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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erfolgreicher Härtefall - Ein Erfahrungsbericht



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Kyutrexx
11.01.2013, 21:20
Wie oft kommt das tatsächlich vor? Kannst Du mir da Quellen oder Belege angeben?
Siehe Entscheidungsdatenbanken des Bundesverwaltungsgerichtes, der Oberwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte.

Da findest du tausende von Urteilen und / oder Beschlüssen.

Da wirste vermutlich n bisschen brauchen, um die alle zu lesen.

Im Übrigen sind da auch alle analog anwendbaren Fälle mit einzubeziehen (Zulassungsrecht für Beamte, für Rechtsanwälte und andere freie Berufe).

Es gibt zu diesen Themen alleine in den Datenbanken weit mehr als insgesamt 5000 Fälle.

@Excalibur420:
Das Thema Pflegepraktikum wurde hier angesprochen.

Lässt dein Gesundheitszustand überhaupt zu, 6 bis 8 Stunden so zu arbeiten, wie das im Pflegepraktikum üblich ist?

Ohne Pflegepraktikum kein Physikum und damit keine Fortsetzung des Studiums.

EVT
11.01.2013, 21:28
da wird es bei ihm wohl wege geben. er wird sich das alles schon überlegt haben, ansonsten wird sein anwalt/arzt ihm auch sowas erklärt haben... für dumm verkaufen müsst ihr ihn auch nicht.

roxolana
11.01.2013, 22:00
Lässt dein Gesundheitszustand überhaupt zu, 6 bis 8 Stunden so zu arbeiten, wie das im Pflegepraktikum üblich ist?


in besonderen fällen zeigt sich so manch ein lpa auch kulant und lässt einen das pflegepraktikum in halbzeit ableisten (dafür natürlich doppelt so lange) (= persönliche erfahrung).

][truba][
11.01.2013, 22:46
Ich habe zwar keine psychische Erkrankung

Hast du das Untersuchen lassen? Es ist zwar interessant das du einen Härtefallantrag gestellt und letztlich, trotz der 2 Fehldiagnosen, durchbekommen hast aber du bist nicht der erste und nicht der letzte der über diese Regelung den Platz bekommt. Sicher, es mag schlecht gelaufen sein aber dieser Thread, der nur zur Selbstdarstellung eröffnet worden zu sein scheint, könnte ja schon Ausdruck von irgendwas sein.

Letztlich ist es mir auch egal. Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg und naja, "Spass" im Studium. Auf das du das findest worauf du so lange hingearbeitet hast! Das du durchhalten kannst, scheinst du ja gezeigt zu haben.

Thomas

Excalibur420
11.01.2013, 23:06
jemand hat gefragt, warum du nicht den tms gemachst hast. das frage ich mich auch. mit 1.8 und einem guten tms (oder anderen tests bzw. awg) hättest du viel schneller und ohne klagen zu müssen einen platz bekommen können.
oder wolltest du an eine bestimmte uni, wo es diese möglichkeit nicht gab?

Ich hatte diese Frage bereits beantwortet. Ein paar Aspekt den ich noch nicht erwähnt hatte war aber, dass bei der Uni meiner Wahl der TMS nicht von Bedeutung ist. Mir geht es nicht nur ums studieren an irgendeinem Ort sondern der Ort und die dort vorhandene Unterstützung muss auch zu meiner Persönlichkeit und zu meiner Krankheit passen.

Excalibur420
11.01.2013, 23:09
Siehe Entscheidungsdatenbanken des Bundesverwaltungsgerichtes, der Oberwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte.

Da findest du tausende von Urteilen und / oder Beschlüssen.

Da wirste vermutlich n bisschen brauchen, um die alle zu lesen.

Im Übrigen sind da auch alle analog anwendbaren Fälle mit einzubeziehen (Zulassungsrecht für Beamte, für Rechtsanwälte und andere freie Berufe).

Es gibt zu diesen Themen alleine in den Datenbanken weit mehr als insgesamt 5000 Fälle.

@Excalibur420:
Das Thema Pflegepraktikum wurde hier angesprochen.

