studium zum Wintersemester 2012/13 an einer baden-württembergischen Hochschule beginnen möchten, müssen Sie grundsätzlich vor der Zulassung an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben.
Bewerberinnen und Bewerber für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie weisen die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren zum Wintersemester 2012/13 aber erst nach einer Zulassung bei der Immatrikulation gegenüber der jeweiligen Hochschule nach.
Einzelheiten zur Gestaltung der Studienorientierungs- verfahren bestimmen die Hochschulen durch Satzung.
Zur allgemeinen Information empfehlen wir Ihnen folgende Interseiten
www.studieninfo-bw.de
http://www.studieninfo-bw.de/entscheiden/interessen_und_studierfaehigkeitstests/interessentests_orientierungsverfahren/
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Universitäten.
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=s010330000125078
bedeutet folgender Absatz, dass auch Warter an einem Studienorientierungsverfahren teilnehmen müssen und wenn ja, wie sieht dieser aus? Ist damit der TMS gemeint (der ja nur beim AdH zählt)? Die Info findet sich ausschließlich im Adh Verfahren.
Einschreibvoraussetzungen:
Wenn Sie Ihr Studium zum Wintersemester 2012/13 an einer baden-württembergischen Hochschule beginnen möchten, müssen Sie grundsätzlich vor der Zulassung an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben.
Bewerberinnen und Bewerber für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie weisen die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren zum Wintersemester 2012/13 aber erst nach einer Zulassung bei der Immatrikulation gegenüber der jeweiligen Hochschule nach.
Einzelheiten zur Gestaltung der Studienorientierungs- verfahren bestimmen die Hochschulen durch Satzung.
Zur allgemeinen Information empfehlen wir Ihnen folgende Interseiten
www.studieninfo-bw.de
http://www.studieninfo-bw.de/entscheiden/interessen_und_studierfaehigkeitstests/interessentests_orientierungsverfahren/
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Universitäten.
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=s010330000125078