Lässt dein Gesundheitszustand überhaupt zu, 6 bis 8 Stunden so zu arbeiten, wie das im Pflegepraktikum üblich ist?

Ohne Pflegepraktikum kein Physikum und damit keine Fortsetzung des Studiums.

Würde mein Gesundheitszustand dies nicht zulassen, wäre eines der relevanten Kriterien für einen Härtefall nicht erfüllt.

Man muss halt krank sein aber darf gleichzeitig auch nicht zu krank sein.

Hättest du meine Beiträge richtig gelesen, so hättest du aus diesen entnehmen können, dass ein wesentliches Kriterium auch eine positive Prognose für den Abschluss des Studiums ist.

Excalibur420
11.01.2013, 23:17
[truba][;1595032']Hast du das Untersuchen lassen? Es ist zwar interessant das du einen Härtefallantrag gestellt und letztlich, trotz der 2 Fehldiagnosen, durchbekommen hast aber du bist nicht der erste und nicht der letzte der über diese Regelung den Platz bekommt. Sicher, es mag schlecht gelaufen sein aber dieser Thread, der nur zur Selbstdarstellung eröffnet worden zu sein scheint, könnte ja schon Ausdruck von irgendwas sein.

Letztlich ist es mir auch egal. Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg und naja, "Spass" im Studium. Auf das du das findest worauf du so lange hingearbeitet hast! Das du durchhalten kannst, scheinst du ja gezeigt zu haben.

Thomas

"nur zur Selbstdarstellung" ... wie kommst du darauf?

Warum lasse ich so viele Details weg?

Warum habe ich nicht gleich gepostet, wo der Härtefallantrag vor einem Jahr erfolgreich durch ging?

Wenn du meinst, dass es mir hier um Selbstdarstellung geht, so hast du dich geirrt. Ich habe lediglich das beschrieben, was mir passiert ist, ich erfahren und auf die Fragen geantwortet, die mir gestellt wurden.

Wenn das für dich Selbstdarstellung ist, dann ist das eben so. Wie du das siehst ist mir völlig egal. Ich habe ganz andere Sorgen und Nöten als mir darüber Gedanken zu machen, ob irgendwer in irgendeinem Forum meine Beiträge als Selbstdarstellung empfindet.

Von was könnte denn mein Beitrag hier Ausdruck sein? Vielleicht davon, dass ich Aufklären möchte und Wissen rund um den Härtefallantrag vermitteln möchte?

Ich hatte dieses Forum selbst zu Recherche genutzt und praktisch keine verwendbaren Antworten gefunden. Deswegen habe ich mich dazu entschieden, ein Jahr, nachdem das Verfahren gelaufen ist, diesen Beitrag hier zu veröffentlichen.

Das ist in deinen Augen also scheinbar Selbstdarstellung. Hast du dich untersuchen, ob mit dir psychisch alles in Ordnung ist? Die Anzahl der Studenten mit Alkoholproblemen ist in keinem Fach so wie Medizin.

Kackbratze
11.01.2013, 23:19
Man muss halt krank sein aber darf gleichzeitig auch nicht zu krank sein.

Deine Diagnosen haben sich ja innerhalb des laufenden Verfahrens beide geändert, dadurch ändert sich auch die Prognose.

Excalibur420
11.01.2013, 23:39
Deine Diagnosen haben sich ja innerhalb des laufenden Verfahrens beide geändert, dadurch ändert sich auch die Prognose.

Korrekt. Das spielt aber de jure keine Rolle mehr, da der geschlossene Vergleich "unanfechtbar" ist und alle Beteiligten, also insbesondere die Gutachter und ich nach Bestem Wissen und Gewissen gearbeitet und gehandelt haben.

Die Frage ob die anderen Diagnosen nun mit einer besseren oder schlechteren Prognose sind, sind schwer zu beantworten. Im Grunde spielt es für die eine Krankheit keine Rolle. Die ist einfach so wie ist und fertig.

Die andere wird sich verschlimmern. Im selben Ausmaß steigen dann z.B. Medikamentendosen und dann auch Nebenwirkungen. Da meine Erkrankung genetisch bedingt ist und sehr einfach mit anderen Erkrankungen verwechselt werden kann und dies nach meiner Recherche öfters vorkommt, ist eine Prognose schwierig. Laut meiner Recherche verläuft die genetische Form der Erkrankung langsamer und eskaliert im höheren Alter nicht so wie die späte Form.

Außerdem kann ich auf den medizinischen Fortschritt spekulieren, ja sogar selbst ein Teil davon sein und aktiv bei der Erforschung dieser Erkrankung beitragen.

Man könnte auch argumentieren, dass ich studiere, um mir selbst zu helfen. Das wäre ausformuliert und zu Ende gedacht ein mögliches Argument für das Härtefallkriterium 1.6.

Wichtig ist es halt noch immer zu verstehen, warum die Härtefallregelungen überhaupt bestehen bzw. worauf sie gründen.

Ich hatte da am Anfang vieles falsch verstanden und kann deswegen für all diejenigen die diesen Weg ernsthaft in Betracht eine ausführliche juristische und ärztliche Beratung empfehlen.

Laelya
12.01.2013, 00:06
sondern der Ort und die dort vorhandene Unterstützung muss auch zu meiner Persönlichkeit und zu meiner Krankheit passen.

Tut mir leid. Dass hört sich für mich schon sehr nach Rosinenpickerei an.

Wird das im Studium dann so weiter gehen?

the.animal2009
12.01.2013, 01:21
Excalibur

danke, dass du deine Erfahrung mit uns teilt und zeigst, dass man seine Ziele erreichen kann, wenn man am Ball bleibt.
Ich muss jetzt ehrlich gestehen, dass ich nicht ganz nachvollziehen kann, warum einige Forummitglieder Excaliburs Weg zum Medizinstudium so von Grund auf negieren.

Ich bin jedenfalls der Meinung, dass du dein Studium nicht minder verdient hast wie jeder andere Student.
Die Auffassung, dass man das Studium mit solch einer Krankheit nicht durchziehen kann, ändert meiner Meinung nach nichts an der Tatsache, dass er ein Recht (Härtefall) darauf hat, oder wollen wir jeden kranken Menschen verweigern, ein Studium aufzunehmen.
Ich halte es für höchst unmoralisch, die Aufnahme des Medizinstudiums davon abhängig zu machen, ob ein erfolgreicher Abschluss aufgrund der Erkrankung möglich ist.

Ob du das Studium letztendlich schaffst, wird sich zeigen. Aber von vorneherein zu implizieren, das es unmöglich sei, wie das einige Leute hier machen, halte ich für verkehrt.

Ich wüsche die vor allem viel Erfolg und Spaß im Studium
Deine Erkrankung sollte dich nicht daran hindern, an deine Träume festzuhalten und sie zu verwirklichen.
Und ich hätte mir gewünscht, dass einige Forummitglieder solche Persönlichkeiten wie dich ermutigen und stärken sollten, statt dich durch die Dämonisierungen des Studiums, dass es so arbeitsintensiv und belastbar sein, zu entmutigen.
(Ja, das Studium ist sehr sehr anspruchsvoll, aber man darf deshalb nicht von vorneherein kranke Menschen deshalb von diesem Studium ausschließen.)

Hätte gerne auch so einen beeindruckenden Menschen persönlich kennengelernt. In diesem Sinne, lass dich nicht unterkriegen Exkalibur :-)

WackenDoc
12.01.2013, 08:56
Wenn du nicht in der Lage bist, beschult zu werden, wie soll das im KPP laufen oder in Pflichtveranstaltungen (Seminare, Vorlesungen), Famulaturen, Blockpraktika, PJ etc?

morgoth
12.01.2013, 09:12
Haertefallantrag bei der Uni/LPA...

Sticks
12.01.2013, 09:27
Die Fragen die du stellst sind berechtigt. Ich würde mich das auch machen.

Ich fange mal so an. Es gibt die Moral, dann das gefühlte Recht, und dann das Recht, wie es geschrieben ist. Zwischen all diesen drei Punkten gibt es teil erhebliche Unterschiede und es ist nicht immer so ganz klar, was zu was gehört.

Frage 1: Ich möchte nach dem Studium eigentlich gerne meine Ausbildung als Facharzt beginnen. Ich kenne die grobe Richtung und weiß, was aufgrund meiner Krankheit nicht möglich ist. Damit habe ich mich arrangiert. "Aber dann brauchst du auch gar keinen Härteantrag". Nun, das ist deine persönliche Meinung. Sie hat aber nichts mit der tatsächlichen juristischen Lage zu tun und vor allem mit der Frage, aus welchen Gründen die Härtefallregelung überhaupt existiert. Auch darfst du nicht vergessen, dass sich meine Krankheit noch verbessern oder stabilisieren kann bzw. neue Therapiemethoden entwickelt werden. Vielleicht werde ich auch nie voll arbeitsfähig sein aber kann die Anstrengungen des Studiums eben nur einmal bewältigen?

Der Punkt ist folgender: Im Grundgesetzt ist als Grundrecht festgeschrieben, dass jeder Deutscher Staatsbürger das Recht auf freie Berufswahl hat. Könnte ich nicht "sofort" studieren, so wäre mir dieses Recht mit großer Wahrscheinlichkeit versagt. Letztendlich beanspruche ich also nur lediglich eine einer uns allen zustehenden Grundrechte und dementsprechend muss das Gutachten auch eine positive Prognose enthalten, dass der angestrebte Beruf nach Abschluss des Studiums auch wirklich ausgeübt werden kann. Ich werde dies sicher nicht so tun können, wie ein maximal gesunder Arzt dies tun kann.

Warum sollte ich dir böse sein?

Warum ist meine Argumentation nicht ausreichend, um wirklich Sinn zu machen? Ich vermute, dass dein moralisches empfinden gerade mit der juristischen Realität, den Gesetzen, Rechtsnormen, Grundsatzurteilen und Verordnungen kollidiert. Du magst es persönlich vielleicht als ungerecht Empfinden aber darum geht es vor Gericht nicht.

Ich habe einige negative Entscheidungen gelesen, wo es um die wirtschaftliche Situation der Eltern geht. Ich kenne den konkreten Einzelfall sind aber offensichtlich hat sie es geschafft, die vom Gesetzgeber und durch Rechtsverordnungen definierten Kriterien zu erfüllen, um als Härtefall anerkannt zu werden. Sie hat das Recht genutzt. Das ist legitim. Hättest du gewartet oder hättest du die Möglichkeit genutzt, wenn du diese gehabt hättest?

Die Krankheit(en) die ich habe sind überwiegend genetisch bedingt und wurden durch eine über 13 Jahre lang fortbestehende Behandlung extrem verschlimmert. Ich habe in einem jämmerlichen Zustand trotzdem noch mit großem Abstand das Abitur mit einer DN von 1,8 geschafft. Jeder der mich kennt weiß, dass ich alles andere als faul bin und wohl sehr wahrscheinlich ein Abitur geschafft, das deutlich besser als das von 1,8 gewesen wäre.

Für was bin ich belohnt worden? Ich habe extrem hart gekämpft, um meinen Studienplatz auf dem Härtefalllweg zu erreichen. Insgesamt etwa 2 Jahre. Mein Abitur konnte ich aufgrund meiner falsch behandelten Erkrankung und der damals immer noch falsch behandelten Erkrankung erst mit 24 Jahren machen.

Ich habe ein Jahr wiederholt. Ich habe sogar mehrfach ein Jahr wiederholt. Im Ergebnis war ich nicht beschulbar und es hieß, dass ich niemals einen regulären Schulabschluss werde schaffen können. Meinen Härtefallantrag habe ich erst mit 26 Jahren gestellt, nach dem ich über den Weg der Wartezeitverbesserung und der Abiturnotenverbesserung keine Chance gehabt habe, vor dem 31. Lebensjahr einen Studienplatz zu erhalten, mit ungewissen Konsequenzen für meine Gesundheit. Es gibt ja nicht nur eine körperliche Komponente sondern bei einer schweren, chronischen Erkrankung spielen auch psychosoziale Komponente eine maßgebliche Rolle.

Was denkst du, wie es meiner Familie in all den Jahren ergangen ist? Meine beiden deutlich jüngeren Geschwister sind beide fast fertig mit ihrem Studium, mein Bruder hat bereits seinen ersten Abschluss. Ich habe einfach nur Abitur und war jahrelang.

Erkläre mir bitte, für was ich belohnt worden sein soll.

Hätte ich regulär mein Abitur mit 18 oder 19 gemacht, so würde ich längst studieren.

Mir gefallen deine Spekulationen mit dem "vielleicht" nicht.

Du bist in einer wesentlich besseren Situation als ich. So wie es sich aus deinem Beitrag darstellt bist du gesund und hast wesentlich kürzer auf deinen Studienplatz gewartet als ich.

Möchtest du ausdrücken, dass die Härtefallregelung in meinem Fall keinen Sinn macht?

Weißt du, dass zu den harmlosesten Erfahrungen in meinem Leben gehört, dass sich mein Vater in meiner Jugend das Leben genommen hat?

Was spielt dieses "vielleicht" überhaupt für eine Rolle?

Die Härtefallregelung besteht wegen dem Grundgesetz. Ich wäre schön dumm gewesen, wenn ich in meinem Fall das mir zustehende Recht nicht genutzt hätte.

Unverschämt ist lediglich, wie ich trotz meiner Situation und nachgewiesener Tatsachen von der Stiftung für Hochschulstart und von dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen behandelt wurde.

Mein spezialisierter Anwalt bezeichnet meinen Fall als "einmalig" und "unglaublich".

Ich glaube nicht, dass du wirklich verstehst, wovon du gerade redest.

Ich am Ende sehr froh in einem Land wie Deutschland zu leben, wo wir das Grundgesetz und sich seine daraus ableitenden Gesetze und Rechtsverordnungen haben, die so eine Regelung ermöglichen.

Ich glaube nicht, dass du in der Lage bist, zu beurteilen, was in meinem Fall Sinn macht und was nicht. Das ist Aufgabe anderer Menschen. Aber nach Meinung vieler Menschen hat es in meinem Fall definitiv Sinn gemacht hat.

Was ist denn mit dir:

Warum hast du 6 Jahre gewartet? Warum hast du dich in der Schule nicht mehr angestrengt, vielleicht ein Jahr wiederholt? Vielleicht fehlt dir einfach die Motivation zum Lernen. Bist du deswegen überhaupt geeignet, so ein Fach wie Medizin zu studieren, wenn du schon im Abitur nicht ausreichend Leistung erbringen konntest?

Ich kann dir am Ende nur sagen, dass die Anforderungen die an einen Härtefall gestellt werden sehr sehr hart sind und darüber wollte ich aufklären. Glaub mir: die Person bei dir im Semester, die ihren Studienplatz ANGEBLICH aufgrund der wirtschaftlichen Lage ihrer Eltern bekommen hat: woher weißt du, dass das überhaupt stimmt?

Glaubst du, dass ich an meiner Universität dann die Wahrheit sagen werde? Vielleicht werde ich genau das selbe sagen. Es klingt sehr viel harmloser als das zu erzählen, was wirklich der Fall ist.

Du bist meiner Meinung nach an der Falschen Stelle skeptisch.

Außerdem scheinst du irgendwie vergessen zu haben, dass wir in einem Sozialstaat leben. Da spielen wirtschaftliche Gründe eben eine Rolle. Möglicherweise konnte sie nachweisen, dass sie aus bestimmten Gründen nicht in der Lage ist zu arbeiten oder wenn sie Arbeit, ihre von der Legislative zugestanden Grundrechte, wie die freie Wahl des Berufes, massiv bedroht sind? Vielleicht lagen hier besonders spezielle Umstände vor, die ihrem Fall zum Härtefall gemacht haben?

Du musstest 6 Jahren warten. Das ist schade. Aber sei doch froh: du bist gesund und hast deinen Studienplatz regulär erhalten. Die wenigen Menschen, die ihren Studienplatz über die Härtefallregelung erhalten haben, teilen alle ein besonderes Schicksal.

Deine Skepsis und dein Verhalten in dieser Angelegenheit finde ich hier nicht ganz angemessen. Das ist aber lediglich meine subjektive Empfindung.


"muss das Gutachten auch eine positive Prognose enthalten, dass der angestrebte Beruf nach Abschluss des Studiums auch wirklich ausgeübt werden kann. "

Das ist doch mal Ein Punkt den ich unterstützen kann! Und somit macht es für mich auch einen logischen Zusammenhang evtl. eher einen Platz zu bekommen. Denn einen Platz zu bekommen und nachher keine Leistung abzugeben halte ich weiterhin für Sinnlos, dafür sollte keiner bei der Platzvergabe bevorzugt werden-aus keinerlei Gründen!

Warum mein Abi nicht ausreichend war? Nunja, ich war bis zur Oberstufe ohne Anstrengung sehr gut. Leider hat es im Abitur nicht gereicht den NC zu erfüllen. Ich hätte mehr lernen müssen.
Und ich bin sicher geeignet das Fach zu studieren, sonst hätte ich das erste Jahr nicht jeden Schein beim ersten Versuch gemacht und komme auch sonst sehr gut zurecht. Man muss schon was dafür machen, aber Medizin ist bestimmt nicht das schwierigste Fach! Mathe muss man können, Medizin kannst du auch lernen.

Und zum Antrag auf die wirtschaftliche Lage. Ich bitte dich. Jemand kann nicht arbeiten, aber dafür ein Studium aufnehmen? Es gibt auch Ausbildungsberufe mit Vergüten und nicht körperlich anstrengend sind, falls das der Hintergrund sein sollte. Ob ich es genutzt hätte? Vieles ja, aber mit Sicherheit nicht von weit her angereist zu sein und anschliessend auf bedürftig zu machen!
Aber wie du sagst könnte es auch nur erfunden sein.

Ich finde es sehr freundlich wie sachlich du mit meiner vll. etwas entgegengesetzter Meinung umgehst!
Und du hast recht indem du sagst, dass meine Meinung mit möglichen Gesetzen auseinander gehen. Aber auch nur weil ein Gesetz jemanden bestimmte Rechte sichert, müssen sie nicht immer richtig sein. Viele die zu faul zum arbeiten sind bekommen auch Unterstützung. Ist das in Ordnung?
Ich möchte dich nicht mit nichtsnutzigen Faulen Menschen vergleichen, es war nur ein Beispiel.

Ich möchte dir den Platz auch nicht absprechen und von mir aus sollst du den auch bekommen, dass ist mir vollkommen gleich. Das Studium wird schon aussortieren, wenn einer nicht ausreichend dafür arbeitet. Wie gesagt, körperlich Kranke o.ä müssen natürlich unterstützt werden. Nur an dieser Stelle finde ich, dass eben die Warter denn körperlich Behinderten untergestellt werden.
Du solltest dich nur auf eine lange Studienzeit gefasst machen wenn du schon im Abitur etwas wiederholen musstest-oder davor. Das Abitur schafft auch jeder halbwegs vernünftige ohne zu lernen, im Studium musst du was machen und das nicht zuwenig.

Kyutrexx
12.01.2013, 10:12
Nich nur das.
Das Abitur geht auch dann weiter, wenn man Klausuren vermasselt! Dann hat man eben eine schlechte Note auf dem Zeugnis.
Im Studium muss jede Prüfung bestanden werden.
Je nach Uni kann da nach der ersten Wiederholung Schluss sein.
Da sieht das Gesetz im Übrigen KEINE Härtefälle vor!
Man kann lediglich über einen Härtefallantrag eine Klausur für nichtig erklären lassen (seltener und schwer durchzubringender Antrag, der in jedem Falle vor Gericht geht).
Bestehen muss man im Endeffekt dennoch jede Prüfung.

Dazu kommen auch zahlreiche Pflichtveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht und Prüfungen.

Bezüglich des Fehlens bei Pflichtveranstaltungen gibt es übrigens, gleich vorweg, KEINE Härtefallregelung.
Die Approbationsordnung ist absolut eindeutig: in einem jeden Kurs können 15% der Termine gefehlt werden (ohne Begründung, ohne Attest).
Fehlt man häufiger, gilt der Kurs als nicht bestanden.

An unserer Uni gabs auch einzelne Kurse mit z.B. nur 5 Terminen. 15% von 5 Terminen sind 0,75 und es wird nicht gerundet. Man konnte nicht fehlen.
Ein Fehltermin und der Kurs wäre nicht bestanden gewesen.

Sticks
12.01.2013, 10:22
Excalibur



Ich bin jedenfalls der Meinung, dass du dein Studium nicht minder verdient hast wie jeder andere Student.
Die Auffassung, dass man das Studium mit solch einer Krankheit nicht durchziehen kann, ändert meiner Meinung nach nichts an der Tatsache, dass er ein Recht (Härtefall) darauf hat, oder wollen wir jeden kranken Menschen verweigern, ein Studium aufzunehmen.
Ich halte es für höchst unmoralisch, die Aufnahme des Medizinstudiums davon abhängig zu machen, ob ein erfolgreicher Abschluss aufgrund der Erkrankung möglich ist.



Hätte gerne auch so einen beeindruckenden Menschen persönlich kennengelernt. In diesem Sinne, lass dich nicht unterkriegen Exkalibur :-)

Darum geht es den meisten hier doch auch gar nicht! Wie du sagst hat er das Studium genau so verdient wie alle anderen auch! Aber doch nicht mehr als alle anderen! Es geht um die bevorzugte Behandlung in der Vergabe des Platzes. Mehr nicht.

Sticks
12.01.2013, 10:29
Nich nur das.
Das Abitur geht auch dann weiter, wenn man Klausuren vermasselt! Dann hat man eben eine schlechte Note auf dem Zeugnis.
Im Studium muss jede Prüfung bestanden werden.
Je nach Uni kann da nach der ersten Wiederholung Schluss sein.
Da sieht das Gesetz im Übrigen KEINE Härtefälle vor!
Man kann lediglich über einen Härtefallantrag eine Klausur für nichtig erklären lassen (seltener und schwer durchzubringender Antrag, der in jedem Falle vor Gericht geht).
Bestehen muss man im Endeffekt dennoch jede Prüfung.

Dazu kommen auch zahlreiche Pflichtveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht und Prüfungen.

Bezüglich des Fehlens bei Pflichtveranstaltungen gibt es übrigens, gleich vorweg, KEINE Härtefallregelung.
Die Approbationsordnung ist absolut eindeutig: in einem jeden Kurs können 15% der Termine gefehlt werden (ohne Begründung, ohne Attest).
Fehlt man häufiger, gilt der Kurs als nicht bestanden.

An unserer Uni gabs auch einzelne Kurse mit z.B. nur 5 Terminen. 15% von 5 Terminen sind 0,75 und es wird nicht gerundet. Man konnte nicht fehlen.
Ein Fehltermin und der Kurs wäre nicht bestanden gewesen.



Das stimmt. Die Schule ist da wirklich Pipifax gegen. Bei uns dürfen in den meisten Seminaren auch keine einzigen Fehltermine auftauchen. Die Klausur darf nicht mitgeschrieben werden.
Im erstem Semester kommen alleine 4 Veranstaltungen am Nachmittag und 1-2 am Vormittag zu Stande. Nicht Wöchentlich, und auch nicht immer parallel aber stressend.

Das er hier in einem Vorklinikforum mit vielen Wartezeitlern nicht auf Unterstützung hoffen kann, hätte er sich denken können.

Und wie gesagt, ich gebe gerne meinen monatlichen Prozentualen Anteil von meinem Gehalt ab um den Sozialstaat zu unterstützen. Aber dann sollen die Menschen die benachteiligt sind doch bitte nicht noch an anderer Stelle bevorzugt werden.

GelbeKlamotten
12.01.2013, 11:24
Und wie gesagt, ich gebe gerne meinen monatlichen Prozentualen Anteil von meinem Gehalt ab um den Sozialstaat zu unterstützen. Aber dann sollen die Menschen die benachteiligt sind doch bitte nicht noch an anderer Stelle bevorzugt werden.
so so, ein bisschen was von deinem geld können die "benachteiligten" ruhig haben, aber dann sollen sie gefälligst auch die klappe halten? super einstellung. haben viele, bis sie dann zum ersten mal selbst an einer ernsten Krankheit leiden. dann sieht die welt auf einmal ganz anders aus, wenn die anderen zu dir sagen "Du darfst dies nicht machen! Mach doch nicht sowas, das hat doch bei dir eh keinen Sinn! Du bekommst doch schon X % von unserem Gehalt, dann musst du dich jetzt nicht auch noch selbst verwirklichen"...
deine einstellung ist eine absolute frechheit und zeugt von enormer geistiger unreife.

Kyutrexx
12.01.2013, 11:27
Bezüglich einer Bevorteilung und Benachteiligung sehe ich das vollkommen wertneutral.

Meine angesprochenen Punkte, wie das, was du zitiert hast, beziehen sich aber auf die Frage, ob bei Eingang ins Studium über einen Härtefallantrag, wegen gesundheitlicher Probleme, das Studium überhaupt geschafft werden kann und dass IM Studium eben keine Härtefallregelungen in dieser Form mehr existieren.

Aus den genannten Gründen (Pflegepraktikum, Pflichtveranstaltungen, ...) wäre es dann nämlich einfach sinnlos, wenn jemand zwar den Studienplatz hat, aber das Studium wegen des gesundheitlichen Zustandes, der ihm oder ihr den Platz verschafft hat, letztlich nicht in der Lage ist, diesen auch zu nutzen und dann abbrechen muss.

Da machen wir uns auch mal alle nix vor: das Studium ist knüppelhart - selbst wenn man kerngesund ist.

Daher ist diese Anmerkung bzw. dieser Einwurf eben gerade berechtigt.

Mano
12.01.2013, 11:56
Bezüglich einer Bevorteilung und Benachteiligung sehe ich das vollkommen wertneutral.

Meine angesprochenen Punkte, wie das, was du zitiert hast, beziehen sich aber auf die Frage, ob bei Eingang ins Studium über einen Härtefallantrag, wegen gesundheitlicher Probleme, das Studium überhaupt geschafft werden kann und dass IM Studium eben keine Härtefallregelungen in dieser Form mehr existieren.

Aus den genannten Gründen (Pflegepraktikum, Pflichtveranstaltungen, ...) wäre es dann nämlich einfach sinnlos, wenn jemand zwar den Studienplatz hat, aber das Studium wegen des gesundheitlichen Zustandes, der ihm oder ihr den Platz verschafft hat, letztlich nicht in der Lage ist, diesen auch zu nutzen und dann abbrechen muss.

Da machen wir uns auch mal alle nix vor: das Studium ist knüppelhart - selbst wenn man kerngesund ist.

Daher ist diese Anmerkung bzw. dieser Einwurf eben gerade berechtigt.

Ach was - das super-schwierige, knüppelharte Studium der Medizin... die armen Medizinstudenten... ich kanns nicht mehr hören...
Natürlich ist das Studium (wie die meisten Studiengänge) anspruchsvoll - sowohl fachlich als auch zeitlich. Aber es ist durchaus machbar. Und wenn man aufgrund bestimmter Einschränkungen (Gesundheit, eigene Kinder, ...) Probleme hat, kann man das ganze immer noch etwas strecken: Macht man halt ein Semester lang eben nur eine und keine fünf Veranstaltungen.

Noch zu der Rollstuhlgeschichte: Es gibt wohl zumindest einen (interventionell tätigen) Kardiologen, der im Rollstuhl sitzt. Also dürfte zumindest das in praktisch keinem Fach eine zwingende Einschränkung sein (auch wenn ich gern das Gesicht des Chirugie-Chefs im Vorstellungsgespräch sehen würde, wenn da jemand im Rollstuhl ankommt^^).